Als Rentner Berufsrechtsschutzversicherung doch sinnvoll?

  • Seit Rentenbeginn 2019 wurde meinem Mann sechs Monate Betriebsrente gezahlt. Dann kam es zu einem Problem: Der ursprüngliche AG stellte die Zahlungen ein. Durch Umfirmierung gab es zwei neue Firmen, wobei eine nur den Gebäudeteil der Altfirma hatte, die andere noch Last der Personalsorge trug. Das konnte dann mit rechtsanwaltlicher Hilfe geklärt werden. Ende 2020 zahlte der umfirmierte Arbeitgeber weiter. Die Anwaltskosten von ca 1.000 € übernahm die Berufsrechtsschutzversicherung. Zum 21.09.2022 habe ich dann die Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung gekündigt. Jetzt ergibt sich nochmal ein Problem: Seit Mai 2025 wird die Betriebsrente nicht mehr ausbezahlt, keine Vorankündigung, keine Erklärung.

    Meine Frage: Wir können jetzt nicht mehr auf eine Berufsrechtsschutzversicherung zurückgreifen, versuchen Informationen zu bekommen, den Betrag anzumahnen. Ein Insolvenzantrag ist nicht gestellt. Aber macht es Sinn jetzt nochmal eine Rechtsschutzversicherung (Arbeitsrecht für Rentner) abzuschließen? Natürlich wird dieses Problem nicht mit einer neuen RV geklärt werden, das weiß ich schon. Aber der Eindruck bei mir ist, dass man sich auch nicht auf eine Betriebsrente verlassen kann. Hat jemand so etwas schon mal erlebt? Oder Erfahrung? Was wäre jetzt ohne RV als Rückendeckung sinnvoll? Den Arbeitgeber in Verzug gesetzt ist schon passiert.

    Vielen Dank für evtl. Ideen!

  • Kater.Ka 19. Juli 2025 um 17:10

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Nelly53,

    Sie haben schon richtig erkannt, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen nutzt Ihnen jetzt nichts mehr.

    Eine Frage: Erhält Ihr Mann eine sog. Direktzusage des ehemaligen Arbeitgebers, die wie Lohn behandelt wird?

    Auch so eine Betriebsrente müsste eigentlich über einen Pensionssicherungsverein gegen Zahlungsunfähigkeit des ehemaligen Arbeitgebers gesichert sein.

    Wenn kein Insolvenzantrag gestellt wurde, demnach der ehemalige Arbeitgeber einfach so nicht mehr bezahlt, hätten Sie gute Chancen, die Zahlung gerichtlich durchzusetzen. Die erste Instanz im Arbeits- und Sozialrecht ist weitgehend kostenfrei und die Rechtsantragsstellen helfen Ihnen auch, die Klage zielführend zu formulieren. Eine Unterstützung durch einen Anwalt wäre sicher besser, aber auf den Kosten bleiben Sie ohne RSV sitzen.

    Und noch eine andere Frage, ist Ihr Mann allein betroffen oder kann er sich mit ebenfalls betroffenen Ex- Kollegen austauschen?

    Gruß Pumphut

  • Seit Rentenbeginn 2019 wurde meinem Mann sechs Monate Betriebsrente gezahlt. Dann [stellte] der ursprüngliche AG [...] die Zahlungen ein. [...] Das konnte dann mit rechtsanwaltlicher Hilfe geklärt werden. Ende 2020 zahlte der umfirmierte Arbeitgeber weiter. Die Anwaltskosten von ca 1.000 € übernahm die Berufsrechtsschutzversicherung. Zum 21.09.2022 habe ich dann die Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung gekündigt. Jetzt ergibt sich nochmal ein Problem: Seit Mai 2025 wird die Betriebsrente nicht mehr ausbezahlt, keine Vorankündigung, keine Erklärung.

    Meine Frage: Wir können jetzt nicht mehr auf eine Berufsrechtsschutzversicherung zurückgreifen ...

    "Mir geschieht Unrecht, aber ich kann nichts dagegen machen, denn ich habe keine Rechtsschutzversicherung."

    Solche Klagen hört man immer wieder. Genau dafür habe ich mein Geld: Wenn mir einer so sehr Unrecht tut, daß ich das nicht ertragen will, gehe ich zum Rechtsanwalt, und zwar auch dann, wenn es mich Geld kostet.

    Wäre ich an Eurer Stelle, ginge ich zum gleichen Arbeitsrechtsanwalt, weil der den Fall schon kennt. So teuer kann der nicht sein (im Vergleich etwa zu der Betriebsrente, die Euch nun entgeht). Es ist ärgerlich, aber nun nicht mehr zu ändern, daß die Betriebsrente Deines Mannes wohl eine Direktzusage ist, also eine Zahlung, die die Firma aus dem laufenden Etat zahlt und die mit einer Insolvenz verloren ist.

    Wer kämpft, kann verlieren.
    Wer nicht kämpft, hat gleich von Anfang an verloren.

  • Hallo,

    Es ist ärgerlich, aber nun nicht mehr zu ändern, daß die Betriebsrente Deines Mannes wohl eine Direktzusage ist, also eine Zahlung, die die Firma aus dem laufenden Etat zahlt und die mit einer Insolvenz verloren ist.

    Dass die Betriebsrente im Insolvenzfall bei einer Direktzusage verloren sein muss, sehe ich nicht so. M.E. bestünde auch hier eine Pflicht zur Insolvenzsicherung durch den Arbeitgeber nach BetrAVG. Ob die beim Mann unserer TE vorliegt, ist offen. Allerdings trägt sie auch vor, dass der AG noch nicht insolvent ist.

    Gruß Pumphut

  • Dass die Betriebsrente im Insolvenzfall bei einer Direktzusage verloren sein muss, sehe ich nicht so. M.E. bestünde auch hier eine Pflicht zur Insolvenzsicherung durch den Arbeitgeber nach BetrAVG. Ob die beim Mann unserer TE vorliegt, ist offen.

    Eben.

    Allerdings trägt sie auch vor, dass der AG noch nicht insolvent ist.

    Oder sie hat dieselbe noch nicht mitbekommen, vielleicht deswegen, weil der Arbeitgeber die Insolvenz verschleppt hat, was ja auch nicht vorkommen kann, weil die Verschleppung einer Insolvenz verboten ist.

    Definitiv ist nur eins: Die Betriebsrente ist seit Mai ausgefallen.