Einkommenssteuererklärung wenn man in Österreich gearbeitet hat

  • Hallo,

    ich versuche für eine Freundin, die 5 Monate in Österreich gearbeitet hat, die Einkommenssteuererklärung mit WISO zu machen. Leider hat sie vom österreichischen Finanzamt keine Steuerbescheinigung, nur ihre Lohnabrechnungen vom Arbeitgeber. Und eine Anmeldung beim Finanzamt in Österreich ist mit einer deutschen Adresse nicht möglich. Zumindest finde ich nichts.

    Bei WISO habe ich bei "ausländische Einkünfte" angefangen die Einkünfte einzutragen. Jetzt bezieht sich WISO aber auf eine Anlage AUS? Wo bekomm ich die her?

    Oder wo sollen die ausländischen Einkünfte eingetragen werden?

    Ich hoffe, hier gibt es jemanden, der sich damit auskennt und mir weiterhelfen kann :)

  • Elena H. 23. Juli 2025 um 10:15

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Die Anlage AUS (für ausländische Einkünfte) ist ein offizieller Teil der deutschen Steuererklärung. In WISO wird sie automatisch erstellt, wenn du im Hauptformular ausländische Einkünfte einträgst.

    Du musst sie also nicht manuell irgendwo herbekommen.

  • Es fehlen leider ein paar Informationen. Hat die Freundin, während sie in AT gearbeitet hat, weiterhin in DE gewohnt? Wenn ja, in welchem Bundesland?
    Wenn sie in BW wohnt, kann sie das Formular "N-GRE" für Grenzgänger (nach Schweiz oder Österreich) verwenden.

    In der WISO-Steuersoftware kann man diverse Formulare explizit hinzufügen, beispielsweise im Bereich "Nichtselbständige Arbeit" -> "Weitere Einnahme und Besonderheiten" -> "Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ". So solltest du zur Anlage N-AUS kommen.

  • Ich versuche für eine Freundin, die 5 Monate in Österreich gearbeitet hat, die Einkommenssteuererklärung mit WISO zu machen. Leider hat sie vom österreichischen Finanzamt keine Steuerbescheinigung, nur ihre Lohnabrechnungen vom Arbeitgeber. Und eine Anmeldung beim Finanzamt in Österreich ist mit einer deutschen Adresse nicht möglich. Zumindest finde ich nichts.

    Binationale Steuererklärungen sind oftmals trickreich.

    Hast Du Dir das deutsch-österreichische Doppelbesteuerungsabkommen schon besorgt und dasselbe durchgearbeitet? Wenn nein, ist das Dein erster Ansatz.

    Typischerweise wird Deine Freundin zwei Steuererklärungen abgeben müssen, eine in Österreich, eine in Deutschland. Zumindest in Deutschland unterliegen die österreichischen Einkünfte dem Progressionsvorbehalt, möglicherweise andersherum auch.

    Der Fall ist kein Standardfall, übliche Steuerprogramme decken solche Fälle nicht ab, zumindest nicht direkt.

    Ich hoffe, hier gibt es jemanden, der sich damit auskennt und mir weiterhelfen kann :)

    ... vor allem erwünsche ich mir eine kostenlose Auskunft. Daß ein spezieller Steuerberater mir problemlos weiterhelfen könnte, weiß ich natürlich, aber der kostet halt Geld.

    :)

  • Typischerweise wird Deine Freundin zwei Steuererklärungen abgeben müssen, eine in Österreich, eine in Deutschland. Zumindest in Deutschland unterliegen die österreichischen Einkünfte dem Progressionsvorbehalt, möglicherweise andersherum auch.

    Wenn Sie in Deutschland gewohnt hat, dann sorgen die DBA in der Regel dafür, dass das nicht notwendig ist. Der Quellensteuereinbehalt vom Arbeitgeber reicht aus, um die Steuerpflicht in AT zu erfüllen.
    Die Steuererklärung muss dann nur in Deutschland gemacht werden.

  • Es fehlen leider ein paar Informationen. Hat die Freundin, während sie in AT gearbeitet hat, weiterhin in DE gewohnt? Wenn ja, in welchem Bundesland?
    Wenn sie in BW wohnt, kann sie das Formular "N-GRE" für Grenzgänger (nach Schweiz oder Österreich) verwenden.

    Ja, sie hat weiterhin offiziell in DE gewohnt, in Sachsen.