ETF Depot in Frankreich oder Deutschland bei Grenzgängern?

  • Hallo liebe Community,

    ich möchte gerne einen ETF Sparplan einrichten und weiss nicht, ob ich das der Einfachheit lieber in Frankreich oder Deutschland machen soll...

    Meine Situation ist Folgende:

    Ich bin Deutsche, habe aber auch die französische Staatsangehörigkeit.

    Ich bin verbeamtete Lehrerin in Frankreich und arbeite dort (in Frankreich). Ich wohne in Deutschland in Baden-Würtemberg und habe den Status der Grenzgängerin.

    Ich bezahle meine Steuern in Frankreich. Ich reiche aber auch in Deutschland meine Steuererklärung (über das französische Gehalt ein), muss dann aber keine Steuern zahlen.

    In beiden Ländern habe ich ein Girokonto.

    In welchem Land soll ich den Sparplan eröffnen? Ist eine Lösung leichter wegen der Abführung der Kapitalsteuer o.ä?

    Vielen , vielen Dank für eure Hilfe!!

  • Elena H. 24. Juli 2025 um 15:09

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wenn du planst, weiterhin in Deutschland zu leben, würde ich ganz einfach das in Deutschland machen.

    Es sei denn, du willst spezielle in Frankreich geförderte Produkte ansparen.

    Die PFU bei einem französischen Depot würdest du doch sicherlich nicht in Deutschland angerechnet bekommen, oder?

    Der ETF Sparplan wird bei einer Deutschen Bank sauber und einfach abgewickelt.

  • Das richtet sich danach, wo du steuerlich ansässig bist - also offenbar in Deutschland. Die in Frankreich gezahlte (Lohn-) Steuer auf dein Einkommen wird auf eine in Deutschland zu entrichtende Einkommensteuer angerechnet und führt meines Erachtens dazu, dass es hier in Deutschland keine Nachzahlung gibt.

    Spannend ist die Antwort auf deine Frage, ob dein französischer (Wunsch-)Broker Depots für Kunden anlegt, die nicht im Inland (also in deinem Fall Frankreich) ansässig sind.

    Zur Info: Nicht jeder deutsche Broker eröffnet auch Konten für Kunden, die im Ausland leben.

    Würdest du also in Deutschland bei einem Broker ein Depot anlegen, dann ist hier die Abgeltungssteuer (oberhalb des Freibetrages) fällig, denn dein Wohnsitz ist Deutschland.

    Erträge die du auf Konten/Depots in Frankreich erzielst, sind auch hier in Deutschland steuerpflichtig. Werden/würden dort z.B. auf Erträge Steuern erhoben, dann werden diese Steuern auf die in Deutschland zu zahlende Steuer angerechnet.

  • Das richtet sich danach, wo du steuerlich ansässig bist - also offenbar in Deutschland. Die in Frankreich gezahlte (Lohn-) Steuer auf dein Einkommen wird auf eine in Deutschland zu entrichtende Einkommensteuer angerechnet und führt meines Erachtens dazu, dass es hier in Deutschland keine Nachzahlung gibt.

    Vielen Dank! Ich glaube ich bin in Frankreich steuerlich ansässig, weil ich französische Beamtin bin.

    So steht es in infobest (Seite für Grenzgänger): "Das bedeutet, dass französische Beamtinnen und Beamte, aber auch gleichgestellte Angestellte, die in einer französischen Verwaltung arbeiten, und Soldatinnen und Soldaten mit ihrem Arbeitseinkommen grundsätzlich in Frankreich steuerpflichtig bleiben, auch wenn sie in Deutschland wohnen. Entsprechendes gilt auch für deutsche Beamtinnen und Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst in Deutschland – auch sie bleiben in der Regel in Deutschland steuerpflichtig, wenn sie in Frankreich wohnen. "


    Damit ich in Deutschland keine Steuer bezahle, muss ich glaube ich dem deutschen Staat zeigen, dass ich diefranzösische Steuer bezahle und nicht gar keine;), aber ich kenne die Gründe nicht.


    Spannend ist die Antwort auf deine Frage, ob dein französischer (Wunsch-)Broker Depots für Kunden anlegt, die nicht im Inland (also in deinem Fall Frankreich) ansässig sind.

    Der Aspekt ist wirklich interessant. Wenn das gar nicht geht, ist es ja nicht vorgesehen und ich muss mir eventuell die Frage nach dem Land gar nicht stellen...

    Die PFU bei einem französischen Depot würdest du doch sicherlich nicht in Deutschland angerechnet bekommen, oder?

    Mir sagte PFU nichts, aber das ist anscheinend vermögensabhängig. Dann wäre ich nicht betroffen.

  • Du bist in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Ich rate von einem Depot in Frankreich ab. Das ist unnötig nervig, wenn man ausländische Kapitalerträge selbst erklären muss.

    Danke, gilt das auch, wenn ich in Frankreich als französische Beamte steuerpflichtig bin?

    Ich kopiere noch einmal die Seite von Infobest:

    So steht es in infobest (Seite für Grenzgänger): "Das bedeutet, dass französische Beamtinnen und Beamte, aber auch gleichgestellte Angestellte, die in einer französischen Verwaltung arbeiten, und Soldatinnen und Soldaten mit ihrem Arbeitseinkommen grundsätzlich in Frankreich steuerpflichtig bleiben, auch wenn sie in Deutschland wohnen. Entsprechendes gilt auch für deutsche Beamtinnen und Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst in Deutschland – auch sie bleiben in der Regel in Deutschland steuerpflichtig, wenn sie in Frankreich wohnen. "

  • Wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat, ist hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen regelt, inwieweit ausländische Einkünfte berücksichtigt werden (zb Progressionsvorbehalt. Bei Grenzgängern hat in aller Regel der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht. Wer in Deutschland wohnt, muss in der deutschen Steuererklärung grds alle Einkünfte erklären (Welteinkommensprinzip). Wenn man ausländische Kapitalerträge bezieht, muss man die zwingend in seiner deutschen Erklärung angeben. Wenn man viel hin und her verkauft, ist es nur mit enormem Aufwand möglich die Angaben korrekt zu machen. In Deutschland erfolgt die Besteuerung mit inländischem Depot vollautomatisch. Der Steuerbericht von ausländischen Banken berechnet zb auch keine Fremdwährungsgewinne. Bei Derivaten muss man das glaub ich auch selbst ermitteln. Das ist aber dem Steuerbericht zu entnehmen.

  • Wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat, ist hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen regelt, inwieweit ausländische Einkünfte berücksichtigt werden (zb Progressionsvorbehalt. Bei Grenzgängern hat in aller Regel der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht. Wer in Deutschland wohnt, muss in der deutschen Steuererklärung grds alle Einkünfte erklären (Welteinkommensprinzip).

    Danke, das hat mir sehr weiter geholfen.

    Eine Freundin hat mir avl als Finanzvermittlung empfohlen. Das Depot könne man gut bei fnz anlegen.

    Danach hat sie folgende Fonds: WKN A1JJTC und WKNADF. Ich wollte das zum Einstieg einfach auch machen.

    Spricht etwas dagegen?

    Ich schätze, ich mache dann keinen Freistellungsauftrag, damit die Kapitalsteuer einfach abgeht, oder?

    Sorry, für die naiven Fragen!

    Und vielen Dank an alle!!!

  • Eine Freundin hat mir avl als Finanzvermittlung empfohlen. Das Depot könne man gut bei fnz anlegen.

    Danach hat sie folgende Fonds: WKN A1JJTC und WKNADF. Ich wollte das zum Einstieg einfach auch machen.

    Spricht etwas dagegen?

    Ja. Da spricht was dagegen.

    Du brauchst niemals eine Finanzvermittlung !!

    Der ETF von SPDR ist eine gute und günstige Wahl.

    Er ist thesaurierend.

    Du zahlst also bis zum Verkauf keinerlei Kapitalertragssteuer, musst aber Anfang des Jahres Geld auf dem Depotverrechnungskonto wegen der Versteuerung der berühmten Vorabpauschale bereithalten.

    Alles macht deine Bank,

  • Der ETF von SPDR ist eine gute und günstige Wahl.

    Es tut mir wirklich Leid, dass ich solche Fragen stelle. Ich bin einfach Neuling. Ich habe mich schon ein wenig eingelesen, habe aber den Eindruck , es reicht bei Weitem nicht...:huh: Versprochen, ich hole das nach!!! Ich dachte, ich fange einfach mal an;)

    Sind die WKN A1JJTC und WKNADF zufällig ein ETF von SPDR? Oder ein anderer? Hättest du dann die WKN-Bezeichnung?

    Tausend Dank!

  • Sind die WKN A1JJTC und WKNADF zufällig ein ETF von SPDR? Oder ein anderer? Hättest du dann die WKN-Bezeichnung?

    Ja, der ETF mit der WKN (Wertpapierkennnummer) A1JJTC ist ein ETF von SPDR. Einfach in die Google-Suche eingeben und z.B. bei justetf.com nachschauen.

    Wegen WKNADF müsstest du deine Freundin noch mal fragen, das ist keine gültige WKN.

  • Wegen WKNADF müsstest du deine Freundin noch mal fragen, das ist keine gültige WKN.

    Schau mal bei Finanztip einfach in Ruhe die Welt ETF an.
    Kannst eigentlich alles nehmen, außer dem überteuerten Amundi MSCI ACWI, den Finanztip komischerweise immer noch empfiehlt ( steht auch heute wieder im Newsletter) TER 0,45 %..,,total daneben..

  • Die beiden sind – gaaanz grob gesagt – das Gleiche von zwei verschiedenen Anbietern. Hier mal ein bildlicher Vergleich:

    Den orangenen (SPDR) sieht man fast gar nicht, weil der blaue (iShares) davor liegt.

    Die bilden beide denselben Aktienindex nach.

  • Schau dir mal in aller Ruhe diese Artikel an.




    Der MSCI World ACWI ist ein ordentlicher und sehr gut für einen ETF-Sparplan geeigneter Index.


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