Rentenversicherung (Fonds) Bewertung?

  • In meinen Fall geht es bis 67 um 12 Jahre (wobei der Vertrag flexibel sein soll also nach hinten)

    Ja, dass würde ich auf jedem Fall empfehlen. 12 Jahre ist insbesondere für einen reinen Sparplan in Aktien (MSCI World) schon eine recht kurzer Anlagehorizont.:/

    In der Vergangenheit lag der Verlustzeitraum für einen ETF-Sparplan auch schon mal bei 16 Jahren (vor Inflation und Kosten!). Und dann hatte man noch keinen Gewinn gemacht, sondern war nur nominal wieder bei der Summe der Einzahlungen.
    Mir wäre so ein Konstrukt in dem Alter definitiv zu riskant.:/

  • Der Verwertungsausschluß regelt nur die Verfügbarkeits- bzw. Zugriffsmodalitäten und ändert nicht die grundsätzliche Vertragsstruktur.

    Hier wird vertraglich zugesichert die Möglichkeit zum Verschieben des tatsächlichen Rentenbeginns.

    Jeder im Vertrag hinterlegte Rentenbeginn ist erstmal nur ein theoretischer, weil niemand weiß, wann genau der Vertrag auf Verrentung umgestellt wird. Und deswegen gibt es die Möglichkeit das Vertragsende zu verschieben.

    Zum MSCI World schreibt mein Makler: "so ist mir nicht bekannt, welcher dieser bei den Versicherern anwählbaren ETF's in der Historie 16 Jahre durchgehend keine Gewinne erwirtschaftet hat. Letztlich liegt hier die Entscheidung zur Zusammenstellung auch bei jedem Kunden selbst und wenn Sie von ihrer Risikoneigung, der Meinung sind es passt mit Fonds nicht, dann ist das durchaus ok. Nur weil Produkte mit Fondsbezug angeboten werden, muß man diese nicht zwangsläufig nutzen.

    Wichtig: Auch wenn ich mich hier wiederhole: Sie sind nicht verpflichtet, sich für ein fondsgebundenes Renten- oder überhaupt Sparprodukt mit Fondsbezug zu entscheiden. Es gibt genügend andere Alternativen ohne Fondsbezug (z.B. klassische Rente mit Beitragsgarantien oder außerhalb von Versicherungen, im Bereich der Banken, das Festgeld, das Tagesgeld oder den Bausparer usw.) auf die Sie vollkommen frei am Markt ausweichen können.

  • Zum MSCI World schreibt mein Makler: "so ist mir nicht bekannt, welcher dieser bei den Versicherern anwählbaren ETF's in der Historie 16 Jahre durchgehend keine Gewinne erwirtschaftet hat.

    ETF auf den MSCI World gibt es in Deutschland überhaupt erst seit 2005. Den Index MSCI World gibt es aber schon wesentlich länger (Daten verfügbar seit 1970).
    So lässt sich dann ermitteln wann es welche Verlustphasen gegeben hat und wie lange diese jeweils angedauert haben.

    Wie riskant sind Sparpläne auf ETFs? - GuidingData
    Wie lang war der maximal mögliche Verlustzeitraum in der Vergangenheit für breit diversifizierte ETFs im Falle der Einmalanlage oder einem ETF-Sparpläne?
    guidingdata.com

    Und es geht einfach darum, dass Dir klar sein muss, dass das was in der Vergangenheit passiert ist auch jederzeit zukünftig wieder passieren kann. Muss dann ja auch nicht 16 Jahre sein, es reichen auch 12, 13 oder 14 Jahre.:rolleyes:
    Es kann gut gehen, es kann aber auch ganz blöd laufen. Das Risiko sollte einem bewusst sein.

  • Münchener Verein Versicherungsgruppe | In besten Händen.

    Risikoklasse 3

    Laufende Kosten0,19

    ETF Strategie ESG ausgewogen

    Zusammensetzung

    Xtrackers MSCI World ESG UCITS ETF 1C 59,00 %
    Xtrackers II EUR Corporate Bond SRI PAB UCITS ETF 1D 32,00 %
    Xtrackers MSCI Emerging Markets ESG UCITS ETF 1C 9,00 %

    Die Person hat eine erhähte Sterblichkeitsrate in den nächsten 12 Jahren muss manleider mit erwähnen. Im Todesfall = Fondsguthaben

  • Du kannst auch selbst was basteln. Also z.B. MSCI World 60% und 40% Vanguard Aggregate Bond.
    Das wäre dann auch ein recht ausgewogenes Depot (ohne Schwellenländer) und weniger Risiko. Aber eben auch weniger Renditechance.

    Die Person hat eine erhähte Sterblichkeitsrate in den nächsten 12 Jahren muss man leider mit erwähnen. Im Todesfall = Fondsguthaben

    Wie entscheidend ist es denn eine möglichst hohe Rendite zu erzielen? Wäre die Person auch quasi mit einem Inflationsausgleich zufrieden?

  • In der jetzigen LV betrug der Rechnungszins 3,25 %. Wie gesagt die Bu-LV ist gekündigt

    Bei der Münchener gibt es nur diesen:

    Vanguard Global Aggregate Bond UCITS ETF EUR Hdg Acc

    Risikoklasse 2

    Münchener Verein Versicherungsgruppe | In besten Händen.

    Für mich sieht der nicht gut aus

    Die hohe Rendite ist nicht entscheidend, Kapitalerhalt falls der Todesfall eintritt

    Die Kosten des Vertrags sollten aber auch gedeckt sein

  • Zitat

    1. ich denke, ich weiß wie Fonds funktionieren und welche Chancen und Risiken diese in sich tragen.

    2. Da ich hierzu jedoch keinerlei Empfehlungen gegenüber den Kunden ausspreche, kommt es allein darauf an, was der Verbraucher/ Kunde dazu weiß bzw. welche Bereitschaft er in sich trägt, sich damit zu beschäftigen, um seine Schlüsse daraus zu ziehen.

    3. Da Sie sich hierzu recht umfangreich informieren bzw. informiert haben, werden Sie für sich auch die richtige Entscheidung treffen.

    Wichtiger Hinweis: Sie müssen sich aus den verfügbaren Fonds/ETFs ja nicht nur für einen Fonds/ETF entscheiden. Sie können Ihr Risiko/Chance durchaus auf mehrere Fonds/ETF´s verteilen. Der kleinste Fondsanteil innerhalb einer Versicherung liegt meist bei 5%. Wenn Sie also 100% zur Verfügung haben, so könnten Sie, die dem Grunde nach schon breit gestreuten Fonds/ETF´s,nochmals deutlich absichern, indem Sie das/die vermeintliche Risiko/ Chance auf mehrere Fonds/ETFs über verschiedene Märkte verteilen.

    Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

    Maklerantwort

  • Bist du da nicht am vielbeworbenen Vanguard Lifestyle 60 ??

    Das war in der tat auch der Gedanke dahinter. Leider gibt es keinen der Vanguard LS ETF im Angebot und auch nicht den FTSE All World.

    Die hohe Rendite ist nicht entscheidend, Kapitalerhalt falls der Todesfall eintritt

    Die Kosten des Vertrags sollten aber auch gedeckt sein

    Und darf es auch noch wöchentlich eine Wurst dazu sein? ;)
    Mal im Ernst: So etwas schließt sich fast aus! Allein um die Kosten reinzuholen braucht es ein gewisses Maaß an Risiko.
    Und wenn die Person nach 1-5 Jahren verstirbt ist es eben auch gut möglich, dass der/die Fonds in Summe gerade im Minus sind.
    Und selbst wenn man 100% Overnight-Geldmarktfonds nimmt, bleibt immer noch die Inflation.

  • Mündelsichere Anlage – Sicherheit für das Vermögen Schutzbefohlener

    Was heißt mündelsicher? Klingt zunächst ein wenig merkwürdig, ist es jedoch absolut nicht. Der Begriff beschreibt eine spezielle Kategorie von Geldanlagen, die besonders strengen Sicherheitsvorgaben unterliegen. Diese dienen dazu, das Vermögen von Personen zu schützen, die nicht selbstständig darüber verfügen können – zum Beispiel Minderjährige oder Betreute. Gemäß gesetzlichen Regelungen muss eine mündelsichere Anlage so gestaltet sein, dass das Kapital erhalten bleibt und Verlustrisiken ausgeschlossen sind. Die oberste Priorität ist hier nicht die Rendite, sondern der Schutz des Vermögens. Eltern, Vormünder oder Betreuende haben die Aufgabe, das ihnen anvertraute Vermögen sicher zu verwalten. Das bedeutet, dass keine riskanten Investitionen getätigt werden dürfen und das Kapital jederzeit zugänglich oder zumindest planbar verfügbar sein sollte. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das klar definiert, welche Anlageformen als mündelsicher gelten.

    Was ist eine mündelsichere Anlage? – BGB definiert und schützt

    Die Grundlage für eine mündelsichere Geldanlage ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, das klare Vorgaben für den Schutz von Vermögen definiert, das von einer bevollmächtigten Person – wie Vormund oder Betreuer*in – verwaltet wird. Ziel dieser Regelungen ist es, das Kapital von Minderjährigen, unter Betreuung stehenden Personen oder anderen Schutzbefohlenen vor Verlusten zu bewahren. Mündelgeld wird daher ausschließlich in besonders sichere Geldanlagen investiert, die Risiken weitgehend ausschließen und einen langfristigen Werterhalt garantieren.

    Laut dem BGB dürfen Vormünder nur in bestimmte Anlageformen investieren. Dazu zählen beispielsweise Einlagen auf mündelsicheren Konten, Staatsanleihen oder spezielle Pfandbriefe. Der Fokus liegt dabei auf der Sicherheit und nicht auf der Rendite, um das Vermögen in seiner Substanz zu schützen. In bestimmten Fällen können auch andere Anlageformen wie Fonds oder Anleihen eingesetzt werden, sofern diese von einem Vormundschaftsgericht ausdrücklich genehmigt wurden.

    Mögliche mündelsichere Anlagen – Beispiele und Definitionen

    Die mündelsichere Anlagen-Liste ist nicht besonders lang, denn um Mündelgeld sicher und gesetzeskonform anzulegen, stehen nur wenige, aber besonders sichere Optionen zur Verfügung. Diese zeichnen sich durch ihre Stabilität, eine hohe Sicherheit und in vielen Fällen durch gesetzliche Vorgaben aus.

    1. Tages- und Festgeldkonten
      Tages- und Festgeldkonten sind klassische, mündelsichere Anlagen. Sie bieten eine hohe Sicherheit, da sie durch die gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt sind. Das bedeutet, dass dein Kapital selbst bei einer Bankenpleite bis zu einem festgelegten Betrag geschützt bleibt.
    • Tagesgeldkonten: Ideal für kurzfristige Verfügbarkeit des Kapitals
    • Festgeldkonten: Attraktiv für eine planbare Rendite über einen festen Zeitraum
    1. Mündelsichere Anleihen
      Staatsanleihen von wirtschaftlich stabilen Ländern gehören zu den sichersten Anlagemöglichkeiten. Sie garantieren eine feste Verzinsung und die Rückzahlung des Kapitals bei Laufzeitende. Besonders Anleihen von Ländern mit hoher Kreditwürdigkeit – wie Deutschland – werden oft für mündelsichere Geldanlagen genutzt. Sie sind eine bevorzugte Wahl für langfristigen Kapitalerhalt.
    2. Pfandbriefe
      Pfandbriefe sind festverzinsliche Wertpapiere, die durch Immobilien oder öffentliche Kredite abgesichert sind. Ihre Besicherung macht sie zu einer besonders stabilen und sicheren Anlageform. Sie bieten regelmäßige Zinszahlungen und eignen sich für konservative Anleger*innen, die auf Sicherheit und Verlässlichkeit setzen.
    3. Mündelsichere Fonds
      Bestimmte Fonds, wie Renten- oder Geldmarktfonds, können als regelkonform gelten, wenn sie strenge gesetzliche Kriterien erfüllen. Sie investieren in stabile Anlageklassen wie Staatsanleihen oder Pfandbriefe und verzichten auf riskante oder volatile Investments. Vormünder müssen jedoch prüfen, ob ein Fonds offiziell als mündelsicher eingestuft ist oder ob eine Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht erforderlich ist.
    4. Mündelsichere Wertpapiere
      Nicht alle Wertpapiere gelten als mündelsicher – nur solche, die gesetzlich oder gerichtlich zugelassen sind. Dazu zählen in der Regel festverzinsliche Wertpapiere mit geringer Schwankung und hoher Bonität des Emittenten. Beispiele sind Anleihen von öffentlichen Körperschaften oder Kreditinstituten, die unter die Einlagensicherung fallen.

    Nicht alle Fonds gelten als mündelsicher

    Mündelsichere Fonds sind in der Regel Renten- oder Geldmarktfonds, die ihr Kapital in festverzinsliche Wertpapiere wie Staatsanleihen oder Pfandbriefe investieren. Sie zeichnen sich durch geringe Schwankungen und ein minimales Verlustrisiko aus. Ziel ist es, das Kapital sicher zu erhalten, anstatt hohe Renditen zu erwirtschaften. Fonds, die stark auf Aktien oder volatile Märkte setzen, sind hingegen ausgeschlossen. Ein Beispiel für Fonds als mündelsichere Anlagen könnten solche sein, die ausschließlich in Staatsanleihen von Ländern mit hoher Bonität investieren. Bei Fonds, die nicht explizit als mündelsicher gelten, entscheidet das Vormundschaftsgericht, ob eine Anlage erlaubt ist. Vormünder oder Betreuer*innen müssen in solchen Fällen nachweisen, dass der Investmentfonds den gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit und Stabilität entspricht. Ohne diese Genehmigung dürfen sie nicht für Mündelgeld verwendet werden.

    Und das gilt auch für ETF: Mündelsicher sind die meisten Exchange Traded Funds nämlich nicht, da sie häufig breit diversifiziert sind und auch in riskantere Anlageklassen wie Aktien oder Rohstoffe investieren. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei ETFs, die ausschließlich in kapitalsichere Anleihen oder ähnliche stabile Anlagen investieren – könnten sie als vermögenssicher eingestuft werden. In solchen Fällen ist jedoch fast immer eine Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich.