BU FAQs zur Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Zu teuer. Schau dir einfach den Newsletter an.

    Danke für den innovativen Tipp. :) Den Newsletter hatte ich wohl schon gelöscht und nicht mehr gefunden. Hab ihn jetzt aber unter https://www.finanztip.de/newsletter/aktuell#teaser1 entdeckt.

    Zu teuer ist relativ - wenn das Risiko nicht eintritt auf alle Fälle. Der Newsletter ist an einigen Stellen etwas ungenau:

    • Kosten AU Klausel: eher 5% als 10%.
    • Eine AU Leistung erfolgt bei "guten" Tarifen auch ohne BU Antragstellung, ist also nicht nur Überbrückung, bis der BU Antrag geprüft wurde.
    • "Gute" PKV Anbieter haben klargestellt, dass eine AU Leistung zusätzlich zu einem Krankentagegeld erfolgt. Es ist also etwas irreführend, dass man "im Zweifel Teile des Krankentagegeldes wieder zurückzahlen" muss.
    • Der Notgroschen reicht für Fälle wie oben beschreiben mit einer Mehrleistung von rund 100 TEUR selten aus.

    Oder in der App

    Danke. Wenn's geht vermeide ich zusätzlich Apps.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Schau dir einfach den Newsletter an.

    Ich habe ihn mir angeschaut. Richtig im heutigen (2.10.2025) finanztip-Newsletter ist der Hinweis, dass die AU-Klausel mit eventuell bereits bestehenden, das immer zu niedrige (siehe unten) gesetzliche Krankengeld ergänzenden privaten Krankentagegeldern konkurrieren kann (dort steht "kollidieren", das würde ich nicht so schreiben, solange die eine Leistung wegen Bezugs der anderen nicht gekürzt würde).

    Falsch, zumindest unvollständig bzw. irreführend informiert der Newsletter in diesem Punkt:

    Zitat finanztip-Newsletter vom 2.10.2025:
    Bis Du Deine BU-Rente bekommst, zahlt Dein Arbeitgeber zunächst sechs Wochen lang weiter Dein Gehalt. Danach springt die gesetzliche Krankenversicherung ein: Du erhältst bis zu 72 Wochen Krankengeld – in Höhe von 70 % Deines Bruttogehalts und höchstens 90 % des Nettogehalts.

    "Du" erhältst nämlich keine 70 %, sondern nur 61,3% Deines Bruttogehalts, maximal aber 61,3 % der Beitragsbemessungsgrenze, und höchstens nicht 90 %, sondern nur höchstens 78,9 % des Nettogehalts. Die Erklärung für die krummen Prozentwerte: Vor Auszahlung muss die Krankenkasse das Krankengeld um die Versichertenanteile an den auch in der AU-Zeit beitragspflichtigen Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung kürzen.

    Bei Krankengeldbezug fehlen also mindestens 21 % des gewohnten Nettogehalts, bei höheren Bezügen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2025: 5.512,50 €) fehlen entsprechend mehr Prozente. (Bei z.B. 5.000 € Netto fehlen im Krankengeldbezug monatlich rd. 1.620 €).

    Diese gegenüber dem Newslettertext deutlich niedrigeren Krankengeldgrenzen sollte man kennen, wenn man sich mit finanztip-Segen gegen die beiden Versicherungslösungen (Krankentagegeld oder AU-Klausel in der BU) und für die adäquate Aufpolsterung des Notgroschens entscheidet.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.