Mit welchen Argumenten?
Zu teuer. Schau dir einfach den Newsletter an.
Mit welchen Argumenten?
Zu teuer. Schau dir einfach den Newsletter an.
Oder in der App
Zu teuer. Schau dir einfach den Newsletter an.
Danke für den innovativen Tipp.
Den Newsletter hatte ich wohl schon gelöscht und nicht mehr gefunden. Hab ihn jetzt aber unter https://www.finanztip.de/newsletter/aktuell#teaser1 entdeckt.
Zu teuer ist relativ - wenn das Risiko nicht eintritt auf alle Fälle. Der Newsletter ist an einigen Stellen etwas ungenau:
Oder in der App
Danke. Wenn's geht vermeide ich zusätzlich Apps.
Schau dir einfach den Newsletter an.
Ich habe ihn mir angeschaut. Richtig im heutigen (2.10.2025) finanztip-Newsletter ist der Hinweis, dass die AU-Klausel mit eventuell bereits bestehenden, das immer zu niedrige (siehe unten) gesetzliche Krankengeld ergänzenden privaten Krankentagegeldern konkurrieren kann (dort steht "kollidieren", das würde ich nicht so schreiben, solange die eine Leistung wegen Bezugs der anderen nicht gekürzt würde).
Falsch, zumindest unvollständig bzw. irreführend informiert der Newsletter in diesem Punkt:
Zitat finanztip-Newsletter vom 2.10.2025:
Bis Du Deine BU-Rente bekommst, zahlt Dein Arbeitgeber zunächst sechs Wochen lang weiter Dein Gehalt. Danach springt die gesetzliche Krankenversicherung ein: Du erhältst bis zu 72 Wochen Krankengeld – in Höhe von 70 % Deines Bruttogehalts und höchstens 90 % des Nettogehalts.
"Du" erhältst nämlich keine 70 %, sondern nur 61,3% Deines Bruttogehalts, maximal aber 61,3 % der Beitragsbemessungsgrenze, und höchstens nicht 90 %, sondern nur höchstens 78,9 % des Nettogehalts. Die Erklärung für die krummen Prozentwerte: Vor Auszahlung muss die Krankenkasse das Krankengeld um die Versichertenanteile an den auch in der AU-Zeit beitragspflichtigen Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung kürzen.
Bei Krankengeldbezug fehlen also mindestens 21 % des gewohnten Nettogehalts, bei höheren Bezügen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2025: 5.512,50 €) fehlen entsprechend mehr Prozente. (Bei z.B. 5.000 € Netto fehlen im Krankengeldbezug monatlich rd. 1.620 €).
Diese gegenüber dem Newslettertext deutlich niedrigeren Krankengeldgrenzen sollte man kennen, wenn man sich mit finanztip-Segen gegen die beiden Versicherungslösungen (Krankentagegeld oder AU-Klausel in der BU) und für die adäquate Aufpolsterung des Notgroschens entscheidet.
Danke. Wenn's geht vermeide ich zusätzlich Apps
Ich auch. Diese App ist wirklich nichts für mich…