Kirchenaustritt und Zusammenveranlagung

  • Kater.Ka 29. Juli 2025 um 17:40

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Du musst eigentlich überhaupt zuerst nichts besonderes beachten.
    Ist der Kirchenaustritt des einen Menschen unterjährig erfolgt, muss man darauf achten, dass das auch korrekt in der Steuererklärung angegeben wird.

    Je nachdem, um welche Kirche es sich handelt, kann es zu dem bekannten Ärgernis des „Besonderen Kichgelds“ kommen.

    Um hier weiterzuhelfen müsstest du Bundesland und Kirche nennen.

  • Man sollte darauf achten, dass die Mitgliedschaft nicht in einer kirchsteuererhebenden Kirche besteht. Freikirchen finanzieren sich über Spenden...

    Das ist doch einfach ein irreführender und nicht korrekter Hinweis…

    Die Kurchensteuer wird nur auf den dem Glied der Kurche abzurechnenden Teil der Einkommensteuer erhoben.

    Ist es eine Kirche, die das „Besondere Kirchgeld@ erhebt, rechnet das Finanzamt weiter und wendet die Tabellen dieses Konstrukts an..