Arbeitnehmer-Sparzulage - Wann erfolgt Auszahlung bzw. Verrechnung?

  • Hallo zusammen,

    ich habe meine 2024er Steuererklärung gemacht. Zum 1mal habe ich auch in diesem Jahr (nach diesem tollen Beitrag hier von Finanztip https://www.finanztip.de/vermoegenswirk…hmersparzulage/ ) die Arbeitnehmer Sparzulage beantragt.

    - Ich habe einen Fondssparplan erstellt.
    - Im Jahr 2024 hatten wir auch Kurzarbeit.

    Somit kam bei der Vorberechnung ein Nachzahlbetrag von 278,00€ heraus.

    Nun habe ich die vorläufigen Bescheiddaten erhalten. Dort wurden mir jedoch die 80,00€ Sparzulage (20% von 400,00€ auf Fondssparen) angerechnet.

    D.h. ich habe nun lediglich eine Nachzahlungsforderung von 198,00€.

    Ich war der Meinung, 6 Jahre Einzahlphase, 1 Jahr Ruhephase und danach Auszahlung (Verrechnung ???) der kpl. Arbeitnehmer Sparzulage. Sprich 6 Jahre x 80,00€ = 480,00€ nach dem 7 Jahr ausbezahlt.

    Habe ich da etwas falsch verstanden? Wenn noch irgendwelche Informationen fehlen, bitte kurz bescheid geben.

    Danke.

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  • Hallo,

    das FA sammelt die jährlichen Beantragungen und zahlt am Ende der Laufzeit den Betrag aus. Wenn Du sie also 6 mal beantragt hast, dann bekommst Du im siebten Jahr 480 EUR ausgezahlt. Wenn Du sie nur einmal beantragt hast, dann halt nur 80 EUR.


    Falls Du sie vergessen hast, kannst Du sie glaube ich auch rückwirkend noch für einen gewissen Zeitraum beantragen.

    Dein FA hilft Dir sicher weiter.


    Viele Grüße

  • RNowotny

    danke deiner Rückmeldung.

    Vielleicht noch mehr Daten zum Verständnis

    Also das Fondsdepot wurde 06/2024 eröffnet. Durch eine Einmalzahlung und dann mit mtl. Zahlungen wurden im Jahr 2024 die 400,00€ voll gemacht, um die kpl. 80,00€ zu erhalten.

    zum FA: ^^^^^^ Vor diesem Beitrag, habe ich dort angerufen. Die konnte mir auch nicht helfen. Sie meinte, Sie müsse sich da auch erst einlesen. Das mit der Arbeitnehmer-Sparzulage komme nicht so oft vor <- ???

    Dann meinte ich, ich google lieber mal selber.

    das FA sammelt die jährlichen Beantragungen

    Das dachte ich auch so. Weshalb wurden die 80,00€ dann gleich verrechnet? Das ist das was ich nicht verstehe.

    Gruß

  • Hier einmal wie das ganze dann auf meinen Bescheiddaten aussieht. Ist noch nicht der endgültige Bescheid. Kann es sein, das der Bescheid sich dann nochmals unterscheidet zu den Bescheiddaten?

    Edit:

    In der darunterstehenden Erläuterung steht folgendes:

    Ihre Arbeitnehmer-Sparzulage wird erst mit Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt grundsätzlich auf Ihrem Anlagekonto. Bitte prüfen Sie für jeden Vertrag, ob im Steuerbescheid die zutreffende Vertragsnummer ausgewiesen ist. Bei Abweichungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Anbieter, damit dieser die elektronisch übermittelten Daten berichtigt. Sie haben die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt. Diese habe ich anhand der Daten, die vom Anbieter elektronisch übermittelt wurden, festgesetzt.

  • Das ist nur eine wirklich dumme Darstellung der Zahlen im Bescheid.
    Darüber hatte ich mich selbst schon geärgert.

    Irgendwo im Bescheid steht als Textzeile formuliert, was du nachzahlen muss und da ist die 80 EUR wieder mit drinnen. Bei Lastschrift erscheint glaube ich die Zeile nicht.

  • Hallo,

    nach Deinen und den Erläuterungen von JuleB denke ich, dass es ein Darstellungsthema ist.

    Scheinbar hat das FA am Ende doch eine Rückforderung über 278 EUR. Ich habe leider nur den theoretischen Part darstellen können. Aus der Praxis kenne ich die Form der Darstellung leider auch nicht, würde da aber meiner Vorposterin vertrauen.

  • Heltanos 15. August 2025 um 09:27

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  • Heltanos 15. August 2025 um 09:28

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  • Heltanos 15. August 2025 um 09:28

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  • Heltanos 15. August 2025 um 09:28

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