Wie Altersvorsorgeunterhalt investieren?

  • Hallo,

    ich bin Beamtin und mit 54 Jahren leider aus gesundheitlichen Gründen bereits in Pension. Bei mir steht in Kürze die Scheidung an. Mein Exmann muss mir daher einen Altersvorsorgeunterhalt zahlen, den ich nachweislich anlegen muss.
    Wie lege ich die 200 - 300 € mtl. sinnvoll an? Ich habe da an einen ETF gedacht, kenne mich aber überhaupt nicht damit aus. Welchen ETF könnt Ihr mir empfehlen und wo eröffne ich ein Depot? Meine Hausbank (Spk.) ist mir zu teuer, aber über Neo-Broker fehlt mir der mögliche Kontakt??(

  • Hallo.

    Die ING bietet so ein Börsengedöns auch an. Vielleicht einmal dort schauen.

    Wird ein ETF (ohne Versicherung) überhaupt als Altersvorsorge akzeptiert? Ist ja flexibel wie sonst nur wenig.

    Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung werden bei der Pension nicht gegengerechnet und sind als Altersvorsorgeaufwendungen anerkannt.

  • Soweit ich weiß, werden ETFs akzeptiert. In die gesetzliche Rentenversicherung habe ich nur knapp 2 1/2 Jahre eingezahlt, die zu erwartende Rente liegt daher unter 10 €/mtl.;( Ein Konto würde aber somit schon bestehen, ich würde aber aus dem Geld gerne etwas mehr machen, so lange ist es ja nicht mehr hin zum eigentlichen Rentenalter! =O

  • Mein Exmann muss mir daher einen Altersvorsorgeunterhalt zahlen, den ich nachweislich anlegen muss.
    ...
    Welchen ETF könnt Ihr mir empfehlen und wo eröffne ich ein Depot?

    Hmm,
    wie Referat Janders bereits bemerkte, dürfte es kaum mit einem ETF getan sein (da keine Versicherungslösung!).
    AFAIK braucht es in so einem Fall zwingend den Abschluss einer Rentenversicherung. Das solltest Du zunächst 100%ig rechtsverbindlich klären.
    Wenn es eine Versicherungslösung sein muss, dann empfehle ich Dir den Abschluss einer sog. ETF-Nettopolice. Hiermit kannst Du ETF im Mantel einer Versicherung besparen.

    Also: Zunächst rechtsverbindlich klären, ob zwingend eine Rentenversicherung abgeschlossen werden muss. Und dann sieht man weiter.

  • Soweit ich weiß, werden ETFs akzeptiert. In die gesetzliche Rentenversicherung habe ich nur knapp 2 1/2 Jahre eingezahlt, die zu erwartende Rente liegt daher unter 10 €/mtl.;( Ein Konto würde aber somit schon bestehen, ich würde aber aus dem Geld gerne etwas mehr machen, so lange ist es ja nicht mehr hin zum eigentlichen Rentenalter! =O

    Aus 30 Kalendermonaten an Beiträgen gibt es keinen Rentenanspruch, daher müsstest Du Dir ohnehin Gedanken machen über das Auffüllen der Beiträge auf 60 KM oder eine Beitragserstattung.

    Je kürzer die Zeit bis zum Rentenbeginn ist, desto eher lohnen sich Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung verglichen mit alternativen Anlagen. (Rentenfaktor "kann" die Rentenversicherung, Verzinsung nicht so.)

  • Soweit ich weiß, werden ETFs akzeptiert.

    Das wäre mir neu, dass ETF (Aktien) in direkter Form akzeptiert werden. :/

    Ich verlinke hier mal ein Urteil des BGH in dieser Sache.

    Empfänger von Altersvorsorgeunterhalt darf Unterhaltsbeträge auch in privater Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht anlegen - Verlag Dr. Otto Schmidt
    Dem Empfänger von Altersvorsorgeunterhalt obliegt es, die erhaltenen Unterhaltsbeträge in einer für die spätere Erzielung von…
    www.otto-schmidt.de

    Und in dem Urteil ist von einer Rentenversicherung die Rede. Und was anderes wäre mir auch nicht bekannt. Wichtig ist ja, dass es keine Rürup-Vertrag sein muss (Zwangsverrentung!), sondern es auch mit Kapitalwahlrecht geht.

    Du solltest aber auch zusehen, dass Du zumindest die 5 Jahre in der GRV vollbekommst. Dann gibt es da auch eine Rente.