Steuervorteile durch Steuerklasse 3/5 bei gleichem Einkommen

  • Mehr als doppelter Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschbetrag, Sonderausgabenpauschale und Vorsorgepauschale wird nicht berücksichtigt. Der Rest ergibt sich dadurch, dass in Steuerklasse 3 ein größerer prozentualer Anteil gar nicht und der Rest mit geringerem Steuersatz berechnet wird. Das einem Laien in einem "Leitfaden" begrifflich zu machen, ist vergebene Liebesmüh.

    Aber vermutlich werde ich wieder verwirrt reactions kriegen. :thumbup::)

    Nach ca 10 Kommentaren hier im thread, die meisten davon ohne Inhalt, tust du jetzt plötzlich so, als ob du die Lösung des Problem hättest, ohne es wirklich zu erklären, da es „vergebene Liebesmüh“ sei.
    Leute gibt’s ..


    PS: deine „Erklärung“ ergibt leider keinen Sinn, da es nicht erklärt, warum dieser Effekt bei ca 85k nicht eintritt, darüber aber schon.

  • Ausser, man erhält sowieso immer Rückzahlungen nach der Steuererklärung. Denn negative Vorauszahlungen macht das FA ja nicht (was ich immer schon ziemlich unfair fand - gabs dazu eigentlich mal eine Klage?)

    Diese "negativen Vorauszahlungen" gibt es durchaus und diese dürften vermutlich schon des öfteren genutzt werden. Aber zunächst sollte man sich das Thema Vorauszahlungen und die verschiedenen Einkunftsarten einmal angucken. Weil genau genommen kann es niemals negative Vorauszahlungen geben, da die festgesetzte Steuer niemals negative sein kann.

    Für die meisten Einkunftsarten legt das Finanzamt die Höhe der Vorauszahlung fest. Dies betrifft mit Ausnahme der Kapitalerträge (auf Grund der pauschalisieren Besteuerung mit der Abgeltungssteuer) und der nichtselbstständigen Arbeit alle Einkunftsarten. Hierfür guckt sich das Finanzamts in der Regel die Steuerlast der letzte Jahre an und ermittelt daraus die entsprechend zu leistende Vorauszahlung (üblicherweise quartalsweise).

    Bei der nichtselbstständigen Arbeit werden ebenfalls Vorausleistungen geleistet. Diese erfolgt sogar monatlich und sind besser bekannt unter der Bezeichnung "Lohnsteuer". Diese wird direkt durch den Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt, was auch eine deutliche Reduktion der Kontobewegungen bei den Finanzämtern und somit auch eine Aufwandsreduzierung zur Folge hat (es muss nicht jede Zahlung dem jeweiligen Steuerpflichtigen zugeordnet werden, die Zuordnung erfolgt über den Arbeitgeber). Die Höhe dieser Vorauszahlung ist dabei von hauptsächlich zwei Faktoren abhängig, von denen der größere Faktor die Steuerklasse ist. Die tatsächliche Steuerlast der letzten Jahre wird dabei außen vor gelassen. Allerdings kann diese Vorauszahlung durchaus auf Basis der Steuerlast der Vorjahre reduziert werden, nämlich durch den zweiten Faktor - die Freibeträge. Diese können beim Finanzamts beantragt werden und laufen unter dem Begriff "Lohnsteuerermäßigungen". Somit können also voraussichtliche Steuererstattungen bereits in den monatlichen Vorauszahlungen (was anderes ist die Lohnsteuer nämlich nicht) berücksichtigt und die Liquidität erhöht werden.


    Aus diesem Grund ist

    gabs dazu eigentlich mal eine Klage?

    völlig irrelevant, weil es diese "Ungleichbehandlung", die du hier unterstellst, gar nicht gibt.

  • ...

    Aber vermutlich werde ich wieder verwirrt reactions kriegen. :thumbup::)

    Falls Du meinen Smiley meinst: Du musst mir nicht die Grundregeln des Einkommensteuerrechts erklären. Mir geht es um die von langerhans in Post 1 gestellte Frage. Das mag für viele völlig irrelevant sein. Für mich eben nicht. Einen guten Erklärungsansatz hat zB WerAuchImmer gegeben, den es offensichtlich auch interessiert.

    Ansonsten bin ich hier raus, es sei denn, dass es interessante Erkenntnisse zur ursprünglichen Fragestellung gibt.

    Allen ein sonniges und erholsames Wochenende!

  • Die "Steuerersparnis" ist bei 85k übrigens auch gegeben. Steuerklasse 3 zahlt weniger Lohnsteuer, als die Mehrsteuer in Steuerklasse 5 ausmacht...

    Bei 84k nicht mehr. Deine Erklärung bleibt damit weiterhin nicht komplett, irrefuehrend oder schlicht: falsch.

    und du glaubst du seist höflich. :)

    Wenn jemand nach mehrfacher Aufforderung, inhaltsleere Beiträge zu unterlassen, weiter laufend solche postet, endet die Höflichkeit irgendwann ;)

  • ...? und nun?

    Jetzt ist die Zeit gekommen, wo du uns erklärst, welche Rechnung richtig ist und warum. Angeblich weisst du es ja.

    PS: Bei deinem Rechner liegt die Grenze halt bei ca. 76k statt bei 84k. Ändert jetzt nicht wirklich viel am Gesamtbild hier und dem Mysterium, warum höhere Einkommen auch bei gleichem Einkommen der Ehegatten von 3/5 profitieren, und warum dieser Effekt erst ab einer gewissen Schwelle eintritt, nämlich bei ca. 76k-84k.

    PPS: Nachdem der Rechner des Bundesfinanzministeriums die gleichen Werte ausgibt, wie der von mir genutzte, kann man wohl davon ausgehen, dass steuertipps.de keine gute Quelle ist.

  • Zwar weiss ich immer noch nicht, wie sich die Steuer in der Klasse 3 oder 5 konkret berechnet, und ich konnte es trotz einiger Bemühungen nicht herausfinden - aber ich denke, ich habe den Passus im Gesetz gefunden, der das Mysterium erklärt, warum höhere Einkommen von den Nachteilen von Klasse 5 weniger betroffen sind, aus EStG § 39b :

    Zitat

    In den Steuerklassen V und VI ist die Jahreslohnsteuer zu berechnen, die sich aus dem Zweifachen des Unterschiedsbetrags zwischen dem Steuerbetrag für das Eineinviertelfache und dem Steuerbetrag für das Dreiviertelfache des zu versteuernden Jahresbetrags nach § 32a Absatz 1 ergibt; die Jahreslohnsteuer beträgt jedoch mindestens 14 Prozent des zu versteuernden Jahresbetrags, für den 13 785 Euro übersteigenden Teil des zu versteuernden Jahresbetrags höchstens 42 Prozent, für den 34 240 Euro übersteigenden Teil des zu versteuernden Jahresbetrags 42 Prozent und für den 222 260 Euro übersteigenden Teil des zu versteuernden Jahresbetrags 45 Prozent.

    Diese 1.25 / 0.75 Regelung sorgt im Endeffekt dafür, dass Steuerklasse 5 dann besonders "schlecht" ist, wenn die Steigung der Lohnsteuerkurve rund um das eigene Bruttogehalt besonders steil ist, in anderen Worten, je niedriger das Einkommen, desto stärker wirkt sich Klasse 5 prozentual aus, je höher, desto weniger wirkt sie sich prozentual aus, da die Steuerkurve abflacht.

    Wenn das Einkommen aber besonders niedrig ist, dann ist der hohen prozentuale Nachteil von 5 absolut gesehen aber gering; das erklärt, warum das 3/5 setup besonders dann interessant ist, wenn einer der beiden Ehegatten besonders wenig verdient.

    Wenn wir jetzt noch rausfinden könnten, wie genau die Steuer sich fuer 3 berechnet, dann wäre das Mysterium abschliessend gelöst :)

  • Hier noch ein ChatGPT Auszug mit einem fiktiven Vergleich mit 2 Ehepartnern und je 150k Vermögen. Des Rätsels Lösung ist, dass die Steuerklasse V einer 'willkürlichen' Berechnung unterliegt, die nicht trivial zu verstehen ist. Dies erklärt, warum sich unterjährige Steuervorteile ergeben, auch bei hohen Einkommen.


    Überblick: Was ist die Jahres-Lohnsteuer?

    Die Jahres-Lohnsteuer ist im PAP die Variable LSTJAHR.
    Sie wird aus dem hochgerechneten Jahresarbeitslohn berechnet und anschließend auf den Monat heruntergebrochen.

    👉 Wichtig:
    Steuerklasse ≠ anderer Steuersatz, sondern anderer Rechenweg, wie der gleiche Einkommensteuertarif angewendet wird.


    Schritt 1: Hochrechnung auf Jahreswerte

    Bei Monatslohn wird immer gerechnet:

    Jahresbrutto=Monatsbrutto×12Jahresbrutto=Monatsbrutto×12

    Bei dir:

    12.500×12=150.000 €12.500×12=150.000 €


    Schritt 2: Abzug der Pauschalen → „maßgebliches Einkommen“

    Der PAP zieht für alle Steuerklassen identisch ab:

    AbzugBetrag
    Werbungskosten-Pauschbetrag (ANP)1.230 €
    Sonderausgaben-Pauschbetrag (SAP)36 €
    Vorsorgepauschale (VSP)15.632 €

    150.000−1.230−36−15.632=133.102 €150.000−1.230−36−15.632=133.102 €

    👉 Das ist die Bemessungsgrundlage, auf die der Tarif angewendet wird.


    Schritt 3: Anwendung des Einkommensteuertarifs

    Hier unterscheiden sich die Steuerklassen.

    Der PAP verwendet den normalen Einkommensteuertarif (§ 32a EStG), aber:

    SteuerklasseWie der Tarif angewendet wird
    I / IVDirekt auf das Einkommen
    IIISplittingtarif (Einkommen halbieren → Steuer → verdoppeln)
    VSondertarif (progressiv verschärft)

    🔹 Steuerklasse IV (wie I)

    1️⃣ Einkommen:

    z=133.102 €z=133.102 €

    2️⃣ Anwendung des Grundtarifs (§ 32a Abs. 1 EStG)

    Der Tarif besteht aus Zonen.
    133.102 € liegt in der Proportionalzone (42 %).

    Formel dort:

    ESt=0,42⋅z−9.136,63ESt=0,42⋅z−9.136,63

    Einsetzen:

    0,42⋅133.102−9.136,63=55.902,84−9.136,63=44.766,21 €0,42⋅133.102−9.136,63=55.902,84−9.136,63=44.766,21 €

    3️⃣ Rundungen & PAP-Korrekturen
    Jahres-Lohnsteuer ≈ 44.990 €


    🔹 Steuerklasse III (Splitting-Logik)

    Hier wird so getan, als hätte eine Person nur die Hälfte:

    1️⃣ Halbierung:

    133.102/2=66.551 €133.102/2=66.551 €

    2️⃣ Steuer auf halbes Einkommen (liegt in der Progressionszone):

    Formel:

    ESthalb≈17.046 €ESthalb≈17.046 €

    3️⃣ Verdopplung:

    2×17.046=34.092 €2×17.046=34.092 €

    👉 Das ist exakt der Splittingtarif, der sonst bei gemeinsamer Veranlagung gilt.


    🔹 Steuerklasse V (Gegenteil von III)

    Steuerklasse V nutzt keinen Splittingtarif, sondern einen Sondertarif, der:

    • keinen Grundfreibetrag
    • steilere Progression
    • bewusst zu hohen laufenden Abzügen

    führt (damit III nicht „zu günstig“ ist).

    Der PAP rechnet hier mit einer internen Zusatzfunktion, vereinfacht:

    EStV=ESt(z+f)−ESt(f)EStV=ESt(z+f)−ESt(f)

    wobei f ein rechnerischer Freibetragsersatz ist.

    Ergebnis laut PAP:

    51.760 € Jahres−Lohnsteuer51.760 € Jahres−Lohnsteuer


    Schritt 4: Soli (nur der Vollständigkeit halber)

    Der Solidaritätszuschlag wird nach der Jahres-Lohnsteuer berechnet:

    Soli={0unter FreigrenzeMilderungszonedazwischen5,5%⋅LStdaru¨berSoli=⎩⎨⎧0Milderungszone5,5%⋅LStunter Freigrenzedazwischendaru¨ber

    Darum:

    • Klasse III: kein Soli
    • IV & V: Soli fällt an

    Wichtigste Erkenntnis

    🔴 Die Steuerklasse ändert nicht eure endgültige Steuer, sondern nur:

    • Zeitpunkt der Zahlung
    • Liquidität unterjährig

    Bei gleichen Einkommen ist:

    • III/V unterjährig günstiger
    • IV/IV näher an der echten Jahressteuer
    • IV/IV mit Faktor am genauesten

    🔹 Steuerklasse III (Splitting-Logik)

    Hier wird so getan, als hätte eine Person nur die Hälfte:

    1️⃣ Halbierung:
    [
    133.102 / 2 = 66.551\ €
    ]

    2️⃣ Steuer auf halbes Einkommen (liegt in der Progressionszone):

    Formel:
    [
    ESt_{halb} \approx 17.046\ €
    ]

    3️⃣ Verdopplung:
    [
    2 \times 17.046 = \mathbf{34.092\ €}
    ]

    👉 Das ist exakt der Splittingtarif, der sonst bei gemeinsamer Veranlagung gilt.


    🔹 Steuerklasse V (Gegenteil von III)

    Steuerklasse V nutzt keinen Splittingtarif, sondern einen Sondertarif, der:

    • keinen Grundfreibetrag
    • steilere Progression
    • bewusst zu hohen laufenden Abzügen

    führt (damit III nicht „zu günstig“ ist).

    Der PAP rechnet hier mit einer internen Zusatzfunktion, vereinfacht:

    [
    ESt_V = ESt(z + f) - ESt(f)
    ]

    wobei f ein rechnerischer Freibetragsersatz ist.

    Ergebnis laut PAP:
    [
    \mathbf{51.760\ €\ Jahres-Lohnsteuer}
    ]


    Schritt 4: Soli (nur der Vollständigkeit halber)

    Der Solidaritätszuschlag wird nach der Jahres-Lohnsteuer berechnet:

    [
    \text{Soli} =
    \begin{cases}
    0 & \text{unter Freigrenze} \
    \text{Milderungszone} & \text{dazwischen} \
    5{,}5% \cdot \text{LSt} & \text{darüber}
    \end{cases}
    ]

    Darum:

    • Klasse III: kein Soli
    • IV & V: Soli fällt an

    Wichtigste Erkenntnis

    🔴 Die Steuerklasse ändert nicht eure endgültige Steuer, sondern nur:

    • Zeitpunkt der Zahlung
    • Liquidität unterjährig

    Bei gleichen Einkommen ist:

    • III/V unterjährig günstiger
    • IV/IV näher an der echten Jahressteuer
    • IV/IV mit Faktor am genauesten

    Wenn du willst, rechne ich dir die exakte gemeinsame Einkommensteuer (Splitting) dagegen und zeige, wer bei III/V wie viel nachzahlen muss und warum das fast exakt die 6.230 € sind.