Vererbte Aktien (vor 2009 gekauft) mit Gewinn verkaufen - steuerfrei?

  • Bei Altbeständen der Telekom bleiben sowohl Ausschüttungen als auch Veräußerungsgewinne steuerfrei. Der Kaufkurs oder der Kurs bei Zeichnung der Aktie sind steuerlich nicht relevant, was übrigens auch für (extrem unwahrscheinliche) Verluste gelten würde! Glaube auch nicht, dass der Einstiegskurs irgendwo hinterlegt ist, was etwaige Neuregelungen erschweren dürfte.

  • Der Emissionspreis war damals Y Emissionspreis war damals 28,50 DM. Privatanleger konnten auch für 28 DM bekommen.

    Wenn du der Bank nachweisen kannst, dass die Aktien damals erworben wurden, ist der Gewinn steuerfrei.

    Ich muss mich korrigieren. Es gilt tatsächlich die Antwort von Tomarcy. Ich konnte es mir nicht vorstellen, da die Abgeltungssteuer ja zu einer Vereinfachung führen sollte und die Telekom Aktionäre durch die überteuerten Emissionen ohnehin benachteiligt wurden. Die Bank könnte bei einem Verkauf einen ungünstigen Einstandskurs annehmen. In der Steuererkärung hat man die Möglichkeit das zu korrigieren.

  • Ich habe ein ähnliches Problem.

    Ich habe anfang der 90-er Jahre Mitarbeiter- bzw. Belegschaftsaktien als Namensaktien gekauft.
    Diese Aktien haben inzwischen zweimal das Depot gewechselt.
    Sparkasse -> HVB (2016) -> ScaleableCapital (2024)

    Eigentlich müsste ein Veräußerungsgewinn dieser Aktien steuerfrei sein.
    Der in ScaleableCapital genannte Einstiegspreis entspricht aber dem von 2016.

    Anhand der Gehaltsabrechnungen der 90-er Jahre, welche ich noch habe,
    kann ich zwar nachweisen, dass ich damals Belegschafts-Aktien gekauft habe,
    aber es wird schwer nachzuweisen, dass es genau diese waren.

  • Nachtrag: Kaufbelege habe ich keine mehr gefunden, wohl aber Depotauszüge der Sparkassse aus dem Jahre 1995.

    Damals nur über 6 Siemens-Aktien aus denen aber nach und nach infolge der Aktienspilts vom 02.05.1996 vom Faktor 1:10 und des Aktiensplits vom 30.04.2001 im Faktor 1:1,5 90 Aktien wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von mschmal (26. August 2025 um 14:16)

  • Ich habe Anfang der 90er Jahre Belegschaftsaktien als Namensaktien gekauft.

    Diese Aktien haben inzwischen zweimal das Depot gewechselt.
    Sparkasse -> HVB (2016) -> ScalableCapital (2024)

    Eigentlich müsste ein Veräußerungsgewinn dieser Aktien steuerfrei sein.
    Der in Scalable Capital genannte Einstiegspreis entspricht aber dem von 2016.

    Vermutlich ist die Angabe in der App und auf der Webseite nicht korrekt. Was dort als "Kaufkurs" bezeichnet wird, ist bei übertragenen Papieren vermutlich der Kurs vom Übertragungstag. In meinem Depot ist das so, und zwar bei allen Papieren, den steuerfreien von vor 2009 und den steuerpflichtigen.

    Ich habe mal ein Papier verkauft, das ich zu Scalable Capital übertragen hatte. Sie haben die Steuer korrekt abgeführt, also müssen sie den Kaufkurs gehabt haben (den sie dem Kunden auf Webseite und in der App nicht anzeigen). Alles andere hätte mich auch gewundert. Wenn eine Bank die Abgeltungsteuer nicht korrekt abführte, gäbe das vermutlich ordentlich Ärger.

    Wäre natürlich schöner, wenn die Angaben in der App korrekt wären.

    Dennoch kann es nicht schaden, ggf. über Jahrzehnte Depotauszüge aufzubewahren. Damit solltest Du noch in vielen Jahren beweisen können, daß Du die Papiere schon vor 2009 im Depot hattest.

    Anhand der Gehaltsabrechnungen der 90er Jahre, welche ich noch habe,
    kann ich zwar nachweisen, dass ich damals Belegschafts-Aktien gekauft habe,
    aber es wird schwer nachzuweisen, dass es genau diese waren.

    Als Finanzbeamter würde ich Gehaltsabrechnungen der 90er Jahre nicht als Beweis akzeptieren, wohl aber passende Kaufabrechnungen oder Depotauszüge.

  • Vermutlich ist die Angabe in der App und auf der Webseite nicht korrekt. Was dort als "Kaufkurs" bezeichnet wird, ist bei übertragenen Papieren vermutlich der Kurs vom Übertragungstag. In meinem Depot ist das so, und zwar bei allen Papieren, den steuerfreien von vor 2009 und den steuerpflichtigen.

    Der Kaufkurs ist doch steuerlich irrelevant. Beim Verkauf werden die Anschaffungskosten betrachtet, also einschließlich jeglicher Kaufprovisionen. Diese werden dann bei Teilverkäufen im Verhältnis der gekauften zu veräußerten Anteile aufgeteilt.

    Diese Anschaffungskosten sollten bei der aktuell depotführenden Bank abfragbar und ggf korrigierbar sein. Manche lassen das online zu, bei anderen muß man den Support quälen.

  • Der Kaufkurs ist doch steuerlich irrelevant. Beim Verkauf werden die Anschaffungskosten betrachtet, also einschließlich jeglicher Kaufprovisionen.

    Du stichst damit vermutlich in ein Wespennest. :)

    In der Sache hast Du natürlich recht: Die Spesen sind die einzigen Werbungskosten, die noch steuerlich relevant sind. Bei Scalable Capital kostet ein Handel irgendwas zwischen nix und 99 Cent - die 99 Cent gehen allerdings bei Scalable Capital nicht in die Anschaffungskosten ein (und nicht in den Verkaufserlös). Das ist sachlich nicht korrekt - da sind wir beiden uns einig - der Differenzbetrag ist aber derart gering, daß zumindest ich dem nicht nachgehen werde.

    Diese werden dann bei Teilverkäufen im Verhältnis der gekauften zu veräußerten Anteile aufgeteilt.

    Diese Anschaffungskosten sollten bei der aktuell depotführenden Bank abfragbar und ggf korrigierbar sein. Manche lassen das online zu, bei anderen muß man den Support quälen.

    Alles richtig.

    Bei der Baaderbank (also der depotführenden Bank hinter Scalable Capital) findet sich auf der Webseite des Kunden eine Rubrik Einstandskurs. Was dieser bedeutet, ahne ich nicht.

    In der App von Scalable Capital "Broker" steht bei den einzelnen Papieren "..,,, € bei Kauf". Das ist nochmal ein anderer Kurs (also nicht der gleiche wie bei der Baaderbank), den ich mir auch nicht erklären kann. Aus diesem wird dann ein scheinbarer Gewinn (oder Verlust) in absoluten Zahlen und in Prozenten ausgerechnet, mit denen ich gleichermaßen nichts anfangen kann.

    Was soll das? Kann einer hier dazu etwas sagen?

  • Du stichst damit vermutlich in ein Wespennest. :)

    In der Sache hast Du natürlich recht: Die Spesen sind die einzigen Werbungskosten, die noch steuerlich relevant sind.

    Eventuell auch noch die Finanztransaktionssteuer, die bei französischen Aktien inzwischen einbehalten wird. Und die Verkaufsspesen natürlich ebenso.

    Richtig kompliziert wird es, wenn im Laufe der Aktienhaltedauer noch Tochterfirmen an die Börse gebracht wurden. Dann wird der Anschaffungspreis irgendwie auf die alten und neuen Aktien aufgeteilt. Mit dem Tageskurs am ersten Handelstag hat das jedenfalls nichts zu tun. Ich hatte dann vorsichtshalber alte und neue komplett verkauft, dann heben sich Verteilungsgewinne und Verluste weg.