Ich schrieb, dass in den Kontrollkästchen in der Regel auch die Kontobedingungen akzeptiert werden müssen.
Es gelten auch die Sonderbedingungen für EUR-Festgeld oder EUR-Festgeld plus
1.Kontoeröffnung des pbb direkt-EUR-Tagesgeld-Kontos 3. Absatz.https://banking.pbbdirekt.com/formularcenter…lic/7502006.pdf
Ich würde sagen, dass die AGB der Bank zumindest widersprüchlich sind.
Zum einen sagen sie in Absatz 1.3, dass Kunden von TAGESgeldkonten nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sein können. Zu FESTGELDkonten (Absatz 2) fehlt eine solche explizite Regelung. Es wird nur gesagt, dass für die Festgeldanlage ein Guthaben auf dem Tagesgeldkonto bestehen muss. Zum anderen sagen die AGB in Absatz 9.3, dass Festgelder auf keinen Fall vorzeitig gekündigt oder die Zinssätze geändert werden können.
Das alles kann nicht gleichzeitig gelten. Es stellt sich daher die Frage, ob Absatz 1.3 sowie Absatz 2 nur auf den Zeitpunkt der Kontoeröffnung bzw. Festgeldanlage anwendbar sind oder ob das Kündigungsverbot für Festgelder einfach durch Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland umgangen werden kann, wenn man woanders bessere Zinsen findet.
Ich persönlich würde vermutlich auf Vertragserfüllung bestehen und der Bank schreiben, dass sie die Unklarheiten in ihren AGBs nicht zu Lasten des Kunden auslegen kann, weil sie diese AGB ja selbst geschrieben hat. Falls die Bank sich trotz ihrer AGB und dieses HInweises vom Vertrag lösen möchte, würde ich einen Anwalt konsultieren.