Frage zu Abgaben (Steuer, KV und PV) bei Einmalauszahlung Direktversicherung

  • Hallo Forum,

    meine Direktversicherung (Betriebsrente) wird mir am 01.12.2025 ausbezahlt.
    Zu dem Zeitpunkt arbeite ich jedoch noch einige Jahre (ich bin aktuell 62 Jahre alt).

    Die Versicherung läuft seit 01.12.2004, wenn ich das richtig verstanden habe ist das somit ein „Altvertrag“, bei dem bei Auszahlung (auch in einer Summe) keine Steuer fällig wird.

    Sehe ich das so richtig?

    Und dann gibt es ja noch den Freibetrag von 187,25€ für das Jahr 2025
    Hier
    Auszahlung der Direktversicherung: Tipps | VERIVOX
    ist zu lesen:

    „Entscheidet sich der Begünstigte für eine Einmalzahlung, befreit ihn dies keineswegs von der Beitragspflicht. Der Auszahlungsbetrag aus der Direktversicherung wird auf 120 Monate verteilt“

    Beispiel mit 25000€ als einmalige Auszahlung:

    25000€/120Monate = 208,33€

    208,33€ - 187,25€ (Freibetrag) = 21,08€ als monatliche Berechnungsgrundlage für KV und PV

    Beitragssatz TK (2025) = 17,05% + 3,6% Pflegeversicherung = 20,65%

    20,65% von 21,08€ = 4,35€ monatlich als Beitrag für KV und PV zu zahlen!

    4,35€ * 120 Monate = 522€ insgesamt die ich zu zahlen hätte wen ich die Einmalauszahlung von 25000€ wähle. Mir blieben demnach dann noch 25000€ - 522€ = 24478€

    Stimmt die Rechnung das so oder mache ich ein Denkfehler?

    Danke für jede Hilfe.

  • Die KV-Beiträge musst du schon monatlich zahlen für die nächsten 120 Monate. Nur wenn du aus Arbeit und Direktversicherung oder Rente über der Beitragsbemessungsgrenze liegst, könnte sie dir erspart bleiben.

    Solltest du auf die Idee kommen, deine Arbeit schon vor Renteneintritt zu kündigen, musst du allerdings den vollen Mindestatz als freiwillg Versicherter zu zahlen, wenn du nicht die Berechtigung zur GkV für Rentner verlieren willst.

    Und natürlich steigt der Beitragssatz in den nächsten Jahren.

  • 25000€/120Monate = 208,33€

    Hallo Sparfuchs_01 , soweit stimmt es

    208,33€ - 187,25€ (Freibetrag) = 21,08€ als monatliche Berechnungsgrundlage für KV und PV

    nur für KV; für PV (Freigrenze 187,25 €) bleibts bei 208,33 € Berechnungsgrundlage

    Beitragssatz TK (2025) = 17,05% + 3,6% Pflegeversicherung = 20,65%

    Für sich genommen, passt das so.

    20,65% von 21,08€ = 4,35€ monatlich als Beitrag für KV und PV zu zahlen!

    17,05% von 21,08 € und 3,6% von 208,33 € = 11,09 €, falls ich mich nicht verrechnet habe.

    4,35€ * 120 Monate = 522€ insgesamt die ich zu zahlen hätte wen ich die Einmalauszahlung von 25000€ wähle. Mir blieben demnach dann noch 25000€ - 522€ = 24478€

    Statt 522 also 1.331 € von den 25.000 € abziehen, dann dürfte es hinhauen;)

    Stimmt die Rechnung das so oder mache ich ein Denkfehler?

    Als Denkfehler könnte man es sehen: Du hast gedacht, auch bei PV wäre es ein Freibetrag (und keine Freigrenze) wie bei KV.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Danke Andrej & Alexis für eure Antworten.

    Wie ist dass, wenn ich die Direktversicherung als monatlich Rente erhalte.

    Meine monatliche Auszahlung würde 118€ betragen. Verivox schreibt:
    "Übersteigt die Betriebsrente den monatlichen Freibetrag von 169,75 Euro (2023), wird auf den darüber hinausgehenden Anteil der Beitrag für die Krankenkasse und die Pflegeversicherung fällig“

    Meine monatliche Betriebsrente wäre lebenslag 118€, was ja weit unter dem Freibetrag liegt (der Freibetrag 2025 ist sogar 187,25€).

    Ich verstehe das so, dass ich dann auf die monatlich erhaltenen 118€ nichts mehr abgeben muss, weder Steuern, noch KV, noch PV? Oder gibt es hier auch wieder eine extra Behandlung des PV Beitrages, z.B. 3,6 % von 118€ = 4,25€ die ich monatlich an die PV zahlen müsste?

    Danke für eure Hilfe

  • 118 € liegen nicht nur unter dem Freibetrag, sondern auch unter der Freigrenze von beiderseits 187,25 €. Damit wärst Du bei KV und bei PV aus dem Beitragsschneider.

    Wie es steuerlich aussieht, das steht auf einem anderen Blatt, das Referat Janders in Beitrag #5 aufgeschlagen hat. Aber das muss nicht unbedingt schlechter sein als das Einmalbetragsblatt abzüglich der 120 KV+PV-Beiträge in den nächsten 10 Jahren.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Ich würde im ersten Schritt vergleichen, wie hoch Einmalzahlung und Rente im Brutto sind. Also wie lange muss man die Betriebsrente beziehen, um das zu haben, was man durch die Einmalzahlung sofort hätte. Im zweiten Schritt würde ich die Abgaben einbeziehen.

    Und dann ist die Frage, ob 10 Jahre Beiträge oder lebenslang Steuern sich stärker auswirken.

  • Und dann ist die Frage, ob 10 Jahre Beiträge oder lebenslang Steuern sich stärker auswirken.

    Die lebenslange Zahlung weckt ebenso lebenslange Begierlichkeit bei der KV. Bei der Einmalzahlung aus Direktversicherung muß man auch den KV-Betrag mit Krankenhaustagegeld bezahlen, bei der Rente nicht. Macht 0,6% Beitrag Unterschied.

    Insofern: "... lebenslang Steuern und Beiträge..."

  • Die lebenslange Zahlung weckt ebenso lebenslange Begierlichkeit bei der KV. Bei der Einmalzahlung aus Direktversicherung muß man auch den KV-Betrag mit Krankenhaustagegeld bezahlen, bei der Rente nicht. Macht 0,6% Beitrag Unterschied.

    Insofern: "... lebenslang Steuern und Beiträge..."

    Klar, hatte ich auch so im Kopf, auch wenn es oben unterschlagen haben.

  • Wie ist das, wenn ich die Direktversicherung als monatlich Rente erhalte?

    Meine monatliche Auszahlung würde 118€ betragen. Verivox schreibt:
    "Übersteigt die Betriebsrente den monatlichen Freibetrag von [187,25 (2025)], wird auf den darüber hinausgehenden Anteil der Beitrag für die Krankenkasse und [auf den ganzen Betrag] die Pflegeversicherung fällig“

    Ich habe diesen Abschnitt mal auf den neuesten Stand gebracht. Bei der KV ist der genannte Betrag ein Freibetrag (Beitrag für das, was drüber ist), für die PV eine Freigrenze (Beitrag auf alles, wenn drüber).

    Deine Frage ist komplexer, als sie aussieht.

    Wenn Du eine Einmalzahlung wählst, ist diese bei Dir steuerfrei; der Betrag ist klein genug, so daß Du unter der Beitragspflicht (erstmal?) drunter wegtauchst. Aber Achtung! Wenn Du noch eine andere Betriebsrente hast oder haben wirst, zählen die Beträge zusammen! Freibetrag und Freigrenze gibt es einmal pro Mensch, nicht einmal pro Rente!

    Wenn Du Dir die Versicherung als Rente auszahlen läßt, kann es sein, daß man sie Dir mit dem sog. Ertragsanteil versteuert (das könnten 21% sein, wenn Du diese Rente ab 62 auszahlen läßt). Früher war das immer so, dagegen hat einer geklagt mit dem Argument: Wenn die Einmalauszahlung steuerfrei ist, muß es die fraktionierte Auszahlung auch sein.

    Solltest Du eine Rentenzahlung planen, würde ich dieser Frage an Deiner Stelle nochmal nachgehen.

    Ich würde für meine Person keine Rentenzahlung wählen, und zwar aus folgenden Gründen:

    1. Was ich habe, habe ich.

    2. Ich halte das Langlebigkeitsrisiko für gering.

    3. Die Versicherungen kalkulieren ihre Rentenhöhen so gering, daß ich hundert werden müßte, um mein Geld zurückzubekommen. Das kann ich selber auch, und habe erst dann ein Problem, wenn ich älter als hundert werde, was ich für recht unwahrscheinlich halte.

    4. Ich lege mein freies Geld (neben dem gebundenen in einer oder mehreren Renten) auf dem Aktienmarkt an, wo es vermutlich mehr bringt als in festverzinslichen Papieren, in die es die Versicherung steckt.

    Das muß aber jeder für sich selbst gewichten und einschätzen.

    In Deinem Fall geht es um vergleichsweise wenig Geld. Natürlich ist es besser, im Ruhestand 118 € jeden Monat extra zu bekommen, als dieses Geld nicht zu bekommen. Aber den Unterschied zwischen einem armen Rentner und einem Luxusrentner machen 118 €/m nicht.

    :)

  • Danke Achim Weiss, Alexis und alle anderen für die detaillierten Antworten :thumbup:

    Für einen nicht Finaznmensch wie mich ist das Thema doch recht komplex, da muss ich AW zustimmen. Insbesondere wenn ma sich die in Beitrag #5 von Referat Janders verlinkte Seite ansieht.
    Mit dem Begriff Freigrenze" habe ich auch wieder was dazu gelernt :)

    Der Gedankengang von AW in Beitrag #10 gefällt mir immer besser, sich den angesparten Betrag auf einmal auszahlen zu lassen.