Ich beziehe derzeit Krankengeld und meine Krankenkasse hat mir als Ende des Bezugszeitraumes den 24.12.2025 (ein schönes Weihnachtsgeschenk!) mitgeteilt. Im Januar 2026 soll eine fünfwöchige med. Reha und ab April 2026 eine 11-monatige LTA stattfinden. Nun habe ich mehrere Fragen hierzu:
1. Üblicherweise werden die Zeiten einer med. Reha auf die Bezugsdauer des Krankengeldes angerechnet. Würde meine Reha im Oktober/November 2025 stattfinden, würde das Krankengeld trotzdem am 24.12.2025 enden. Bekomme ich bei Beginn der Reha im Januar trotzdem Übergangsgeld?
2. Nach meiner Kenntnis wird bei vorherigem Bezug von Arbeitslosengeld das Übergangsgeld in dessen Höhe weitergezahlt. Sofern vorher Krankengeld bezogen wurde, orientiert sich das Übergangsgeld an der Berechnungsgrundlage des Krankengeldes. Das wäre in meinem Fall höher als das Arbeitslosengeldgeld nach der Nahtlosigkeitsregelung, welches ich theoretisch ab dem 25.12.2025 beziehen könnte. Daher habe ich vor, kein Arbeitslosengeld zu beantragen. Ist die Lücke ohne Leistungsbezug zwischen dem 24.12.2025 und dem Rehabeginn unbeachtlich und wird dann auf die Berechnungsgrundlage des Krankengeldes abgestellt?
3. Ich habe gelesen, dass in dem Fall, wenn zwischen einer med. Reha und einer LTA weniger als sechs Wochen liegen, das Übergangsgeld weitergezahlt wird. Ist das richtig?
Vielen Dank für eure Antworten!