Anwartschaft aus beitragsorientierter Leistungszusage - wie wird die bei Einmalzahlung versteuert bzw. verbeitragt

  • Hallo zusammen,

    Der wesentliche Teil meiner Frage steht schon im Titel. - Einer meiner ehemaligen Arbeitgeber hat für mich ein Vorsorgokonto im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage geführt. Mit Beginn meiner Altersrente kann ich wählen, ob ich die angesparte Summe als Einmalzahlung oder in vier gleichbleibenden Raten über die kommenden vier Jahre verteilt erhalten möchte.

    Ich spiele derzeit mit dem Gedanken, die ersten zehn Monate des Jahres, in dem ich meinen Rentenantrag stelle, von meinen Ersparnissen zu leben. Per 01.11. stelle ich dann den Antrag auf Altersrente aus der gesetzlichen Rente und kann mir laut Unterlagen per 15.12. das Guthaben aus dem Vorsorgokonto als Einmalzahlung auszahlen lassen. Die Idee dahinter ist, dadurch die in den ersten 10 Monaten verbrauchten Ersparnisse wieder aufzufüllen.

    Nun frage ich mich, mit welchen Abzügen ich bei bspw. 24T€ Einmalzahlung rechnen muss.

    Ist meine Annahme richtig, dass ich den vollen Betrag mit meinem persönlichen Steuersatz versteuern muss? - Kommt hier Fünftelung in Frage, auch wenn von vorneherein Einmahlzahlung als Standard vereinbart war?

    Zum Zeitpunkt der Auszahlung werde ich Mitglied in der KVdR sein. Ist dann die Annahme richtig, dass für die Ermittlung der KV-/PV-Beiträge der Betrag fiktiv durch 120 geteilt wird (24T€ / 120 = 200) und unter Berücksichtigung des dann gültigen Freibetrags/Freigrenze mit dem vollen Beitragssatz (14,6 + ... + ... ) gerechnet wird. Also Stand heute

    KV: 200 - 187,50 = 12,50 (mit ca. 16%) => 2€

    PV: 200 (weil Freigrenze gerissen) (mit ca. 3,5%) => 7€

    Und diese 9€ werden dann jedem Monat über die kommenden 120 Monate fällig? Oder in einem Betrag?

    Ich weiß, viele Fragen.

    Besten Dank für Eure Erklärungen

  • Einer meiner ehemaligen Arbeitgeber hat für mich ein Vorsorgekonto im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage geführt.

    "Geschenkte" Beiträge des Arbeitgebers, unversteuert, unverbeitragt; werden im Leistungsfall versteuert und verbeitragt, die Einmalzahlung wie von Dir beschrieben: Persönlicher Steuersatz, 120 Raten Krankenversicherung. Meiner Kenntnis wird das so berechnet, wie Du es vorgerechnet hast. Wie das mit vier Teilzahlungen geht, weiß ich nicht, vermutlich ähnlich. Ob das Steuer spart (und wieviel), müßte man sich im konkreten Fall ausrechnen. Keine Fünftelregelung. Rechne es Dir spaßeshalber mal aus: Der Betrag ist relativ gering, die Steuerkurve verblüffend flach. Die Fünftelregelung würde längst nicht das bringen, was Du Dir von ihr erhoffst.

    Ich spiele derzeit mit dem Gedanken, die ersten zehn Monate des Jahres, in dem ich meinen Rentenantrag stelle, von meinen Ersparnissen zu leben. Per 01.11. stelle ich dann den Antrag auf Altersrente aus der gesetzlichen Rente.

    Wenn Du die Bedingungen für eine vorzeitige Rente erfüllst (Das sind meist diese ominösen 35 Jahre), dann stellst Du Dich in aller Regel finanziell am besten, wenn Du die Rente so weit vorziehst, wie Du irgend kannst (also möglichst bis zum 63. Lebensjahr). Ja, das kostet einen dauerhaften Rentenabschlag von 0,3% pro Monat, es lohnt sich für den Rentner aber trotzdem. Warum das so ist, wurde schon oft hier im Detail vorgerechnet, daher spare ich mir hier die Details.

  • Vielen Dank für Eure Antworten. Das hört sich ja erstmal nach erfreulich geringen Abzügen an.

    Zitat

    Wenn Du die Bedingungen für eine vorzeitige Rente erfüllst (Das sind meist diese ominösen 35 Jahre), dann stellst Du Dich in aller Regel finanziell am besten, wenn Du die Rente so weit vorziehst, wie Du irgend kannst (also möglichst bis zum 63. Lebensjahr)

    Dessen bin ich mir bewusst. Bei einer rein nominalen Betrachtung komme ich auf Werte zwischen 27 und 29 Jahren bis der vorzeitige Rentenbezug nachteilig wird. Keine Ahnung, ob das zu dem passt, was hier sonst schon gerechnet wurde. Die Suchfunktion hat mir auf die Schnelle keine guten Treffer generiert.

    Ich würde allerdings gerne noch eine Zusatzfrage loswerden. Bis zu 30% kann man sich ja aus einer Riesterrente Kapital auszahlen lassen. Ist es richtig, dass das solange man noch nicht Mitglied der KVdR ist ebenso wie oben dargestellt verbeitragt wird. Mit Eintritt in die KVdR fällt dann der Abzug für KV/PV weg? - Hieße das, dass die fiktiv auf 120 Monate gestreckten Beiträge + aus den laufenden Rentenzahlungen aus der Riesterrente dann ab dem 01.11. (aus meinem Beispiel oben) wegfielen und auch keine Rolle mehr bei der Anrechnung auf den Freibetrag von 187,50 spielen?

    Vielen Dank