Hallo zusammen,
Der wesentliche Teil meiner Frage steht schon im Titel. - Einer meiner ehemaligen Arbeitgeber hat für mich ein Vorsorgokonto im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage geführt. Mit Beginn meiner Altersrente kann ich wählen, ob ich die angesparte Summe als Einmalzahlung oder in vier gleichbleibenden Raten über die kommenden vier Jahre verteilt erhalten möchte.
Ich spiele derzeit mit dem Gedanken, die ersten zehn Monate des Jahres, in dem ich meinen Rentenantrag stelle, von meinen Ersparnissen zu leben. Per 01.11. stelle ich dann den Antrag auf Altersrente aus der gesetzlichen Rente und kann mir laut Unterlagen per 15.12. das Guthaben aus dem Vorsorgokonto als Einmalzahlung auszahlen lassen. Die Idee dahinter ist, dadurch die in den ersten 10 Monaten verbrauchten Ersparnisse wieder aufzufüllen.
Nun frage ich mich, mit welchen Abzügen ich bei bspw. 24T€ Einmalzahlung rechnen muss.
Ist meine Annahme richtig, dass ich den vollen Betrag mit meinem persönlichen Steuersatz versteuern muss? - Kommt hier Fünftelung in Frage, auch wenn von vorneherein Einmahlzahlung als Standard vereinbart war?
Zum Zeitpunkt der Auszahlung werde ich Mitglied in der KVdR sein. Ist dann die Annahme richtig, dass für die Ermittlung der KV-/PV-Beiträge der Betrag fiktiv durch 120 geteilt wird (24T€ / 120 = 200) und unter Berücksichtigung des dann gültigen Freibetrags/Freigrenze mit dem vollen Beitragssatz (14,6 + ... + ... ) gerechnet wird. Also Stand heute
KV: 200 - 187,50 = 12,50 (mit ca. 16%) => 2€
PV: 200 (weil Freigrenze gerissen) (mit ca. 3,5%) => 7€
Und diese 9€ werden dann jedem Monat über die kommenden 120 Monate fällig? Oder in einem Betrag?
Ich weiß, viele Fragen.
Besten Dank für Eure Erklärungen