Hi allerseits,
ich habe eine Frage zum Elterngeld-Antrag in Hamburg (Formular 2025, Seite 15, Abschnitt 7.b: "Mussten Sie im Bemessungszeitraum Kirchensteuern oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung zahlen?").
- Person A ist sozialversicherungspflichtig angestellt und hat daneben ein Kleingewerbe.
- Jährlich wird eine EÜR erstellt, der Überschuss bzw. Verlust geht in die Einkommensteuererklärung.
- Über das Gewerbe selbst werden keine Sozialversicherungsbeiträge oder Kirchensteuer direkt abgeführt, weil die Beiträge über das Angestelltenverhältnis laufen und Kirchensteuer über den Einkommensteuerbescheid auf das Gesamteinkommen berechnet wird.
Jetzt die Frage: Muss man die Felder bei 7.b ankreuzen oder nicht?
Vielen Dank!