Allgemeine Finanzbildung, Sicht auf Aktien, war entsetzt.

  • Bei der Erbschaftsteuer schafft der Staat das allerdings. Vermietete Wohnungen setzt er da auch nur mit 90% des ermittelten Wertes an.

    Es gab damals Studien, die bei der Vermögensteuer von bis zu 30% Erhebungskosten ausgingen. Für jeden Euro Steuer gingen also 30 Cent nur für Papierkram und Verwaltung drauf.

  • Es gab damals Studien, die bei der Vermögensteuer von bis zu 30% Erhebungskosten ausgingen. Für jeden Euro Steuer gingen also 30 Cent nur für Papierkram und Verwaltung drauf.

    Wie schon geschrieben: Führe Dir doch einfach das Chaos bei der Grundsteuer vor Augen (die streng genommen ja eine Vermögensteuer ist!). Ich habe nicht den Eindruck, daß hier jetzt Gerechtigkeit eingetreten ist. Teilweise ist sie extrem gestiegen, dagegen gehen die Leute an, in vielen Fällen liegt sie aber nach wie vor im kleinen Promillebereich.

    Ich habe sie mal spaßeshalber von der KI berechnen lassen, dabei kamen 0,7% heraus. Das ist schon eine Menge.

    Für diese Stadt hier rechnet die KI 0,3%, bisher waren es 0,05%. Ok, ich gehe von dem Wert des Anwesens aus, der hier herumschwirrt. Wie die Stadt das Anwesen taxiert, weiß ich noch nicht.

    Soviel ist aber klar: Die Wertbestimmung für einen Großteil des Vermögens der Deutschen ist schwierig, nicht eindeutig, und bietet somit reichlich Raum für Klagen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß ein Gutteil der Steuer in ihre Erhebung fließt.

    Wie machen das eigentlich andere Länder, in denen es eine Vermögensteuer gibt?

  • Soviel ist aber klar: Die Wertbestimmung für einen Großteil des Vermögens der Deutschen ist schwierig, nicht eindeutig, und bietet somit reichlich Raum für Klagen.

    Die Einwertung von Immobilien ist fraglos eine anspruchsvolle Angelegenheit: Wirklich "interessant" und "spannend" würde es aber bei Tangible Assets wie beispielsweise allen Arten von Kunstgegenständen (von Gemälden bis Skulpturen), Oldtimern, Uhren, Schmuck, Sammlungen (wie Weinsammlungen) etc. pp. Zumal die Preise schwanken und damit kontinuierliche Einwertungen - sprich jedes Jahr aufs Neue - erforderlich würden.


    War sonst noch was ... ? Ach ja ...

    In dem Kontext:

    (Das Chaos mit der Neuregelung der Grundsteuer ist wohl noch jedem hier erinnerlich).

    Ob "jedem" erinnerlich entzieht sich meiner Kenntnis. Mir - ganz persönlich - auf jeden Fall erinnerlich.

    Hatte das Ganze an mein Steuerbüro delegiert: Die vom Chef ausgewählte technik-affine Mitarbeitern hatte dafür mehrere Tage gebraucht (zumal wohl Hessen und Rheinland-Pfalz auch noch andere Verfahren gewählt hatten).

  • Die Einwertung von Immobilien ist fraglos eine anspruchsvolle Angelegenheit: Wirklich "interessant" und "spannend" würde es aber bei Tangible Assets wie beispielsweise allen Arten von Kunstgegenständen (von Gemälden bis Skulpturen), Oldtimern, Uhren, Schmuck, Sammlungen (wie Weinsammlungen) etc. pp. Zumal die Preise schwanken und damit kontinuierliche Einwertungen - sprich jedes Jahr aufs Neue - erforderlich würden.

    Das stimmt: Eine Wertbestimmung von Kunstwerken müßte jedes Jahr erfolgen - die Wertberechnung von Immobilien aber auch.

    Allerdings: Wieviele Leute haben Immobilien (etwa die Hälfte der deutschen Bevölkerung) und wieviele Leute haben Kunstwerke oder ganz allgemein Sachen von bedeutendem Wert? Das dürften entscheidend weniger sein, was die Frage deutlich relativiert.

  • Das stimmt: Eine Wertbestimmung von Kunstwerken müßte jedes Jahr erfolgen - die Wertberechnung von Immobilien aber auch.

    Logisch und eine Binse.

    Allerdings: Wieviele Leute haben Immobilien (etwa die Hälfte der deutschen Bevölkerung) und wieviele Leute haben Kunstwerke oder ganz allgemein Sachen von bedeutendem Wert? Das dürften entscheidend weniger sein, was die Frage deutlich relativiert.

    Schon aus rein "qualitativer" rechtlicher Sicht (gerichtsfest auch im Sinne höchstrichterlicher Rspr. des BVerfG) muß das (sprich die kontinuierliche Be- bzw. Einwertung) dann "juristisch sauber" (Gleichbehandlungsgrundsatz u. a.) auch in den genannten Konstellationen erfolgen.

    Rein "quantitativ" dürfte Dinge wie Schmuck, Uhren, Autos, Kunstgegenstände, Oldtimer, Teppiche, Weinsammlung, Boote (Schiffe erst recht) usw. jedenfalls keine absoluten Ausnahmefälle sein. Nicht ganz wenige dürften zumindest das ein oder andere oder irgendetwas davon in ihrem Eigentum haben.

    Nur am Rande aber in dem Kontext: Ein weiteres "interessantes" Spannungsfeld eröffnet sich dann vermutlich mit der Abgrenzung "Privat"- versus Betriebsvermögen" - indem das Gemälde vom Eigenheim ins Büro wandert, der privat genutzte Ferrari zum Dienstfahrzeug mutiert, der ebenso genutzte Oldtimer zur Kundenabholung dient usw.

  • Hallo Sovereign,

    es geht noch weiter:

    Welches Bild ist Kunst und welches Gebrauchsgegenstand?

    Wo fängt der zu besteuernde Schmuck an? Alles über dem Ehering?

    Ist jeder Oldtimer ein Wertgegenstand? Auch der Trabbi meines Nachbarn?

    Schon allein das Gesetzgebungsverfahren würde die Republik jahrelang beschäftigen, von den anschließenden Klagen nicht zu reden.

    Eine wirklich gerechte Vermögensbesteuerung ist nicht darstellbar. Man muss mit (insgesamt sicherlich ungerechten) Ausnahmefällen, z.B. Grundsteuer, Erbschaftssteuer leben.

    Gruß Pumphut

  • ...

    Allerdings: Wieviele Leute haben Immobilien (etwa die Hälfte der deutschen Bevölkerung) und wieviele Leute haben Kunstwerke oder ganz allgemein Sachen von bedeutendem Wert? Das dürften entscheidend weniger sein, was die Frage deutlich relativiert.

    Und wieviele Leute werden es noch werden, wenn man sich dadurch ganz leicht der Steuer entziehen kann? Nein, der Staat kann keine Beamten aussenden, die ein paar Millionen Immobilien schätzen und die Kellergewölbe nach Gemälden oder Luxusuhren durchsuchen. Und das jedes Jahr.

    Von der Penthousewohnung in Singapur und der Yacht in Monaco rede ich gar nicht erst.

    Das ist eine Steuer, die die "etwas wohlhabenden" Leute trifft, nicht jedoch die richtig Reichen.