Soweit ich weiß, wird der AG Anteil der Beiträge zur GRV vom AG auch weiterhin nicht versteuert. Ist das korrekt?
Müsste dann die Tabelle hier https://www.transparent-beraten.de/rente/steuer/ nicht bei 0% zu versteuernder Rentenbezüge anfangen und bei 50% aufhören? Abstatt bei 50% anzufangen und bei 100% aufzuhören?
Wenn es bei 50% anfängt und bei 100% endet, dann zahlt ja letztendlich der AN die Steuern für den AG Anteil nachgelagert ebenfalls - oder?