Mein bester Freund hat Pflegestufe 2. Nun hat er mich gefragt, ob er mich als Pflegeperson hinterlegen darf, da ich auch in der Vorsorgevollmacht zukünftig hinterlegt werden soll.
Das hat noch nichts mit irgendwelchen Einnahmen versteuert oder steuerfrei zu tun.
Die anteiligen Rentenpunkte für die Pflege (für Pflegegrad III bekommst du ca. 0,4 RP pro Jahr, bei Pflegegrad II dürften es ca. 0,2x RP sein) bekommst du auch nur, wenn ihr genügend Stunden pro Woche für die Pflege bei der PV angebt. UND du nicht Vollzeit arbeitest.
Vorgaben: Mind. 10 Stunden Pflegetätigkeit pro Woche an mindestens 2 Tagen die Woche müssen es laut PV sein. Und wenn du dann nicht mehr als 30 Stunden pro Woche in deiner Beschäftigung/deinem Beruf neben der Pflege arbeitest, dann kannst du die anteiligen Rentenpunkte sammeln. (Wenn du Vollzeit arbeitest, - keine Chance.)
Wenn dein Freund das Pflegegeld bekommt, (und das bekommt er steuerfrei) dann kann er es weitergeben oder auch nicht. Er kann es verschenken oder auch andere Dienstleistungen dafür kaufen. Wer weiß wo und wie er es verbraucht, es interessiert eigentlich niemanden. Er braucht dafür keinen Nachweis führen. Wenn ihr beide das Geld einfach verlebt, dann "kräht kein Hahn danach".
Wenn er dir das Pflegegeld "offiziell" schenkt, dann müsst ihr euch nach gut 4 Jahren Gedanken machen, da dann die 20.000€ Grenze erreicht wird. Bis dahin fällt euch doch was ein, oder?