Pflegegeld als Nicht Angehörigen steuerpflichtig?

  • Mein bester Freund hat Pflegestufe 2. Nun hat er mich gefragt, ob er mich als Pflegeperson hinterlegen darf, da ich auch in der Vorsorgevollmacht zukünftig hinterlegt werden soll.

    Das hat noch nichts mit irgendwelchen Einnahmen versteuert oder steuerfrei zu tun.

    Die anteiligen Rentenpunkte für die Pflege (für Pflegegrad III bekommst du ca. 0,4 RP pro Jahr, bei Pflegegrad II dürften es ca. 0,2x RP sein) bekommst du auch nur, wenn ihr genügend Stunden pro Woche für die Pflege bei der PV angebt. UND du nicht Vollzeit arbeitest.
    Vorgaben: Mind. 10 Stunden Pflegetätigkeit pro Woche an mindestens 2 Tagen die Woche müssen es laut PV sein. Und wenn du dann nicht mehr als 30 Stunden pro Woche in deiner Beschäftigung/deinem Beruf neben der Pflege arbeitest, dann kannst du die anteiligen Rentenpunkte sammeln. (Wenn du Vollzeit arbeitest, - keine Chance.)

    Wenn dein Freund das Pflegegeld bekommt, (und das bekommt er steuerfrei) dann kann er es weitergeben oder auch nicht. Er kann es verschenken oder auch andere Dienstleistungen dafür kaufen. Wer weiß wo und wie er es verbraucht, es interessiert eigentlich niemanden. Er braucht dafür keinen Nachweis führen. Wenn ihr beide das Geld einfach verlebt, dann "kräht kein Hahn danach".
    Wenn er dir das Pflegegeld "offiziell" schenkt, dann müsst ihr euch nach gut 4 Jahren Gedanken machen, da dann die 20.000€ Grenze erreicht wird. Bis dahin fällt euch doch was ein, oder?

  • Ja, so habe ich es auch gemacht:

    Das Geld bekam meine Mutter, und ich die Pflegepunkte. Denn die gibt es für die geleistete Zeit. Wenn man die Punkte in durchschnittlichen Bruttoverdienst zurückrechnet und den Mindestlohn als Vergleichsmaßstab nimmt, ist das meiste der Pflegearbeit unentgeltlich geleistet worden.

    Wir haben das Pflegegeld dann im Rahmen der gemeinsamen Haushaltsführung verbraucht.

  • Oh man, ich sehe schon, es gibt da keine einfache Antwort.

    Und die einzigen die mir das 100% sagen könnten, verweigern sich, weil sie mich ja dann beraten würden... was ich ehrlich gesagt nicht verstehen kann.. schließlich geht es ja um mich und meine persönliche Steuerfrage.

    Ich möchte ja keine Beratung für eine Versicherung oder einen Kredit...

  • Oh man, ich sehe schon, es gibt da keine einfache Antwort.

    Und die einzigen die mir das 100% sagen könnten, verweigern sich, weil sie mich ja dann beraten würden... was ich ehrlich gesagt nicht verstehen kann.. schließlich geht es ja um mich und meine persönliche Steuerfrage.

    Es ist doch eigentlich ganz einfach.
    Das Pflegegeld bekommt dein Freund steuerfrei.
    Da ihr nicht direkt miteinander verwandt seid, geht das nicht so einfach mit der "sittlichen Verpflichtung", die die Weitergabe steuerfrei ermöglichen könnte.

    Wenn du Rentenpunkte gutbeschrieben bekommst, hat das nichts mit einem Verdienst zu tun, also gibt es da auch nichts zu versteuern.

    Wenn du was aus dem Pflegegeld bekommst musst du es versteuern.
    - als Gegenleistung für eine Arbeit - ist als Einkommen versteuern
    - als Schenkung - über 20t€ in 10 Jahren: Schenkungssteuer fällt an.

    Ist man in einer Gemeinschaft und das steuerfreie Pflegegeld wird gemeinschaftlich ausgegeben, einfach zum Leben, dann fallen außer Mehrwertsteuer, Vergnügungssteuer, Alkoholsteuer, Sektsteuer, etc. keine anderweitigen einkommensbezogenen Steuern an.

  • Da ihr nicht direkt miteinander verwandt seid, geht das nicht so einfach mit der "sittlichen Verpflichtung", die die Weitergabe steuerfrei ermöglichen könnte

    Da gehen die Meinungen wohl weit auseinander. Die Kommentierungen gehen von mehr als zwei zu betreuenden Pflegepersonen aus, damit das Ganze steuerpflichtig wird.

    Ich (persönlich) würde mich da nicht so scheckig machen. Das FA erwartet ja von der Pflegeperson keinen Nachweis, wohin das Pflegegeld geflossen ist. Wenn er dem TE 100 Euro bspw. fürs Rasenmähen gibt, dann ist das genau im Sinne des Erfinders.

    Und bis bei Pflegegrad 2 das Thema Schenkungssteuer greifen würde, ist schon viel Wasser den Main hinunter geflossen.

    Und: Wo kein Kläger, da kein Richter.

  • Da gehen die Meinungen wohl weit auseinander. Die Kommentierungen gehen von mehr als zwei zu betreuenden Pflegepersonen aus, damit das Ganze steuerpflichtig wird.

    Was ja nachvollziehbar ist, denn ab drei wird es "Gewerbe", ob angemeldet oder nicht. Aber in unserem Fall hier sollte das FA sich raushalten.

    Ich (persönlich) würde mich da nicht so scheckig machen. Das FA erwartet ja von der Pflegeperson keinen Nachweis, wohin das Pflegegeld geflossen ist. Wenn er dem TE 100 Euro bspw. fürs Rasenmähen gibt, dann ist das genau im Sinne des Erfinders.

    Beispielsweise.

    Und bis bei Pflegegrad das Thema Schenkungssteuer greifen würde, ist schon viel Wasser den Main hinunter geflossen.

    Abgesehen davon, dass man alles übertreiben kann, und das gilt sogar für die VSE (Vorauseilende SteuerEhrlichkeit).

    Und: Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Unbedingt richtig.
    Aber es soll schon Kläger gegeben haben, mit denen niemand gerechnet hat - die berühmt-berüchtigten selbsternannten Blockwarte gibt es leider auch heute noch. So gerechtfertigt auch unter 'sittlich engstirniger' Betrachtung das beschriebene Geben und Nehmen im Innenverhältnis auch sein mag: Überall herumerzählen oder sogar hinausposaunen muss nicht sein. Nicht unbedingt jedenfalls.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Aber es soll schon Kläger gegeben haben, mit denen niemand gerechnet hat - die berühmt-berüchtigten selbsternannten Blockwarte gibt es leider auch heute noch. So gerechtfertigt auch unter 'sittlich engstirniger' Betrachtung das beschriebene Geben und Nehmen im Innenverhältnis auch sein mag: Überall herumerzählen oder sogar hinausposaunen muss nicht sein. Nicht unbedingt jedenfalls.

    oder in Kurzform: Was keiner weiß, macht keinen heiß.:)