Schenkung und Erbschaft von Wohn-und Bürogebäude

  • Zum meiner Person:

    Ich bin das einzige Kind (37) meiner noch lebenden Eltern 71 und 73 Jahre und werde ab Januar 2026 Vater.


    Meine Eltern haben in 2013 ein Wohn-und Bürogebäude erworben und sind mittlerweile auch Eigentümer dieser Immobilie.

    Nun möchte ich möglichst zeitnah eine Schenkung, von 400k je Elternteil an mich selbst und zu je 200k an meine hoffentlich sehr bald geborene Tochter in die Wege leiten.

    Der Wohnbereich umfasst etwa 250qm und der Bürobereich etwa 400qm. Der Bürobereich steht seit gut einem Jahr leer, da sich einfach kein gewerblicher Mieter mehr findet (Kreis Groß-Gerau in Hessen).

    Die 250qm Wohnfläche bereiten mir aktuell auch recht wenig Sorge, im Hinblick auf die Freibeträge und die 200qm Regelung.

    Der Bürobereich dafür um so mehr, der mit 400qm zu Buche schlägt.
    Die Immobilie ist im Sommer 2025 nach dem Sachwertverfahren auf ~2,6..2,7 Millionen geschätzt worden.

    Als die 400qm Büroflächen noch vermietet waren, kamen da dann annähernd 60k Miteinnahmen pro Jahr zusammen. Beim Finanzamt scheint das Gebäude 40% Wohnen und 60% Gewerbe zu sein.

    Frage:
    Wie kann ich die Büroflächen erbschaftssteuertechnisch optimieren ?
    Wäre es vielleicht angeraten, die Bürofläche in Wohnfläche umzuwidmen ? Dann würde das ein sehr großes Einfamilienhaus ergeben.
    Oder aus dem Bürobereich eine zweite Wohneinheit machen, sodass aus dem Wohn-und Bürogebäude schlussendlich ein Zweifamilienhaus wird ?

    Vielen Dank im Voraus
    renizzle

  • Kater.Ka 6. Oktober 2025 um 19:20

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo renizzle,

    ich verstehe Ihre Frage nicht ganz. Rein von der Schenkungssteuer ist es vollkommen egal, was Ihre Eltern Ihnen bzw. Ihrer Tochter schenken, Geld, eine Immobilie oder z.B. Gold. Es ist der Wert entscheidend.

    Spielen Sie mit der Frage nach Umwandlung der Büro- in Wohnfläche auf die Familienheimregelung im Erbfall ab? Falls ja, noch leben Ihre Eltern und hoffentlich auch noch mehr als zehn Jahre. Nach zehn Jahren könnten Sie und Ihre Tochter wieder steuerfrei erben.

    Noch ein Hinweis: Bringt das Gebäude mit dem Gewerbeleerstand aktuell einen sicheren Gewinn? Eine belastende Schenkung an ein minderjähriges Kind bedarf nach meiner Kenntnis der Zustimmung des Familiengerichts.

    Gruß Pumphut

  • Nun möchte ich möglichst zeitnah eine Schenkung, von 400k je Elternteil an mich selbst und zu je 200k an meine hoffentlich sehr bald geborene Tochter in die Wege leiten.

    Möchten das denn auch die Eltern?

    Die Immobilie ist im Sommer 2025 nach dem Sachwertverfahren auf ~2,6..2,7 Millionen geschätzt worden.

    Bei solchen Beträgen würde ich mich steuerrechtlich beraten lassen (und zwar nicht von Laien hier im Forum).