Hallo zusammen,
Ich hätte eine Frage zum Tagesgeldkonto als Sicherheitsbaustein für den Vermögensaufbau für meine Frau und mich:
Sollten wir dafür ein Gemeinschaftskonto wählen? Oder spricht etwas gegen ein Einzelkonto?
Danke und viele Grüße
Hallo zusammen,
Ich hätte eine Frage zum Tagesgeldkonto als Sicherheitsbaustein für den Vermögensaufbau für meine Frau und mich:
Sollten wir dafür ein Gemeinschaftskonto wählen? Oder spricht etwas gegen ein Einzelkonto?
Danke und viele Grüße
Sollten wir dafür ein Gemeinschaftskonto wählen? Oder spricht etwas gegen ein Einzelkonto?
Wem gehört das Geld denn? Wenn es beiden gehört, dann ist ein Einzelkonto doch keine Lösung. Dann müssten es schon zwei Einzelkonten sein.
Hi,
Das Geld gehört uns beiden. Ich habe nur ein bisschen Probleme eine gutes Gemeinschafts-Tagesgeldkonto zu finden, viele der Finanztip-Empfehlungen sind nur Einzelkonten.
Bei zwei Einzelkonten würde man das Geld dann einfach zu gleichen Teilen auf beide Konten legen?
Viele Grüße
Wenn ihr ständig von einem zum nächsten TG Konto wechselt um die besten Zinsen abzugreifen, würde ich 2 Einzelkonten wählen, meines Wissens bieten nicht alle Banken TG Gemeinschaftskonten an.
Sollten wir dafür ein Gemeinschaftskonto wählen? Oder spricht etwas gegen ein Einzelkonto?
Eine scheinbar einfache Frage, die sich aber gar nicht so einfach beantworten lässt.
Ein Gemeinschaftskonto ist in der Regel die saubere und rechtlich unproblematische Lösung. Für ein Einzelkonto können dagegen im Einzelfall sogar steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Gestaltungsgründe sprechen (z.B. bei Getrenntveranlagung, Erbschaftssteuer bei größeren Vermögen, Einkommensgrenzen bei Familienversicherung).
In den meisten Fällen ist es jedoch egal, ob ein Gemeinschaftskonto oder Einzelkonto besteht, solange der andere Ehepartner im Störfall (Tod, Krankheit, Unfall) legalen(!) Zugriff auf das Konto hat. Dies lässt sich über eine Bankvollmacht lösen.
Eine scheinbar einfache Frage, die sich aber gar nicht so einfach beantworten lässt.
[ ... ]
In den meisten Fällen ist es jedoch egal, ob ein Gemeinschaftskonto oder Einzelkonto besteht, solange der andere Ehepartner im Störfall (Tod, Krankheit, Unfall) legalen(!) Zugriff auf das Konto hat. Dies lässt sich über eine Bankvollmacht lösen.
Da spielen noch weitere Faktoren eine Rolle, ob ich ein Gemeinschafts- oder Einzelkonten wähle.
Wem gehört das Geld eigentlich - diese Frage wurde schon gestellt und auch beantwortet, dass es "natürlich" beiden gehört. Bei Familien mit gemeinschaftlichen Kindern ist das oft auch so, wobei Guthaben aus einer Erbschaft immer dem betreffenden Partner allein gehört.
Anders ist es bei sogenannten Patchwork Familien und/oder wenn ein Partner aus früheren Beziehungen Kinder hat.
Spannend wird es dann immer in einem Erbfall. Zum Erbe gehört das, was der verstorbene Kontoinhaber hinterlässt. Erben sind in der Regel der Ehegatte zur Hälfte und die Kinder des Verstorbenen bekommen zu gleichen Teilen die andere Hälfte, wenn es kein Testament gibt, das etwas anderes bestimmt.
Bei einem Einzelkonto ist damit klar, wie das vorhandene Vermögen (... dazu zählen nicht nur die Konten und Depots...) verteilt wird.
Bei Gemeinschaftskonten geht man davon aus, dass dem Verstorbenen die Hälfte des vorhandenen Guthabens gehört und die andere Hälfte dem überlebenden (Ehe-)Partner. Die eine Hälfte wird im Erbfall wie oben verteilt. Das kann bei Patchworkfamilien zu Problemen führen.