Liebe Community,
folgendes Szenario liegt meiner Frage zugrunde:
Mein Altvertrag einer Direktlebensversicherung, die seit 1989 über meine Arbeitgeber bei der Allianz auch über mein Gehalt gespeist wurde, wird nun als Einmalzahlung zum 01.01.2026 fällig. Es handelt sich nicht um eine Rentenversicherung, so dass keine Steuern, sondern "nur" Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen.
Januar 2026 ist eigentlich mein letzter Arbeitsmonat. Meine - aktuell noch nicht fest beantragte - offizielle Rente würde am 01.02.2026 beginnen.
Nun habe ich gelesen, dass für die Krankenkassenbeiträge, die verteilt über 120 Monate zu entrichten seien, bei den Pflichtversicherten ein Freibetrag von 187,25 Euro gewährt wird, jedoch nicht für Privatversicherte oder freiwillig Versicherte. Aufgrund meines Verdienstes gehöre ich der letztgenannten (freiwillig Versicherte) Gruppe an.
Weiterhin sei der Auszahlungszeitpunkt der Kapitalzahlung relevant, an dem die Versicherung (Allianz) die Information an die Krankenkasse übermittelt.
Daher meine Frage: Ist es tatsächlich ein elementarer Unterschied für die Nutzung des Freibetrages, die Kapitalzahlung am 01.01.2026 im Gegensatz zum 01.02.2026 zu erhalten? Falls ja, welche Möglichkeiten gäbe es für mich, in den Genuss des Freibetrages zu kommen (z.B. Rentenstart ab 01.01.2026)?
Herzlichen Dank für jeden Hinweis, der hier Klarheit in die Angelegenheit bringt (dreimalige Nachfrage bei der Allianz führte zu keinerlei Information).
Gunnar