Fragen zum Kindesunterhalt in der Lehrzeit

  • Hallo zusammen,

    meine Tochter ist inzwischen 18Jahre alt und wird nach dem Schulabschluss im kommenden Sommer Ihre Lehre beginnen.Sie wohnt bei Ihrer Mutter und wird dort sicher auch bis zum Abschluss Ihrer Lehre wohnen.

    Ist folgendes Rechenbeispiel korrekt?!?

    Die Tochter verdient in Ihrer Lehre 1000€ netto.von diesem Gehalt werden 100€ Pauschale abgezogen und dann der Betrag halbiert.Sprich vom Zahlbetrag der Düsseldorfer Tabelle können 450€ abgezogen werden?

    Danke euch vielmals!

  • Deine Rechnung ist im Prinzip richtig gedacht, aber nicht vollständig.

    Bei volljährigen Kindern sind beide Eltern barunterhaltspflichtig. Vom Netto-Azubi-Gehalt werden 100 € Pauschale für berufsbedingte Kosten abgezogen, und die Hälfte des verbleibenden Betrags (also hier 450 €) wird auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.

    Aber: Der Abzug erfolgt nicht direkt vom Zahlbetrag der Düsseldorfer Tabelle, sondern vom Gesamtbedarf, der anschließend nach Einkommen beider Eltern anteilig aufgeteilt wird.

    Für eine genaue Berechnung muss man das Einkommen beider Eltern + Kindergeld berücksichtigen.

  • Ah ok…heißt wenn meine Ex Partnerin z.B. 2000€ netto verdient und der Unterhalt nach Tabelle dementsprechend um ca 200€ steigt kommen in dem Fall nochmal von meiner Seite aus 50% also 100€ oben drauf korrekt!?!

    Meine Ex Partnerin muss in dem Fall meiner Tochter keinen Unterhalt bezahlen da meine Tochter bei Ihr wohnt und Sie für meine Tochter grundsätzlich sorgt…?

  • Meine Ex Partnerin muss in dem Fall meiner Tochter keinen Unterhalt bezahlen da meine Tochter bei Ihr wohnt und Sie für meine Tochter grundsätzlich sorgt…?

    Die Tochter hat natürlich als Volljährige einen Anspruch auf Barunterhalt gegen die Mutter. Die kann dann den Naturalunterhalt gegenrechnen.

    Und nachdem wir das theoretische Verfahren geklärt haben, kommt jetzt die Situation zum Schluss heraus: die Tochter erhält überhaupt keinen Unterhalt mehr von dir, weil sie ihren Bedarf selbst komplett deckt, wenn sie das Ausbildungsverhältnis beginnt.

  • Ok🤔

    Also ich bin jetzt nicht der Großverdiener und meine Ex arbeitet Teilzeit.Von daher bekommt meine Tochter einen gesamten Unterhalt von ca 250€…sprich je 125€ pro Elternteil.Dadurch das meine Tochter kostenlos bei meiner Ex lebt und dort auch finanziell nichts beisteuern muss wird meine Ex sicher nicht unterhaltspflichtig sein.Was gleichzeitig bedeutet das wenn meine Tochter beispielsweise 1000€ netto verdient auch keinen Unterhalt von mir benötigt.

    Korrekt?

  • Sind diese 970€ ein fixer Bedarf um das festzustellen?Oder wie wird das gerechnet?

    Meine Ex wird hier sicher Fragen stellen😅🤷🏼‍♂️

    Deine Ex muss gar keine Fragen stellen…Ich kenne das Problem aus der Sozialberstung. Die Mutter kann eben nicht für die volljährige Tochter sprechen.

    Ich hoffe, du überweist den Unterhalt gerade monatlich auf das Girokonto der Tochter !! Das bereitet nämlich bereits geistig auf das Ende der Unterhaltszahlungen vor.


    Die 970 € gelten als Bedarf, wenn das Kind eine Ausbildung macht oder studiert. Als Schülerin liegt der Bedarf niedriger.

    Lies dich mal in die Informationen hier ein;


    Unterhalt ab 18: Anspruch & Höhe für Schüler, Azubis & Co
    Junge Leute haben Anspruch auf Unterhalt von ihren Eltern. Erfahre auf wie viel & wie sich Studentenjobs oder Bafög auf den Kindesunterhalt auswirken.
    www.finanztip.de
  • Hier gibt es noch eine gute Zusammenstellung mit Beispielen.

    Es ist auf jeden Fall psychologisch empfehlenswert mit dem volljährigen Menschen, dessen Vater man ist, ganz einfach zu sprechen und die Sache zu klären.

    Zum Beispiel: „Tochter, du bist jetzt volljährig und damit sieht es ganz einfach aus. Deine Mutter hat ein Nettoeinkommen und ich habe ein Nettoeinkommen und ich zahle ab nächsten Monat ganz korrekt, den Unterhalt in Höhe von xxx an dich.

    Wenn du es möchtest, kann ich das Geld natürlich auch an deine Mutter überweisen.“


    Der Unterhaltsanspruch volljähriger Schüler