Unterhalt ab 18 (2023 & 2024) Das müssen Eltern für volljährige Kinder zahlen

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Eltern müssen ihren volljährigen Kindern Unterhalt zahlen – bis zum Abschluss einer ersten beruflichen Ausbildung.
  • Studiert Dein Kind und wohnt nicht mehr zuhause, stehen ihm seit 1. Januar 2023 monatlich als Unterhalt 930 Euro an Kindesunterhalt zu. Dieser Beitrag steigt 2024 nicht.
  • Verdient Dein volljähriges Kind neben der Schule oder dem Studium regelmäßig dazu, musst Du weniger zahlen. Auch Stipendien, Bafög und Kindergeld zählen als Einkommen des Kindes.

So gehst Du vor

  • Sprich mit Deinem Kind frühzeitig über seine Pläne für die Zeit nach dem Schulabschluss, denn davon hängt es ab, wie es finanziell weitergeht.
  • Wohnt Dein volljähriges Kind noch zuhause, kannst Du den Unterhalt in der Düsseldorfer Tabelle ablesen.
  • Lade Dir unsere Checkliste zum Unterhalt für volljährige Kinder herunter.

    Zur Checkliste

Volljährige Kinder dürfen Auto fahren, wählen und können ohne Eltern Verträge abschließen. Finanziell stehen die meisten mit 18 Jahren allerdings noch nicht auf eigenen Beinen. Junge Leute haben in vielen Fällen weiterhin Anspruch auf Unterhalt von ihren Eltern. Wir erklären, mit wie viel Geld im Monat zu rechnen ist und wie sich ein Nebenjob oder Bafög auf den Kindesunterhalt auswirkt.

Haben 18-Jährige Anspruch auf Unterhalt?

Jedes Kind hat einen Anspruch darauf, dass seine Eltern die schulische und berufliche Ausbildung finanzieren (§ 1610 Abs. 2 BGB). Im Gegenzug muss das Kind dabei zügig und zielstrebig sein.

Eltern sind dazu verpflichtet, den Lebensbedarf ihrer Kinder sicherzustellen (§ 1601 BGB). Die Pflicht endet nicht mit dem 18. Geburtstag, auch nicht mit dem 25. Geburtstag wie beim Kindergeld. Erst wenn das Kind in der Lage ist, finanziell auf eigenen Füßen zu stehen, endet die Unterhaltspflicht.

Körperlich oder geistig behinderte Kinder haben unabhängig von ihrem Alter Anspruch auf Unterhalt, wenn sie wegen ihrer Behinderung ihr Leben nicht aus eigener Kraft und auch nicht aus eigenem Vermögen finanzieren können.

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Wie viel Unterhalt bekommt ein volljähriger Schüler?

Volljährige Kinder bekommen Unterhalt von den Eltern, wenn sie noch zur Schule gehen und nicht verheiratet sind. 

Schüler wohnt bei Vater oder Mutter

Wohnt der Schüler im Haushalt von Vater oder Mutter, gelten dieselben Regeln wie für minderjährige Kinder. Wie viel Unterhalt dem Kind zusteht, hängt vom Einkommen beider Eltern ab. Es gilt die Düsseldorfer Tabelle in der Altersstufe ab 18 Jahre. Die neue Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2024 ist bereits veröffentlicht.

Bis zum 31. Dezember 2023 gilt noch die nachfolgende Tabelle.

Ab dem 18. Geburtstag ist das Kind allerdings nicht mehr betreuungsbedürftig, sodass beide Elternteile Barunterhalt leisten müssen – und zwar ihren Einkünften entsprechend. Der Elternteil, bei dem der Schüler wohnt, kann das, was er zahlen muss, aber mit Kost- und Taschengeld verrechnen.

Beispiel: Antonia ist 19 Jahre alt und wohnt beim Vater. Der verfügt über ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 2.200 Euro. Er liegt damit in Einkommensstufe 2 und müsste Antonia 660 Euro zahlen (2024: 724 Euro). Da die Unterkunft und Verpflegung („Naturalleistungen“) einen Gegenwert von etwa 300 Euro haben, schuldet der Vater ihr noch 360 Euro an Unterhalt im Monat (2024: 424 Euro).

Schülerin oder Schüler ist schon ausgezogen

Lebt der volljährige Schüler nicht mehr im Haushalt der Eltern, gibt es einen festen Bedarfssatz, der unabhängig vom Einkommen der Eltern ist und sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt. Er beläuft sich ab 1. Januar 2023 auf 930 Euro. Dieser Betrag steigt 2024 nicht. Darin sind bis zu 410 Euro fürs Wohnen enthalten. Den Unterhalt müssen getrennt lebende Eltern im Verhältnis ihres jeweiligen Einkommens aufbringen.

Übergangsphase

In den Monaten zwischen Schulabschluss und dem Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums müssen Eltern weiter Unterhalt zahlen. Die Erholungszeit nach der Schule sollte aber nicht länger als zwei Monate dauern (OLG Hamm, 11.03.2013, Az. 8 WF 234/12). Während einer längeren Wartezeit für den gewünschten Studienplatz muss der oder die junge Erwachsene arbeiten, um zumindest teilweise seinen oder ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.

Will das Kind nach der Schule nicht sofort studieren oder mit der Ausbildung starten, müssen Eltern nach dem Gesetz erstmal keinen Unterhalt mehr zahlen – auch nicht in einer Übergangsphase ohne Plan. Der Unterhaltsanspruch lebt erst wieder auf, wenn Sohn oder Tochter nach der Auszeit eine Ausbildung oder ein Studium beginnen.

Checkliste zur Berechnung von Unterhalt für volljährige Kinder

In unserer Checkliste findest Du alle wichtigen Informationen dazu, wie Du herausfindest, wieviel Unterhalt für ein volljähriges Kind fällig wird.

Zum Download

Wie viel Unterhalt bekommt ein Auszubildender?

Der Unterhaltsanspruch umfasst nicht nur eine schulische Ausbildung, sondern auch die Berufsausbildung. Dementsprechend kann ein Auszubildender zusätzlich zu seiner Ausbildungsvergütung Anspruch auf Unterhalt haben. Die Vergütung muss er sich anrechnen lassen. Davon darf er Fahrtkosten abziehen und eine Ausbildungspauschale von monatlich 100 Euro.

Jedes Kind hat grundsätzlich nur Anspruch auf die Finanzierung einer Ausbildung durch die Eltern. Wer erfolgreich seine erste Berufsausbildung abgeschlossen hat, bekommt keinen Unterhalt mehr für eine weitere Berufsausbildung.

Eine Zweitausbildung aus persönlichen Gründen müssen die Eltern nur dann finanzieren, wenn Tochter oder Sohn den erlernten Erstberuf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können (BGH, 17. 05.2006, Az. XII ZR 54/04).

Wechselt das Kind den Lehrberuf, müssen Eltern weiter Unterhalt zahlen – etwa wenn es die Ausbildung zum Krankenpfleger abbricht und sich für die Ausbildung zum Mediengestalter entscheidet (OLG Brandenburg, 10.06.2010, Az. 10 WF 111/10). Unterhaltspflicht besteht unter Umständen auch, wenn das Kind das Studium abgebrochen und danach eine Ausbildung begonnen hat (OLG Naumburg, 12. 01.2010, Az. 8 WF 274/09).

Unterhalt während des Freiwilligen Sozialen Jahrs

Während eines Freiwilligen Sozialen (FSJ) oder Ökologischen Jahres (FÖJ) müssen Eltern nur dann Unterhalt zahlen, wenn das Jahr zur Vorbereitung des Studiums dient (BGH, 29.06.2011, Az. XII ZR 127/09). Es kann auch der beruflichen Orientierung dienen, sodass Eltern weiter Unterhalt zahlen müssen (OLG Hamm, 08.01.2015, Az. 1 WF 296/14).

Erzielt das Kind während des Jahres Einkünfte oder bekommt es eine Aufwandsentschädigung, müssen die Eltern weniger Unterhalt zahlen. Das Einkommen wird auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

Unterhalt während der Weltreise und Au-pair-Zeit

Geht das Kind auf Weltreise, müssen Eltern keinen Unterhalt zahlen. Denn dabei handelt es sich nicht um eine Ausbildung. Nach der Rückkehr kann die Unterhaltspflicht wieder aufleben, wenn das Kind dann eine Ausbildung oder ein Studium beginnt.

Auch als Au-pair befindet sich das Kind nicht in einer Ausbildung: Eltern sind nicht unterhaltspflichtig. Ist das Kind während der Au-pair-Zeit zusätzlich an einer ausländischen Universität eingeschrieben, kann ein Unterhaltsanspruch bestehen. Das gilt dann, wenn das Auslandsstudium eng mit der nachfolgenden Ausbildung oder dem angestrebten Studium zusammenhängt.

Müssen Eltern nach Ende der Ausbildung Unterhalt zahlen?

Es gibt viele verschiedene Schul- und Ausbildungswege. Nicht immer müssen Eltern bis zum Ende des Studiums zahlen. Insbesondere, wenn das Kind vorher bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat.

Abitur – Lehre – Studium

Macht das Kind zunächst Abitur, dann eine Lehre, um anschließend zu studieren, müssen die Eltern oft auch während des Studiums Unterhalt zahlen. Obwohl Sohn oder Tochter bereits eine erste Berufsausbildung beendet haben, gesteht der Bundesgerichtshof unter zwei Voraussetzungen weiter Unterhalt zu:

  1. Das Studium muss in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der Lehre stehen.

  2. Das Kind muss sein Studium kurz nach Ende der Ausbildung begonnen haben.

Ein inhaltlicher Zusammenhang besteht, wenn das Kind zum Beispiel nach dem Abitur eine Banklehre macht und gleich darauf Betriebswirtschaftslehre oder Jura studiert. Weiter Unterhalt gibt es auch, wenn jemand nach der Ausbildung zum Bauzeichner Architektur studiert.

Auch wenn der enge Zusammenhang sich auf den ersten Blick nicht erschließt, reicht es aus, wenn die Lehre als Vorbereitung auf das Studium sinnvoll und nützlich war. Auch eine Banklehre als Vorbereitung auf das Lehramtsstudium kann sinnvoll sein (BGH, 08.03.2017, Az. XII ZB 192/16). Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Ein zeitlicher Zusammenhang kann auch nach einem Jahr noch bestehen. Das ist etwa dann in Ordnung, wenn zum Ende der Lehre die Einschreibungsfrist für die Hochschule bereits abgelaufen ist und das Kind das Studium nur einmal im Jahr beginnen kann. Eine gewisse Orientierungsphase müssen Eltern ihrem Kind zugestehen und weiter Unterhalt zahlen.

Entstehen durch den Numerus clausus beim Medizinstudium Wartezeiten, kann das Kind auch erst eine Lehre machen und dann in dem erlernten Beruf arbeiten, bis es einen Studienplatz bekommt. Das Kind verliert dadurch nicht den Anspruch auf Unterhalt (BGH, 03.05.2017, Az. XII ZB 415/16).

Aber es gibt Grenzen: Vater und Mutter müssen dann nicht zahlen, wenn sie mit einem Studium nicht mehr rechnen müssen. Beispiel: Zwei Jahre nach dem Ende der Lehre entschied sich eine 26-jährige für ein Medizinstudium, obwohl sie mit ihrem Vater nie über die Pläne geredet hatte. Der Vater musste keinen Unterhalt zahlen, auch wenn die Tochter so lange auf den Studienplatz warten musste (BGH, 03.05.2017, Az. XII ZB 415/16).

Schule – Lehre – Fachabitur – Studium

Eltern müssen keinen Unterhalt zahlen, wenn das Kind nach der Schule erst in die Lehre geht, dann das Fachabitur macht und schließlich ein Studium aufnimmt, das fachlich nichts mit der Lehre zu tun hat. Grund: Die Berufsausbildung ist grundsätzlich mit der Lehre abgeschlossen (BGH, 17.05.2006, Az. XII ZR 54/04).

Etwas anderes gilt, soweit Sohn oder Tochter bereits zu Beginn der Lehre diesen Weg geplant und zumindest mit einem Elternteil besprochen hat. Dann kann das Kind auch ein Studium wählen, das in keinem fachlichen Zusammenhang mit der Lehre steht.

Eine weitere Ausnahme gibt es dann, wenn die Eltern die Begabung ihres Kindes unterschätzt haben und es deshalb von vornherein nicht aufs Gymnasium geschickt haben.

Tipp: Wer zwischen Schule und Studium länger gearbeitet hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen elternunabhängiges Bafög beziehen. Weitere Informationen findest Du in unserem Ratgeber zum Bafög.

Wie lange bekommen Studierende Unterhalt?

Eltern müssen ihren Kindern grundsätzlich bis zum Ende des Studiums Unterhalt zahlen. Maßgeblich ist die Regelstudienzeit, wobei im Einzelfall auch darüber hinaus noch ein Unterhaltsanspruch bestehen kann. Im Gegenzug müssen Studierende ihre Eltern über den Fortgang des Studiums informieren. Nur so können sich Eltern darauf einstellen, wie lange sie noch zahlen müssen.

Masterstudiengang und Promotion 

Wenn der Sohn oder die Tochter nach dem Bachelor-Abschluss noch einen Master-Studiengang anschließen will, müssen die Eltern weiter Unterhalt zahlen. Der Master muss auf dem Studium aufbauen und in einem fachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen (AG Frankfurt, 16.11.2011, Az. 454 F 3056/11).

Für eine Promotion müssen Eltern in der Regel keinen Unterhalt mehr zahlen. Der Doktortitel gehört nicht zur Ausbildung.

Wechsel des Studienfachs

Bis zum zweiten oder dritten Semester können Studierende die Fachrichtung wechseln, falls sich herausstellt, dass die erste Studienwahl nicht ideal war. Sie verlieren dadurch ihren Unterhaltsanspruch nicht.

Studium im Ausland

Haben die Eltern mit Sohn oder Tochter abgesprochen, dass er oder sie im Ausland studieren darf, müssen die Eltern auch die Kosten übernehmen. Ohne Absprache müssen die Eltern die Mehrkosten nicht zahlen, es sei denn, drei Voraussetzungen sind erfüllt:

  1. Die finanzielle Mehrbelastung ist den Eltern wirtschaftlich zumutbar.

  2. Der Auslandsaufenthalt ist sachlich begründet und sinnvoll, um das angestrebte Ausbildungsziel zu erreichen.

  3. Der zusätzliche Unterhaltsbedarf ist insgesamt angemessen (OLG Karlsruhe, 24.02.2011, Az. 2 UF 45/09).

Bewerbungsfrist nach Ende des Studiums

Hat ein Kind, egal aus welchen Gründen, das Studium beendet, müssen Eltern während einer Bewerbungsfrist von etwa drei Monaten weiter Unterhalt zahlen. Danach ist Schluss.

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Werden Kindergeld und Bafög beim Unterhalt angerechnet?

Nach dem 18. Geburtstag des Kindes ist das Kindergeld in voller Höhe vom Unterhaltsbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle abzuziehen. Eltern dürfen den Unterhalt um das Kindergeld kürzen, müssen das Kindergeld aber an das volljährige Kind weiterleiten.

Auch Bafög-Leistungen sind als Einkommen des Kindes anzurechnen und mindern damit die Ansprüche des Auszubildenden oder Studenten. Der Unterhaltsberechtigte muss Bafög beantragen und in Anspruch nehmen, selbst wenn die staatliche Ausbildungsförderung nur ein Darlehen ist (OLG Hamm, 27.09.2013, Az. 2 WF 161/13).

Während des Studiums sind Studierende grundsätzlich nicht verpflichtet, nebenher zu arbeiten. Einkünfte aus Studentenjobs bleiben daher unberücksichtigt – es sei denn, es handelt sich um einen ständigen Nebenverdienst. Der wird auf den Unterhalt angerechnet.

Wie teilen sich Eltern den Unterhalt auf?

Beide Elternteile sind unterhaltspflichtig und teilen sich den Unterhalt. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Elternteil die Hälfte zahlt. Das wäre nur der Fall, wenn beide gleich viel verdienen (§ 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB).

Um zu berechnen, wer wie viel an Unterhalt zahlen muss, dürfen sowohl Vater als auch Mutter von ihrem Einkommen sogenannte berufsbedingte Aufwendungen abziehen. Ohne Nachweis können sie pauschal 5 Prozent des Nettoeinkommens abziehen. Kannst Du höhere Ausgaben nachweisen, kannst Du diese ansetzen. Darüber hinaus bleibt jedem Elternteil ein angemessener Selbstbehalt.

Der Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern liegt seit 1. Januar 2023 grundsätzlich bei 1.650 Euro im Monat. Neu: Er steigt 2024 auf 1.750 Euro. Im angemessenen Eigenbedarf ist eine Warmmiete bis 650 Euro enthalten.

Gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt eines Elternteils leben und noch zur Schule gehen, kann der Selbstbehalt herabgesetzt werden, wenn der Bedarf der Kinder ansonsten nicht gedeckt werden kann: bei nicht Erwerbstätigen auf 1.120 Euro (2024: 1.200 Euro), bei Erwerbstätigen auf monatlich 1.370 Euro (2024: 1.450 Euro). Die im notwendigen Selbstbehalt enthaltenen Kosten der Warmmiete betragen unverändert 520 Euro.

Die Quote, nach der sich der Unterhalt auf beide Eltern verteilt, wird anhand des addierten Einkommens der Eltern abzüglich der entsprechenden Selbstbehalte errechnet.

Wichtig: Jeder Elternteil muss höchstens den Unterhalt zahlen, der sich allein nach seinem Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle als Zahlbetrag ergibt. Die Zusammenrechnung der Einkommen der Eltern kann dementsprechend nicht dazu führen, dass ein Elternteil durch die anteilige Berechnung mehr zahlen muss als allein. Dieser Grundsatz findet sich in den jeweiligen Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte.

Unterhalt ab 18 berechnen

Beispiel: Benny lebt bei der Mutter, besucht das Gymnasium, ist 19 Jahre alt und unverheiratet. Das bereinigte Nettoeinkommen des Vaters beläuft sich auf 3.000 Euro, das der Mutter auf 2.500 Euro. Das ist ein vereinfachtes Beispiel, das weitere Unterhaltspflichten nicht berücksichtigt:

  • Nettoeinkommen des Vaters: 3.000 Euro

  • Nettoeinkommen der Mutter: 2.500 Euro

  • addiertes Einkommen: 5.500 Euro

  • Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle: 1.005 Euro (2024: 1.103 Euro)

  • Unterhalt abzüglich Kindergeld (250 Euro): 755 Euro (2024: 853 Euro)

Unser Beispiel: So verteilt sich der Unterhalt im Jahr 2024

 Einkommen
(netto)
Selbstbehalt1

Einkommen

abzgl. 

Selbstbehalt

Quote

jeweils

zu zahlen

Vater

3.000 €1.750 €1.250 €62,5 %533,13 €

Mutter

2.500 €1.750 €750 €37,5 %319,87 €

Vater

plus Mutter

5.500 € 2.000 €100 % 

Zahlbetrag

gesamt

    

853 €

 

1 Bei einer anteiligen Barunterhaltspflicht gegenüber volljährigen Kindern ist nach den Unterhaltsleitlinien der angemessene Selbstbehalt abzuziehen.
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Dezember 2023)

Kontrollrechnung - Da der Vater höchstens den Unterhalt zahlen muss, der sich aus der Düsseldorfer Tabelle allein nach seinem Einkommen als Zahlbetrag ergibt, ist sein alleiniger Unterhalt mit dem Unterhalt nach der Verteilung auf beide Elternteile zu vergleichen:

  • Nettoeinkommen des Vaters: 3.000 Euro
  • Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle: 793 Euro
  •  Zahlbetrag: 543 Euro

Bei anteiliger Berechnung zahlt der Vater 533,13 Euro, also knapp 10 Euro weniger als er zahlen müsste, wenn er allein barunterhaltspflichtig wäre (543 Euro). Der zu zahlende Unterhalt des Vaters bemisst sich nach der anteiligen Berechnung.

Benny stehen 853 Euro an Unterhalt zu: vom Vater bekommt er 533,13 Euro, von der Mutter 319,87 Euro. Das Kindergeld in Höhe von 250 Euro müssen die Eltern zusätzlich voll an Benny weiterleiten. Zahlt die Mutter auch für Essen, Wohnung und Kleidung, darf sie den Wert dieser Leistungen auf ihren Anteil am Kindesunterhalt anrechnen.

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