Der Vermieter hat nun auch seine Rechte, sieh es aus beider Seiten Sicht. Er zieht sicherlich nicht alle Register.
Es steht, wie gesagt, nirgends, dass du die Kaution bei Übergabe oder innerhalb von zwei Wochen erhältst.
Gedulde dich und gib dem Vermieter drei Monate. Dann nochmal freundlich nachhaken.
Mietkaution | Wann Rückzahlung
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Filic -
3. November 2025 um 11:13 -
Erledigt
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Aber scheinbar bin ich hier einer der wenigen, der bei sowas versucht "den Rücken durchzustrecken"
Die Rechtsprechung in Deutschland sieht leider so aus, dass es hier eine Zeit von etwa 3-6 Monaten gibt, die als rechtmäßig angesehen wird.
Du könntest natürlich mit einer ordentlichen Rechtsberatung und Unterstützung in deinem Fall, bei dem offenbar keinerlei Nebenkostenabrechnung gemacht werden muss, eine Art „Musterklage“ durchführen.
Da müssen Fachleute in die Urteilsdatenbanken schauen, ob es schon Urteile gibt. -
Für mich liest sich das alles so, als sei das Verhältnis zwischen den beiden Parteien (zumindest aber seitens des TE) eher zerrüttet.
An der Stelle des Vermieters würde ich mich genau an die gesetzlichen Regelungen (wie auch immer die aussehen) halten. Und das sollte der ehemalige Mieter so auch akzeptieren.
Ist er dazu nicht gewillt, muss er halt einen Rechtsanwalt aufsuchen. Der wird sich möglicherweise freuen eine zusätzliche Einnahme generieren zu können. Ob das dem TE tatsächlich weiterhilft wage ich jedoch zu bezweifeln.
Das Forum hier wird ihm sicherlich nicht weiterhelfen können. Egal wie lange er noch herumlamentiert.
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An der Stelle des Vermieters würde ich mich genau an die gesetzlichen Regelungen (wie auch immer die aussehen) halten. Und das sollte der ehemalige Mieter so auch akzeptieren.
In diesem geschilderten Fall durften das drei Monate sein. Verzinst werden, muss das Geld auch noch. Allerdings nur mit dieser alten Geschichte Sparbuch mit dreimonatige Kündigungsfrist.
31. Januar 2026 wäre demnach aus Sicht der Rechtsprechung völlig in Ordnung. Dass der Gesetzgeber hierzu keine eigene Regelung geschaffen hat, halte ich zumindest inzwischen für bedenklich. -
Dass der Gesetzgeber hierzu keine eigene Regelung geschaffen hat, halte ich zumindest inzwischen für bedenklich.
Dem ist aber leider so.

Wie gesagt, abwarten und Tee trinken, mehr kannst du, Filic, aktuell nicht tun.
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Nochmal: Es gab keine Nebenkosten
Der Kollege hat Probleme mit dem Lesen, muss aber überall seinen S...f abgeben.
Wenn es keine Protokollmängel gibt und keine offenen Forderungen bestehen, müsste die Kaution unverzüglich zurückgezahlt werden.
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Der Kollege hat Probleme mit dem Lesen, muss aber überall seinen S...f abgeben.
Wenn es keine Protokollmängel gibt und keine offenen Forderungen bestehen, müsste die Kaution unverzüglich zurückgezahlt werden.
Welchen Kollegen meinst du ?
Ich hatte bisher eigentlich von keinem gelesen, dass er irgendetwas seltsames geschrieben hat. -
Dass der Gesetzgeber [zu den Rückgabemodalitäten der Mietkaution] keine eigene Regelung geschaffen hat, halte ich zumindest inzwischen für bedenklich.
Papier ist geduldig. Schon viele Jahre gibt es die gesetzliche Vorgabe, daß die Mietkaution nicht höher sein darf als drei Monatsmieten (Das wird eingehalten, soweit ich das überblicken kann) und sie in drei Monatsraten bezahlt werden darf. Schon vor 20 Jahren, bei im Vergleich zu heute deutlich entspannterem Wohnungsmarkt, hat kein Interessent einen Mietvertrag bekommen, der nicht spätestens bei der Unterzeichnung desselben die Kaution auf den Tisch gelegt hat.
Ich halte das für eine gutgemeinte Schutzvorschrift, die am Leben der Menschen vorbeigeht. Wer als Interessent darauf pocht, bekommt die Wohnung einfach nicht.
Dito hier: Es wäre schön, wenn analog dazu der Vermieter die Kaution unmittelbar nach der Abnahme der Wohnung zurückzahlt. Wenn er es aber nicht tut, dann tut er es halt nicht. Daran ändert eine gewonnene Forendiskussion nichts, nicht einmal der vielgenannte Rechtsweg. Bis der nämlich in Gang kommt, hat ein normaler Vermieter die Kaution ohnehin zurückgezahlt.
Dem TE wird wohl nichts anderes übrig bleiben als abzuwarten (wie man es ihm bereits geraten hat).
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Für mich liest sich das alles so, als sei das Verhältnis zwischen den beiden Parteien (zumindest aber seitens des TE) eher zerrüttet.
Das wurde neulich schon in diesem Thread deutlich: Co2 Abgabe Vermieter | Ölheizung, Mietshaus
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