Guten Tag,
Meine Wärmepumpe ist mit 70% bezuschußt, ist der 30%ige Eigenanteil absetzbar?
(ev Werbungskosten bei Anlage V)
Guten Tag,
Meine Wärmepumpe ist mit 70% bezuschußt, ist der 30%ige Eigenanteil absetzbar?
(ev Werbungskosten bei Anlage V)
Nein, steuerlich kann die Wärmepumpe nur im Rahmen von §35c EStG abgesetzt werden, und das schließt jegliche andere Förderung (z.B. durch die KfW) sowie vermietetes Wohneigentum aus.
Nein, geht nicht. Die gleich Frage hatte ich meinem Lohi-Berater gestellt;)
Sorry, aber da könnte man auch selbst drauf kommen. Zur Not dann eben google/KI.
Am besten dann noch 5000€ Cashback vom Hersteller, Eigenanteil absetzen und Zuschuss, so dass man neben einer neuen WP auch noch das Giro füllen kann.
Sorry, aber da könnte man auch selbst drauf kommen. Zur Not dann eben google/KI.
Am besten dann noch 5000€ Cashback vom Hersteller, Eigenanteil absetzen und Zuschuss, so dass man neben einer neuen WP auch noch das Giro füllen kann.
Ich verstehe deine Sichtweise gut, aber ganz abwegig fand ich die Frage nicht ![]()
Ich verstehe deine Sichtweise gut, aber ganz abwegig fand ich die Frage nicht
Na ja, ich schon. Erst 70 % öffentlichen Zuschuss oder Förderung einsacken, und dann die restlichen 30 % noch von der Steuer absetzen.
Aber zugegeben, pfiffig ist der Ansatz durchaus. Könnte glatt von einem gewissen Jossele stammen. ![]()
Nicht als Werbungskosten, aber als Afa doch. ?
Und wie ist mit 11% Modernisierungsumlage ?
Nicht als Werbungskosten, aber als Afa doch. ?
Und wie ist mit 11% Modernisierungsumlage ?
2 x NEIN!
Guten Tag,
Meine Wärmepumpe ist mit 70% bezuschußt, ist der 30%ige Eigenanteil absetzbar?
(ev Werbungskosten bei Anlage V)
In der Anlage V kannst du natürlich die restlichen 30% als Erhaltungsaufwand ansetzen. Sofort oder über zwei bis fünf Jahre.
Zudem kannst du die Kosten auf zwölf Jahre auf die Mieter Umlegen, sprich jährlich 8% des Eigenanteils.