Hallo, in unserer Familie hat jemand den Pflegegrad 2 zugesprochen bekommen. Frage: kann er deshalb für sich, also für seine eigene Steuererklärung, einen Freibetrag in Anspruch nehmen? Ähnlich dem Freibetrag eines Schwerbehinderten mit entsprechendem Grad? Oder ist der von mir herausgelesene Freibetrag von 600€ nur für diesen Pfklegebedürftigenden pflegende Personen da?
Danke