Pflegegrad und Steuerminderung

  • Hallo, in unserer Familie hat jemand den Pflegegrad 2 zugesprochen bekommen. Frage: kann er deshalb für sich, also für seine eigene Steuererklärung, einen Freibetrag in Anspruch nehmen? Ähnlich dem Freibetrag eines Schwerbehinderten mit entsprechendem Grad? Oder ist der von mir herausgelesene Freibetrag von 600€ nur für diesen Pfklegebedürftigenden pflegende Personen da?

    Danke

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  • Nein.

    zu den 600€ Pflegepauschbetrag:
    "Der Pflegepauschbetrag soll gezielt Menschen unterstützen, die unentgeltlich Angehörige pflegen und dadurch zusätzliche Kosten tragen müssen. Deshalb gelten bestimmte Voraussetzungen für den Pflegepauschbetrag."

    Der/Die Pflegebedürftige bekommt monatlich das Pflegegeld (und/oder Leistungen von der Pflegestation)
    und ggf. steuerlich einen "Behinderten- Pauschbetrag" (Wenn ein Behindertenausweis mit entsprechender Eintragung dem FA vorliegt.)

    • Hilfreichste Antwort

    Es gibt auch noch ein paar zusätzliche Möglichkeiten beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen geltend zu machen. Auch diverse Kosten wie Verbandsmaterial und Zuzahlungen laufen unter außergewöhnlichen Belastungen.

    Nicht immer lohnt eine Schwerbehinderung zu beantragen, die mit einem Pauschbetrag berücksichtigt wird bei der Steuer. Desto höher die Kosten sind desto eher lohnt sich wohl eine Einzelabrechnung. Das Thema ist nicht trivial.

  • ulfied 12. November 2025 um 11:15

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  • ulfied 12. November 2025 um 11:15

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