Krankenkassenbeiträge in der Auszahlungphase

  • Sorry. Ich ich hatte nicht gesehen, dass die Spracheingabe die Hälfte verschluckt hat. Sorry. Ich habe bei der Vorbereitung meines Renteneintritt mich mit der Auszahlungphase meiner Kapitalanlagen beschäftigt. Wenn mein Ehepartner in fünf Jahren seinen Laden aufgibt, dann muss er scheinbar auf alle Kapitalerträge noch Krankenkassenbeiträge bezahlen. Er ist freiwillig gesetzlich krankenversichert. Das sind aber nicht wirklich belastbare Aussagen. Ich denke, dass das Thema Krankenkassenbeiträge bisher noch nicht so im Fokus steht. Das Schmehl hat doch den Betrag erheblich, den man im Alter nutzen kann.

  • Ist aber so. Wenn man keine Chance hat, in die gesetzliche Krankenkasse der Rentner zu wechseln, muß man auf Kapitalerträge GKV-Beiträge zahlen. Egal ob man Rentner ist oder noch nicht.

    Wobei nicht auszuschließen ist, dass die GKV irgendwann mal von allen Versicherten Beiträge auf Kapitalerträge haben will. Das würde die ständige Finanznot der GKV schlagartig entlasten. Ist aber so unpopulär, dass sich vorerst keine Regierungspartei da ran traut.

  • Das würde die ständige Finanznot der GKV schlagartig entlasten. Ist aber so unpopulär, dass sich vorerst keine Regierungspartei da ran traut.

    Da du anscheinend gerne noch mehr Steuern und Abgaben leisten willst, hier mal die Bankverbindung des Schuldentilgungskonto des Bundes. Da kannst du dein ganzes überflüssiges Geld reinpumpen. Kein Limit!


    Bankverbindung:

    • IBAN: DE17 8600 0000 0086 0010 30
    • BIC: MARKDEF1860
    • Überweisungszweck "Schuldentilgung"
  • Hallo,

    als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter muss man im Prinzip auf alle Kapitalerträge Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen. Aber nur im Prinzip, es gilt auch hier die Deckelung durch die Beitragsbemessungsgrenze (in 2025 66.150 Euro). Da freiwillig versicherte Arbeitnehmer im Regelfall mehr als 73.800 Euro verdienen müssen (Jahresentgeltgrenze), müssen die auf ihre Kapitalerträge keine KV- und PV- Beiträge bezahlen.

    Gruß Pumphut

  • Sorry. Ich ich hatte nicht gesehen, dass die Spracheingabe die Hälfte verschluckt hat. Sorry.

    Von einem "Sorry" kann sich hier keiner etwas kaufen.

    Ich würde vorschlagen, daß Du Dein Anliegen nach alter Väter Sitte eintippst, vor dem Abschicken korrekturliest und erst dann abschickst.

    Von Deinen bisherigen Postings habe ich kein einziges verstanden.

  • Wobei nicht auszuschließen ist, dass die GKV irgendwann mal von allen Versicherten Beiträge auf Kapitalerträge haben will.

    Was die "GKV will" dürfte kaum bis nicht entscheidend sein - sondern viel eher, was der Gesetzgeber beschließt ... gemäß meinem laienhaften Verständnis jedenfalls.

    Da freiwillig versicherte Arbeitnehmer im Regelfall mehr als 73.800 Euro verdienen müssen (Jahresentgeltgrenze), müssen die auf ihre Kapitalerträge keine KV- und PV- Beiträge bezahlen.

    Ob sich das ("im Regelfall") in praxi so darstellt, dürfte eine eigenständige Frage sein. Es gibt schließlich in dem Bereich der "freiwillig gesetzlich Krankenversicherten" nicht nur Top-Verdiener - sondern auch Einzelkämpfer, kleine Selbständige, Freelancer, Kleinunternehmer usw. Die dann zudem auch keinen AG-Anteil beim Krankenkassenbeitrag (an eine GKV) haben sondern den KV-Beitrag alleine stemmen müssen.


    Eine diesbezüglich um Welten kundigere Dame (ihres Zeichens Rechtsanwältin und Rentenberaterin mit eigener Kanzlei) als meine Wenigkeit hatte zu dem Thema (Status: Krankenversicherung der Rentner (KVdR)) in letzter Zeit einige Artikel geschrieben (Printbereich).

    Jedenfalls sieht sie in dem Status KVdR eine Art "Belohnung" (und auch "Anreiz") der GKV die "Treue zu halten" und wer (die diesbezüglich ohnehin nachgeschärften) Bedingungen erfüllt ("mindestens 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich krankenversichert") solle zudem dann davon eben auch "im Alter sprich als Rentner profitieren".

    Apropos Anreizsetzung: Ob es in Sachen Altersvorsorge der richtige Anreiz sein kann, die notorisch klammen Kassen der GKV mit Beiträgen aus der privaten Altersvorsorge ihrer Versicherten zu füttern, wäre eine zusätzliche Frage.


    Solche sachgerechten Überlegungen (u. a. zu Anreizen, langfristigen Folgewirkungen usw.) spielen aber in dem Bereich (Sozialversicherungen wie die GKV) hierzulande nicht unbedingt die Hauptrolle, noch vorsichtig formuliert. Wie auch beispielsweise in der Rentenpolitik (GRV) zu sehen ist. Da wären signifikante Änderungen aufgrund der lange absehbaren Demographie (samt den Wirkungen gerade auf ein solches Umlagesystem ohne unterlegte Kapitaldeckung) schon vor 30 oder eher 40 Jahren indiziert gewesen. Adäquate Reformen sind aber nicht erfolgt (wie die obligatorische sukzessive Ergänzung mit kapitalgedeckten Elementen). Nun setzt man als Regierung den vor rund 20 Jahren (2004 ?) aus guten Gründen (absehbare demographische Entwicklung) selbst eingeführten "Nachhaltigkeitsfaktor" in der Rente aus - just und ausgerechnet zu einem Zeitpunkt für den dieser gedacht war (Babyboomer beginnen verstärkt in den Ruhestand zu treten) ...

  • Hallo Sovereign,

    bezüglich der Kleinselbständigen usw. haben Sie natürlich recht. Ich hatte mich aber explizit auf Arbeitnehmer bezogen.

    Gruß Pumphut

    Hallo Pumphut,

    das war mir schon klar - in Ihrem Beitrag (den ich zitiert hatte) steht ja explizit "freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer" drin.

    Für meinen Teil wollte ich nur daraus hinweisen, daß es sich bei der Gruppe der "freiwillig gesetzlich Krankenversicherten" - auch finanziell gesehen - nicht um eine homogene Gruppe handelt, in der alle jenseits der BBG verdienen und somit ohnehin stets der aktuell gültige Höchstbeitrag in der GKV fällig wird (mithin also die Verbeitragung von beispielsweise Kapitalerträgen für die GKV keine Rolle spielen). Da ist von sehr geringen oder niedrigen über mittlere bzw. durchschnittliche bis zu hohen oder Top-Einkommen so ziemlich alles vertreten. Was sich dann später ggf. auch im Alter (Rentenzeit bzw. Ruhestand) fortsetzt bzw. abbildet, je nach Umfang und Intensität der (privaten) Altersvorsorge.

    Allein einen Bereich betreffend, mit dem ich berufsbedingt häufiger mal in Berührung kam, kann das gut besichtigt werden (Consultants, Public Relations, Research, Journalisten, Texter, Grafiker, Designer, Werbung usw. mit einem relevanten bis hohen Anteil an Freelancern).

    Gruß Sovereign

  • Du weißt schon, was Lobbyarbeit im Bundestag bedeutet?

    Davon habe ich den Bundestag betreffend nur eine ganz rudimentäre Vorstellung. Welche Bedeutung aber Lobbyarbeit in Brüssel und Straßburg hat, ist mir (leider) ein bißchen besser bekannt.

    Der Steuerzahler scheint jedenfalls im Bundestag - beim Blick auf die Abgaben- und Steuerquote einerseits und die Staatsquote andererseits - eine tendenziell eher schwache Lobby zu haben.