Ich bin Witwe und komme für den Unterhalt meiner beiden Kinder abgesehen von einer Halbwaisenrente allein auf. Sohn studiert und wohnt zuhause, aber es gibt kein Kindergeld mehr. Für die Tochter habe ich 2021 Kindergeld bezogen. Sie studiert auswärts, ist dort mit Hauptwohnsitz gemeldet. Bei mir besteht auch kein Nebenwohnsitz, da Zweitwohnungssteuer droht. Ich habe erst kürzlich die Steuererklärung abgegeben (mit check24) und angegeben, sie sei in meinem Haushalt gemeldet, weil sonst der Entlastungsbetrag in der Software schon rausgefallen wäre. Im Bescheid werden mir 334 € Entlastungsbetrag gewährt. In den Erläuterungen zur Festsetzung kein Wort zu dem Thema.
Nun habe ich gelesen, dass sich die Haushaltszugehörigkeit auch anders als über den gemeldeten Wohnsitz belegen lässt.
Hat da jemand Erfahrungen?
Ich finde es skurril, dass dieser Entlastungsbetrag gewährt werden würde, wenn das Kind am Heimatort studieren und zuhause wohnen könnte, was ja weniger Kosten mit sich bringt als ein WG-Zimmer auswärts.