Da sind 390.000 € sehr nah an den steuerfreien 400.000 €.
Vor allem, wenn es sich um physisches Gold handelt.
Edit: Wobei der TE von 90k Euro (2000) + 300k Euro (2015) gesprochen hat.
Da sind 390.000 € sehr nah an den steuerfreien 400.000 €.
Vor allem, wenn es sich um physisches Gold handelt.
Edit: Wobei der TE von 90k Euro (2000) + 300k Euro (2015) gesprochen hat.
Hallo Folrumsfreund Schenker
ich habe nicht alle Kommentare hier gelesen was Dir alles schon geraten wurde.
Da ich selbst in den letzten 20 Jahren erhebliche Schenkungen an Kinder, Ehefrau(en) nahe Angehörige gemacht habe, kann ich gut hier einen Kommentar abgeben.
Die Schenkung vor 10 Jahren zum damaligen Wert des Schenkungsgutes ist natürlch steuerfrei.
Auch dann wenn keine Schenkungssteuererklärung abgegeben wurde.
Der Freibetrag für Kinder liegt bei 400.000 Euro also über dem WErt der damaligen Schenkung.
Aber Achtung:
Ich vermute mal dass das hier sicher schon mehrfach geschrieben wurde weil es logisch ist und weil es viel öfter vorkommt als Du denkst.
Voraussetzung für diese Steuerfreiheit ist, dass Du dem Finanzamt glaubhaft nachweisen kannst, dass die Schenkung wirklich vor ca. 10 Jahren oder eben vor vielen Jahren erfolgt ist und nicht jetzt rückwirkend behauptet wird um nicht den gestiegenen Wert zu versteuern.
Der Haken ist die Glaubwürdigkeit.
Geh mal davon aus, dass die Prüfer beim Finanzamt in solchen Fällen sehr erfahren sind.
Das Mindeste was Du machen müsstest wäre einen rückdatierten Schenkungsvertrag, aber auch eine Übergabevereinbarung,
wem gehört NACH der Schenkung das Bankschließfach, oder wo wurde das Gold NACH der Schenkung aufbewahrt,
es gibt zig kleine Hinweise die die Schenkung glaubhaft machen können oder die vom FA schnell als TRICK erkannt werden.
Wenn es tatsächlich ein TRICK ist, dann wird es sehr schwer werden, das so zu dokumentieren damit das FA das glaubt, die sind clever die Jungs von der Steuerprüfung.
Wenn es tatsächlich eine echte Schenkung damals war, dann gibt es sicher kleine Details mit denen man das belegen kann, einige habe ich schon genannt.
Übrigens Hier mein Vorgehen in solchen Fällen, vor allem bei Immobilien:
wenn ich eine immobilie an die Kinder verschenken will, (gilt auch für Goldbarren) dann schenke ich Ihnen den Wert der Immobilie als Geldgeschenk.
Sie kaufen mir dann die Immobilie ab und zahlen mit dem Geld der Schenkung.
Sie haben dann eine gekaufte Immobilie und das FA interessiert nur am Rande der Wert oder die Wertsteigerung sondern eben das Geldgeschenk und das kann man leicht über den Kontoauszug nachweisen.
HÄTTEST Du damals Deinen Kindern 300.000 Euro geschenkt und Sie hätten damit Dein Gold gekauft und Dir dann diese 300.000 Euro zurückgegeben als Kaufpreis würde heute kein Mensch nach dem Goldpreis krähen weil es eine GELD-Schenkung war.
Aber HÄTTE - HÄTTE - hilft nix.
Jetzt musst Du versuchen die DAMALIGE Schenkung mit vielen kleinen Mosaiksteinchen zu dokumentieren. Ansonsten wird es teuer.
Ca. 20% Steuer auf den Betrag über 400.000, in Deinem Fall 1,6 Mio. davon 2 % macht 320.000 Euro Schenkungssteuer. Dumm gelaufen.
Aber immerhin ist der Goldpreis gestiegen und nicht gesunken
Viel Erfolg wünscht Dir McProfit
Nein, die Frist beginnt mit Zeitpunkt der Schenkung.
Die Meldung dient der gesetzlichen Anzeigepflicht.
Stimmt. Hatte es mit einem anderen Sachverhalt durcheinandergebracht. Danke für die Korrektur.
Stimmt. Hatte es mit einem anderen Sachverhalt durcheinandergebracht. Danke für die Korrektur.
Genau. Wenn also bspw. Jemand vor knapp 3 Monaten zum dann noch 20% niedrigeren Kurs Gold verschenkt hat, muss er sich beeilen mit der Anzeige der Schenkung um die Frist zu wahren. Massgeblich für die Wertermittlung ist dabei der Zeitpunkt der Schenkung, idealerweise festgehalten in dem im August verfassten Schenkungsvertrag. Und nicht der Zeitpunkt der jetzigen Anzeige beim Finanzamt.
Alles anzeigenHallo Folrumsfreund Schenker
ich habe nicht alle Kommentare hier gelesen was Dir alles schon geraten wurde.
Da ich selbst in den letzten 20 Jahren erhebliche Schenkungen an Kinder, Ehefrau(en) nahe Angehörige gemacht habe, kann ich gut hier einen Kommentar abgeben.
Die Schenkung vor 10 Jahren zum damaligen Wert des Schenkungsgutes ist natürlch steuerfrei.
Auch dann wenn keine Schenkungssteuererklärung abgegeben wurde.
Der Freibetrag für Kinder liegt bei 400.000 Euro also über dem WErt der damaligen Schenkung.
Aber Achtung:
Ich vermute mal dass das hier sicher schon mehrfach geschrieben wurde weil es logisch ist und weil es viel öfter vorkommt als Du denkst.
Voraussetzung für diese Steuerfreiheit ist, dass Du dem Finanzamt glaubhaft nachweisen kannst, dass die Schenkung wirklich vor ca. 10 Jahren oder eben vor vielen Jahren erfolgt ist und nicht jetzt rückwirkend behauptet wird um nicht den gestiegenen Wert zu versteuern.
Der Haken ist die Glaubwürdigkeit.
Geh mal davon aus, dass die Prüfer beim Finanzamt in solchen Fällen sehr erfahren sind.
Das Mindeste was Du machen müsstest wäre einen rückdatierten Schenkungsvertrag, aber auch eine Übergabevereinbarung,
wem gehört NACH der Schenkung das Bankschließfach, oder wo wurde das Gold NACH der Schenkung aufbewahrt,
es gibt zig kleine Hinweise die die Schenkung glaubhaft machen können oder die vom FA schnell als TRICK erkannt werden.
Wenn es tatsächlich ein TRICK ist, dann wird es sehr schwer werden, das so zu dokumentieren damit das FA das glaubt, die sind clever die Jungs von der Steuerprüfung.
Wenn es tatsächlich eine echte Schenkung damals war, dann gibt es sicher kleine Details mit denen man das belegen kann, einige habe ich schon genannt.
Übrigens Hier mein Vorgehen in solchen Fällen, vor allem bei Immobilien:
wenn ich eine immobilie an die Kinder verschenken will, (gilt auch für Goldbarren) dann schenke ich Ihnen den Wert der Immobilie als Geldgeschenk.
Sie kaufen mir dann die Immobilie ab und zahlen mit dem Geld der Schenkung.
Sie haben dann eine gekaufte Immobilie und das FA interessiert nur am Rande der Wert oder die Wertsteigerung sondern eben das Geldgeschenk und das kann man leicht über den Kontoauszug nachweisen.
HÄTTEST Du damals Deinen Kindern 300.000 Euro geschenkt und Sie hätten damit Dein Gold gekauft und Dir dann diese 300.000 Euro zurückgegeben als Kaufpreis würde heute kein Mensch nach dem Goldpreis krähen weil es eine GELD-Schenkung war.
Aber HÄTTE - HÄTTE - hilft nix.
Jetzt musst Du versuchen die DAMALIGE Schenkung mit vielen kleinen Mosaiksteinchen zu dokumentieren. Ansonsten wird es teuer.
Ca. 20% Steuer auf den Betrag über 400.000, in Deinem Fall 1,6 Mio. davon 2 % macht 320.000 Euro Schenkungssteuer. Dumm gelaufen.
Aber immerhin ist der Goldpreis gestiegen und nicht gesunken
Viel Erfolg wünscht Dir McProfit
Vielen Dank, lieber McProfit, Dein Beitrag hat mich sehr inspiriert.