Mehrfamilienhaus an Enkel (Erbe) verkaufen? (Kredit von mir)

  • Bin verwitwet u hatte eine Tochter (verstorben). Sie hat 2 Kinder. Möchte meinem Enkel mein Mehrfamilienhaus (€900.00) verkaufen u mit ihm einen privaten Darlehensvertrag über 500.000 zu 2% Zinsen machen. Die restlichen € 400.000 sollen aus seinem vorgezogenen Erbteil kommen. Das zweite Enkelkind erhält nach ihrem 18. Geb. ebenfalls eine Wohnung. Ist das so möglich? Worauf muss ich achten? Danke für Ihre Info!

    M f G

    {Klarname durch Mod entfernt}

  • Kater.Ka 3. Dezember 2025 um 03:09

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo BabetteBarbara,

    Sie sind hier im Forum, wo mehr oder weniger qualifizierte Laien antworten.

    Ich bin hier im Forum als einer bekannt, der empfiehlt, einfache Rechtsfragen selbst zu lösen und nicht gleich zum Anwalt zu rennen. Ihr Anliegen ist aber m.E. nicht einfach und es geht um hohe Summen. Sie sollten das Geld in die Hand nehmen und sich qualifiziert bei einem Anwalt beraten lassen.

    Grundsätzlich machbar ist Ihr Vorhaben schon. Wenn sich im Zivilrecht alle beteiligten Parteien einig sind, kann man viel regeln. Allerdings kommt bei Ihrem Vorhaben der Staat in Gestalt diverser Steuern mit ins Spiel. Deshalb nur ein paar Anregungen für die Gestaltung.

    Damit es unter den Enkeln keinen Ärger gibt, sollten Sie vielleicht über einen Erbvertrag nachdenken, wo alle angedachten Regelungen verbindlich fixiert sind.

    Da Ihre Tochter vorverstorben ist, hat jedes Enkelkind nach ihr einen Erbschafts- und Schenkungssteuerfreibetrag von 400k alle 10 Jahre.

    Ein privater Darlehnsvertrag ist möglich, muss aber drittüblich sein und da habe ich bei einem angedachten Zins von 2% so meine Zweifel. Es könnte also sein, das Finanzamt bewertet die Differenz zum marktüblichen Zins (aktuell so 3-4%) als weitere Schenkung. Dann sind sie, bzw. der Enkel über den Freibetrag hinaus. Die Zinseinnahme müssen Sie versteuern. Wie wäre es denn, Sie vereinbaren für das ganze Haus oder Teile einen Nießbrauch. Senkt den marktüblichen Verkaufspreis und Sie haben auch laufende Einnahmen bzw. Wohnvorteil.

    Wie gesagt, die Fragestellung ist zu komplex für belastbare Empfehlungen.

    Gruß Pumphut

  • Bin verwitwet u hatte eine Tochter (verstorben). Sie hat 2 Kinder. Möchte meinem Enkel mein Mehrfamilienhaus (€900.00) verkaufen u mit ihm einen privaten Darlehensvertrag über 500.000 zu 2% Zinsen machen. Die restlichen € 400.000 sollen aus seinem vorgezogenen Erbteil kommen. Das zweite Enkelkind erhält nach ihrem 18. Geb. ebenfalls eine Wohnung. Ist das so möglich? Worauf muss ich achten?


    Es fehlen Informationen um einen guten Rat zu geben.

    Wohnst du in einer Wohnung in diesem Haus? Brauchst du (teilweise) die Einkünfte? Ist dein Enkel in der Lage evtl. Instandhaltungen zu zahlen? Ist der Enkel finanziell in der Lage, die Zinsen zu zahlen? Die werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn sie tatsächlich gezahlt (und nicht gleich wieder zurücküberwiesen) werden. Ansonsten sind es weitere Schenkungen, über dem (bereits ausgenutzten) Freibetrag und es fällt jeweils Schenkungsteuer an.

    Ich würde das Mehrfamilienhaus in Wohnungseigentum aufteilen und dann Wohnungen bis zum Freibetrag verschenken. Und da kann man durch Rückforderungsrechte auch Fälle absichern, mit denen man heute nicht rechnen würde, dass sie in der eigenen Familie eintreten könnten. Außerdem müsste in den notariellen Vertrag die Bestimmung aufgenommen werden, dass die Schenkung im Erbfall auszugleichen und ggfs auf einen Pflichtteil anzurechnen ist. Das auch zum Schutz der Enkelin, falls du verstirbst bevor sie ihren Teil bekommen hat.

    Und auch hier gilt, dass es wichtiger ist saubere privatrechtliche Regelungen zu treffen und nicht hauptsächlich auf Steuern zu sehen.

  • Was auch noch zu bedenken wäre, falls du die Darlehenslösung wählst: Falls du verstirbst, ehe das Darlehen vertilgt ist (von Tilgung hast du nichts erwähnt), fällt es in den Nachlass und schon ists wieder nichts mit Steuersparen.

  • Bin verwitwet und hatte eine Tochter.

    [Diese ist bereits] (verstorben). Sie hat 2 Kinder.

    Möchte meinem Enkel mein Mehrfamilienhaus (€900.00) verkaufen und mit ihm einen privaten Darlehensvertrag über 500.000 zu 2% Zinsen machen.

    Die restlichen € 400.000 sollen aus seinem vorgezogenen Erbteil kommen.

    Das zweite Enkelkind erhält nach ihrem 18. Geb. ebenfalls eine Wohnung. Ist das so möglich?

    Du hattest eine Tochter, die bereits verstorben ist. Von dieser Tochter hast Du zwei Enkel, einen Enkelsohn, der wohl schon volljährig ist, sowie eine minderjährige Enkeltochter.

    Du hast ein Mehrfamilienhaus, das 900 T€ wert ist und auch sonst noch eine Wohnung von unbekanntem Wert.

    Du möchtest jetzt Deinem Enkelsohn vorab 400 T€ schenken (das ist in dieser Konstellation der Freibetrag), für den Rest von 500 T€ willst Du ihm ein Darlehen geben, das er mit unüblich niedrigen 2% verzinsen soll.

    2% Zins werden dem Finanzamt nicht gefallen. Ein Verwandtendarlehen muß zumindest einigermaßen dem Fremdvergleich standhalten. Trägt das Haus sich denn selbst? Kann der Enkel aus dem Mietertrag das Darlehen bedienen?

    Deine Enkeltochter soll irgendwann später (wenn sie volljährig ist) die andere Wohnung bekommen.

    Ich nehme mal an, die beiden sind Deine einzigen gesetzlichen Erben. Wenn Du jetzt vorab etwas verschenkst, bist Du rechtlich frei bei der Verteilung. Es ist im Interesse des Familienfriedens aber vermutlich sinnvoll, beiden Enkeln zum gleichen Zeitpunkt den gleichen Betrag zuzuwenden. Möglich wäre auch, daß Du dem Enkel jetzt etwas gibst und Dein Testament so gestaltest, daß die Enkelin dann mehr bekommt.

    Du möchtest einen Teil Deines Vermögens jetzt übertragen, der angedachte Wert wäre schenkungsteuerfrei. Du schreibst nicht, wie alt Du bist, und niemand weiß, wie lang Du leben wirst. Wenn Du noch zehn Jahre oder länger lebst, ist diese Schenkung verjährt, stirbst Du früher, zählt sie zur Erbschaft.

    Wie alt ist denn Deine Enkelin? Dauert es noch lang, bis sie volljährig ist?

    Denk daran, daß wenn Du der Enkelin die Wohnung erst in 5 Jahren gibst und Du dann 5 Jahre später in die ewigen Jagdgründe eingehst, der Enkel sein Erbe erbschaftsteuerfrei erhält, die Enkelin aber für alles Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer zahlen muß (Erbschaft- und Schenkungsteuer sind gleich hoch).

    Ich kann mir Deine Konstellation noch nicht richtig vorstellen. Eine Überlegung wäre in der Tat , das Mehrfamlienhaus in Einzelwohnungen aufzuteilen und dann beiden Enkeln gleich viel zu geben (Wieviel Wohnungen sind das?). Man könnte auch an Nießbrauch denken. Man könnte auch daran denken, das Haus zu verkaufen. Geld läßt sich leichter an Enkel verteilen als ein Haus. Möchte Dein Enkel denn Vermieter werden? Kann er das auch? Er wird nicht so viel älter sein als seine minderjährige Schwester. Könnte ja sein, daß das Haus in Itzehoe stehe und er in Freiburg studiert. Dann ist ein Mietshaus für einen jungen Mann ein Klotz am Bein.

    Es könnte eine gute Idee sein, sich an einen Erbrechtsanwalt zu wenden und sich von ihm beraten zu lassen.

    Ein Moment bei dieser Schenkerei ist beispielsweise, daß es steuerlich sinnvoll sein könnte, die Schenkung rückgängig zu machen, sofern einer der Beschenkten stirbt. Nach menschlichem Ermessen sollten Deinen Enkel Dich zwar überleben, aber unmöglich ist es nicht, daß sie vor Dir versterben, wie auch Deine Tochter vor Dir verstorben ist (was nicht der Normalfall ist).

    Wenn Du von irgendeinem Menschen einen tragfähigen Rat willst, mußt Du mehr Info liefern. Das gilt hier, das gilt bei einem Erbrechtsanwalt.

    Solche asymmetrischen Schenkungen sind immer etwas trickreich.

    :)