Rentenbeiträge nach Kündigung 2 Jahre vor Rente

  • Hallo,

    ich bin in 06/1966 geboren und erreiche laut Rentenrechner die Regelaltersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze zum 01.07.2033. Da ich vorher schon 45 Jahre voll habe, möchte ich Altersrente für besonders langjährig Versicherte 01.07.2031 in Anspruch nehmen. Nun ist es sehr wahrscheinlich so, dass mein Chef 2 Jahre vor meinem Renteneintritt die Firma schließen möchte. Allerdings möchte er sie "langsam auslaufen" lassen und nicht von heute auf morgen schließen. Ich bin Handwerker und mit dann 63 Jahren wahrscheinlich für neue Arbeitgeber nicht mehr attraktiv. Ich habe gelesen, dass ich 2 Jahre vor Renteneintritt bei Kündigung ALG beziehen kann und meine normalen Rentenbeiträge weiter gezahlt werden. Werden Rentenbeiträge auch in dem Fall weiter gezahlt wenn die Firma "langsam ausläuft" oder nur bei einer definitiven Firmenschließung zu Zeitpunkt XY.

    Danke

    Hulli

  • Kater.Ka 10. Dezember 2025 um 12:42

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Werden Rentenbeiträge auch in dem Fall weiter gezahlt wenn die Firma "langsam ausläuft" oder nur bei einer definitiven Firmenschließung zu Zeitpunkt XY.

    Entweder wickle ich eine Firma ab oder nicht. Was soll den "langsam auslaufen" bedeuten?


    Wenn dir gekündigt wird, bekommst du ALG I und natürlich wird während dieser Zeit in die Rentenkasse eingezahlt, siehe https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-u…fuer_rente.html.


    Solltest du selber kündigen, dann hast du eine Sperrzeit für ALG I.

  • Langsam auslaufen heißt: Firma nicht zum z.B. 31.12.2033 schließen/abmelden, sondern ohne Einnahmen noch 1-2 Jahre weiterlaufen lassen. Das hat steuerliche Gründe...

    Aber werden nicht meine dann aktuellen Rentenbeiträge eingezahlt. 80% wären ja zum Nachteil für mich bei einer betriebsbedingten Kündigung 2 Jahre vor meinem 65. Geburtstag.

  • Werden Rentenbeiträge auch in dem Fall weiter gezahlt wenn die Firma "langsam ausläuft" oder nur bei einer definitiven Firmenschließung zu Zeitpunkt XY.

    Danke

    Hulli

    Solange dein Arbeitsverhältnis nicht gekündigt ist, fließen die SV-Beiträge weiter.
    Ob dein Chef die Firma nun "Langsam auslaufen" lässt oder nicht. Kündigt er dich, zahlt er ab Kündigungszeitpunkt logischerweise auch keine Beiträge mehr, die müssen dann woanders her kommen.

    Aber je nachdem wie lange du in diesem Betrieb bist und was für ein Verhältnis du zu deinem Chef hast, gibt es da doch einen gewissen Gestaltungsspielraum.

  • Ich bin 06/1966 geboren und erreiche laut Rentenrechner die Regelaltersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze zum 01.07.2033. Da ich vorher schon 45 Jahre voll habe, möchte ich Altersrente für besonders langjährig Versicherte 01.07.2031 in Anspruch nehmen.

    Klar, macht man, wenn man kann, bringt etwa 7% mehr Rente. Wann hast Du die 45 Jahre denn voll?

    Nun ist es sehr wahrscheinlich so, dass mein Chef 2 Jahre vor meinem [geplanten] Renteneintritt die Firma schließen möchte.

    Also etwa 07/2029. Das sind noch 4 Jahre.

    Allerdings möchte er sie "langsam auslaufen" lassen und nicht von heute auf morgen schließen. Ich bin Handwerker und mit dann 63 Jahren wahrscheinlich für neue Arbeitgeber nicht mehr attraktiv.

    Das würde ich noch nicht einmal so sagen. Das hängt von verschiedenen Umständen ab, der entscheidende ist vermutlich, ob Du noch arbeiten willst.

    Ich habe gelesen, dass ich 2 Jahre vor Renteneintritt bei Kündigung ALG beziehen kann und meine normalen Rentenbeiträge weiter gezahlt werden. Werden Rentenbeiträge auch in dem Fall weiter gezahlt wenn die Firma "langsam ausläuft" oder nur bei einer definitiven Firmenschließung zu Zeitpunkt XY.

    Das muß man im Einzelfall sehen. Wenn Du mit 63 Jahren arbeitslos wirst, hast Du Anspruch auf 2 Jahre Arbeitslosengeld (das vermutlich höher ist als eine Rente wäre, die Du dann vermutlich auch schon beziehen könntest). Allerdings kannst Du in diesem (Sonder-)Fall mit diesen beiden Jahren die geforderten 45 Jahre nicht vollmachen, sondern mußt sie halt vorher schon haben.

    Die Rentenberatung ist ziemlich gut, bereits telefonisch, mehr noch persönlich. Vereinbare doch mal einen Termin und laß Dich beraten! Die Leute dort wissen das ganz genau (können allerdings auch nicht hellsehen, also nicht wissen, ob sich in den etlichen Jahren bis dorthin noch etwas an der Rechtslage ändert).

  • Hallo,

    ich bin in 06/1966 geboren und erreiche laut Rentenrechner die Regelaltersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze zum 01.07.2033. Da ich vorher schon 45 Jahre voll habe, möchte ich Altersrente für besonders langjährig Versicherte 01.07.2031 in Anspruch nehmen. Nun ist es sehr wahrscheinlich so, dass mein Chef 2 Jahre vor meinem Renteneintritt die Firma schließen möchte. Allerdings möchte er sie "langsam auslaufen" lassen und nicht von heute auf morgen schließen. Ich bin Handwerker und mit dann 63 Jahren wahrscheinlich für neue Arbeitgeber nicht mehr attraktiv. Ich habe gelesen, dass ich 2 Jahre vor Renteneintritt bei Kündigung ALG beziehen kann und meine normalen Rentenbeiträge weiter gezahlt werden. Werden Rentenbeiträge auch in dem Fall weiter gezahlt wenn die Firma "langsam ausläuft" oder nur bei einer definitiven Firmenschließung zu Zeitpunkt XY.

    Danke

    Hulli

    Hallo.

    Sofern Du die 45 Jahre bis 06/2031 voll hast, funktioniert das grundsätzlich.

    Aus Gehalt, Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld wird weiter in die Rentenversicherung eingezahlt.

    Man könnte auch sagen, dass es ab Erreichen der 45 Jahre nur noch um das Überbrücken von da bis zum Rentenbeginn geht. Das mündet in zwei Fragen: 1. Wie zahlt man seine Rechnungen? 2. Wie sorgt man dafür, dass man krankenversichert ist?

  • Sofern Du die 45 Jahre bis 06/2031 voll hast, funktioniert das grundsätzlich.

    Nein. :)

    Aus Gehalt, Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld wird weiter in die Rentenversicherung eingezahlt.

    Das ist richtig. Grundsätzlich zählen Zeiten der Arbeitslosigkeit auch als Versicherungszeiten. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Arbeitslosigkeit unmittelbar vor dem Renteneintritt zählt nicht zu den ominösen 45 Jahren. Wenn der TE also auf diese Regelung spitzt, muß er die 45 Jahre schon vorher voll haben.