Folgender Sachverhalt:
- Abgabepflicht für das Steuerjahr 2025
- Freiwillige Abgabemöglichkeit für das Steuerjahr 2024
Angenommen, man gibt erst die Steuererklärung für 2025 ab und nach Festsetzung die Steuererklärung für 2024 (aber noch innerhalb der gesetzlichen Frist).
Fragen:
- Ist das zulässig?
- Welche Nachteile können dadurch entstehen?