Freistellungsauftrag

  • Bringt die Günstigerprüfung etwas ?

    Werden nicht die Kapitalerträge eher dadurch sehr genau nachgeprüft ?

    Die Günstigerprüfung hat mir in den letzten Jahren eine fast komplette Ersetzungtattung der gezahlten Steuern gebracht. Lediglich die angerechneten Quellensteuern waren dauerhaft verloren. Jetzt wo die Altersrente hinzugekommen ist, mag sich das drehen. Aber ich komme nicht an den persönlichen Steuersatz von 25 % heran, es wird also auch zukünftig saftige Erstattungen geben.

    Das Finanzamt übernimmt die Beträge aus der Steuerbescheinigung. Mehr wird da nicht geprüft.

  • Warum soll ich dem Staat einen zinslosen Kredit geben?

    Bei dem Konto, wo ich mehr als genug steuerpflichtige Einnahmen habe, hinterlege ich den Freistellungsauftrag. Da schiebe ich nichts hin und her. Zudem brauche ich weniger Liquidität zum Jahresanfang für die Abgeltungssteuer [Steuer auf die Vorabpauschale]. Steuererklärung mache ich als Rentner natürlich trotzdem wegen der Günstigerprüfung.

    Das macht man natürlich sinnvollerweise so: Da ist klar, daß man auf Konto XY sicher mehr als 1000 € Kapitaleinkünfte hat. Also schickt man dieser Bank einen Freistellungsauftrag über die ganze Höhe. Damit ist dieser Punkt abgehakt, und man muß nicht mehr darum kümmern. Das mache ich natürlich auch so.

    Ich wende mich nur immer wieder gegen das Freistellungsauftragsbingo: Da hat einer 5 bis 8 Konten und bekommt bei jedem zwischen 100 und 200 € Kapitalerträge. Der läßt dann mit dem Tagesgeld den Freistellungsauftrag von Konto zu Konto hoppen und stellt im Dezember fest, daß er seine mehreren Freistellungsaufträge doch verkehrt verteilt hat. Das ist halt aufwendig.

    Günstigerprüfung war sicherlich unbedingt angesagt in Deiner Zeit als Privatière. Jetzt als Rentnerin dürftest Du zur Steuererklärung verpflichtet sein. Bringt Dir die Günstigerprüfung jetzt überhaupt noch etwas?

  • Günstigerprüfung war sicherlich unbedingt angesagt in Deiner Zeit als Privatière. Jetzt als Rentnerin dürftest Du zur Steuererklärung verpflichtet sein. Bringt Dir die Günstigerprüfung jetzt überhaupt noch etwas?

    Meiner Hochrechnung nach ja, in ein paar Wochen weiß ich es genauer. Finanzamt ist heuer ziemlich langsam. Habe aber auch mehr abzusetzen als ein Durchschnittsrentner und meine Rente ist durch Early Retirement Mitte 50 nicht gar so hoch. Ich erwarte eine Rückerstattung im vierstelligen Bereich.

  • Bringt die Günstigerprüfung etwas?

    Je nach Sachlage. Wenn es steuerlich verschiedene Rechnungsmöglichkeiten gibt, rechnet das Finanzamt beide durch. Für den Steuerpflichtigen gilt dann das Ergebnis, bei dem er weniger Steuern zahlt. Das gibt es an vielen Stellen im Steuerrecht, etwa beim Kindergeld/Kinderfreibetrag. Haben Eltern einen hohen Steuersatz, so daß sich beim Absetzen des Kinderfreibetrags eine höhere Steuerersparnis gibt, so bekommen sie Kindergeld und zusätzlich noch Steuervorteile. Fast wie bei Riester. :)

    In diesem Thread geht es aber um Kapitalerträge. Die kannst Du auf zweierlei Art versteuern:

    1. Abgeltungsteuer. Die Bank macht alles. Hinterher ist alles erledigt.
    2. Normalversteuerung. Du gibst Deine Kapitaleinkünfte an. Diese werden dann ggf. als normales Einkommen besteuert.

    Wenn jemand relativ wenig "normales" Einkommen hat, zahlt er mit der Normalversteuerung weniger Steuer als mit der Abgeltungsteuer. Die genauen Verhältnisse muß man sich aber im Einzelfall ausrechnen. Einfach nur zu sagen: Solange die Grenzsteuer des anderen Einkommens unter 26,375% liegt, ist die Normalversteuerung der Kapitalerträge günstiger! greift zu kurz.

    Das mag als Näherung durchgehen für Leute, deren hauptsächliche Erwerbsquelle das Erwerbseinkommen ist und die nur 1000 € oder 2000 € Kapitalerträge haben. Ein Privatier oder auch Rentner, der kaum normalversteuertes Einkommen, aber viele Kapitalerträge hat, muß aber anders rechnen. Ich habe mir ein passendes Excelblatt gebastelt, mit dem ich das ausrechnen kann.

    Oberhalb von etwa 24 T€ anderem zu versteuerndem Einkommen läuft (2025!) für einen Ledigen nichts.

    Bei 24 T€ anderem zu versteuerndem Einkommen + 2000 € Kapitalerträgen (von denen 1000 € zu versteuern sind) spart die Günstigerprüfung 75 Cent. Sind es nicht 2000 € Kapitalerträge, sondern 3000 T€, so ist die Abgeltungsteuer günstiger (um enorme 2,50 €).

    Hat einer deutlich weniger anderes zu versteuerndes Einkommen (etwa als Rentner), beispielsweise 15 T€, so kann er dazu fast 21 T€ Kapitaleinkünfte haben (20 T€ zu versteuern) und stellt sich dennoch mit der Normalversteuerung günstiger.

    Gut zu wissen: Man kann sich mit der Günstigerprüfung nicht verschlechtern. Wenn die Abgeltungsteuer doch günstiger ist, bleibt es beim Steuereinzug der Bank. Allerdings: Wer auf eine Günstigerprüfung schielt, muß seine Kapitaleinkünfte deklarieren, also die Anlage KAP ausfüllen. Wer das nicht tut, bekommt auch keine Günstigerprüfung.

  • Ich wende mich nur immer wieder gegen das Freistellungsauftragsbingo: Da hat einer 5 bis 8 Konten und bekommt bei jedem zwischen 100 und 200 € Kapitalerträge. Der läßt dann mit dem Tagesgeld den Freistellungsauftrag von Konto zu Konto hoppen und stellt im Dezember fest, daß er seine mehreren Freistellungsaufträge doch verkehrt verteilt hat. Das ist halt aufwendig.

    Wohl dem, der den Pauschbetrag aus einer einzigen Anlage bedienen kann. Ist nicht aber der Normalfall, dass die 1000€ durch verschiedene Vorabpauschalen, Ausschüttungen und Erträge aus Zinsanlagen vollgemacht werden, die heutzutage selten bei ein und derselben Bank sind?

    Das Bingo ist im Zweifelsfall doch weniger aufwändig, als eine Steuererklärung zu machen. Dafür ist er ja letztlich da, der Freistellungsauftrag.