Die Eigentümer bekommen im Zuge der Jahresabrechnung von der Hausverwaltung eine separate Abrechnung, wo drin steht, welche Wohneinheiten nach der Abrechnung, unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen, etwas nachzahlen müssen oder eine Rückerstattung bekommen.
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Das muss nicht zwingend so sein. Bei mir sind 3 "Parteien" involviert. Ablese-Firma, HV und Vermieter. Die Ablese-Firma übernimmt *surprise* die Ablesung und erstellt HZ + WW Abrechnung. Obwohl die Wasseruhren mit abgelesen werden, erfolgt die die Wasser-Abrechnung (Frisch-/Ab-/Niederschlagswasser) durch die HV. Dazu kommen dann die sonstigen Sachen (Müllabfuhr, Straßenreinigung, Versicherung usw.) Mein Vermieter ergänzt das ganz zum Schluss 'nur' noch um die Grundbesitzabgabe. Wie hoch mein monatlicher NK-Abschlag ist, ist der HV gar nicht bekannt. Unschön an diesem Konstrukt ist halt, dass im Falle von Unstimmigkeiten (was ich die letzten beiden Jahre hatte) der schwarze Peter gerne erstmal versucht wird weiter zu reichen. Letztlich hat man jedoch einen Vertrag mit dem Vermieter.
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Wenn diese Angaben von dem abweichen, was in deiner Nebenkostenabrechnung steht, dann würde ich als Vermieter auch erstmal bei der Hausverwaltung nachhaken, ob evtl. doch die Nebenkostenabrechnung falsch ist oder die Angabe in der Jahresabrechnung. Weil das ja auch bedeuten würde, dass dein Vermieter eine geringere Erstattung seitens der Hausverwaltung bekommen würde, als er dir überweist.
Der Vermieter hat sich offenbar eh keine große Mühe gemacht. Sonst wäre ihm sofort aufgefallen, dass im Hinblick auf den TE auf der Gesamtabrechnung andere Werte als auf der Detail-Abrechnung für den TE stehen.