Durch einen Auseinandersetzungsvertrag wurde das Erbe von meiner Frau und ihren Geschwistern beendet.
Der jüngere Bruder konnte seinen Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen und so wurde das Ganze in eine Bruchteilgemeinschaft umgewandelt.
Dieser Bruder wurde aufgrund dessen nicht mit in die Bruchteilgemeinschaft aufgenommen.
Die Übernahme betrug 16.036.24 Euro.
Der Grundbucheintrag war am 01.03.2014 mit folgender Aufteilung: 41,5 % Frau, 41,5 % ein weiterer Bruder, 17 % die Schwester.
Es entstanden die Notargebühren von 320,71 € und Amtsgerichtskosten über 156,70 €.
Die einzigen Nutzer von Haus und Grundstücken sind die Brüder mit Familien.
Am 19.07.2018 wurden 33.000 Euro auf unser Konto von dem Bruder (Eigentümer) überwiesen mit der Absicht der Übergabe der 41,5 %.
Sonst sind keine weiteren Kosten für uns entstanden.
Können Spekulationssteuer bzw. auch Säumniszuschläge auf meine Frau zukommen?
Wegen dem Zuflussprinzip ist der Übergabevertrag nicht zustande gekommen.
Ich bitte dich sehr höflich um eine Antwort.