Heilwesenhaftpflicht

  • Kater.Ka 20. Januar 2026 um 13:48

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo BerndOtto,

    sind Sie noch in irgendeiner Form ärztlich tätig? Falls ja, brauchen Sie sicherlich noch eine Berufshaftpflichtversicherung.

    Falls nein, klären Sie bitte mit dem bisherigen Vermittler (möglichst schriftlich), wie Ihre bisherige Police die Nachhaftung absichert. Theoretisch können 30 Jahre nach einer Behandlung noch Schadenersatzansprüche wegen angeblicher Behandlungsfehler während Ihrer aktiven Tätigkeit und Laufzeit der Heilwesenpolice erhoben werden. Der damalige Versicherer muss dann noch die Deckung übernehmen; sollte er auch, wenn Sie eine anständige Versicherung hatten. Aber wie gesagt, lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.

    Gruß Pumphut

  • Lieber Pumphut,

    vielen Dank für die klasse Antwort!

    Eine Nachfrage: Spielt es eine Rolle, ob man als selbständiger Arzt oder als angestellter tätig war? In Krankenhaus oder Praxis ist man doch als Arzt haftpflichtversichert, oder?

  • Hallo BerndOtto,

    wenn Sie angestellt sind bzw. waren, greift grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers. Es gibt allerdings ein gewisses Restrisiko, dass z.B. hier https://www.aerzte-finanz.de/beratung/beruf…rzte-tieraerzte aus Sicht eines Produktverkäufers dargestellt wird. Ich kenne mich im Bereich Ärztehaftpflichtversicherung zu wenig aus, um einschätzen zu können, ob dieses Restrisiko wirklich relevant ist oder nur Verkaufsargument.

    Gruß Pumphut

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