PKV im Alter So senkst Du als Rentner Deine Beiträge zur PKV
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Mit dem Alter steigen bei vielen privat Krankenversicherten auch die Beiträge. Denn obwohl die Versicherung Geld für das Alter zurücklegt, treiben steigende Kosten im Gesundheitssystem und auch die lange Zeit niedrigen Zinsen den Preis der Krankenversicherung nach oben. Für privatversicherte Rentner kann es da manchmal eng werden, denn anders als die gesetzliche Versicherung passt die private Krankenversicherung den Beitrag nicht an das niedrigere Einkommen im Rentenalter an.
Es gibt eine Reihe von Faktoren, die Deine Beitragsbelastung im Alter senken.
Für viele Versicherte gilt: Zwei Anteile ihres Beitrags entfallen einfach. Bis zum 60. Geburtstag zahlen Privatversicherte seit Januar 2000 einen gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent auf ihren Krankenversicherungsbeitrag. Dieses Geld wird als sogenannte zusätzliche Altersrückstellungen angespart. Mit diesem Finanzpolster beginnt die Versicherung ab dem 65. Geburtstag, Beitragssteigerungen zu vermindern.
Das bedeutet für Dich: Ab dem 60. Geburtstag entfällt der 10-Prozent-Zuschlag und ab dem 65. Geburtstag mildert der angesparte Betrag künftige Beitragserhöhungen.
Bei Einführung des gesetzlichen Zuschlags im Jahr 2000 hatten Altkunden allerdings ein Widerspruchsrecht. Deshalb gibt es auch noch Versicherte, die den Zuschlag nicht zahlen.
Noch ein zweiter Faktor wirkt sich positiv auf Deinen Krankenversicherungsbeitrag aus: Mit Renteneintritt endet die Krankentagegeldversicherung in aller Regel automatisch. Somit zahlst Du auch keinen Beitrag mehr für das Krankentagegeld – es sei denn, Du arbeitest während der Rente noch in nennenswertem Umfang und entscheidest Dich, das Krankentagegeld fortzuführen.
Sobald Du in Rente gehst, fällt der Zuschuss Deines Arbeitgebers zur Krankenversicherung weg. Dafür erhältst Du auf Antrag einen Zuschuss des Rentenversicherungsträgers, sofern Du eine gesetzliche Rente beziehst.
Dieser Zuschuss beträgt derzeit 7,3 Prozent Deiner gesetzlichen Rente. Obendrauf kommt noch die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. 2023 sind das 0,8 Prozentpunkte. Der Zuschuss der Rentenversicherung liegt damit bei 8,1 Prozent der Rente (Stand 2023). Du bekommst aber höchstens die Hälfte Deines tatsächlichen Beitrags zur Krankenversicherung erstattet.
Der Zuschuss wird zusammen mit der Rente ausgezahlt und ist gemäß Paragraf 3 Nr. 14 EStG steuerfrei. Automatisch gibt es den Beitragszuschuss allerdings nicht. Du musst ihn beantragen, am besten gleich zusammen mit Deinem Rentenantrag. Das Antragsformular kannst Du auf der Website der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.
Du erhältst den Zuschuss aber nur, wenn Deine private Krankenversicherung der deutschen Aufsicht oder der Aufsicht eines EU-Mitgliedstaats unterliegt. Lebst Du außerhalb der EU, bekommst Du in der Regel keinen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung.
Als privat versicherter Rentner musst Du auch weiterhin die Beiträge für Deine private Pflegepflichtversicherung zahlen. Zu den Pflegeversicherungsbeiträgen gibt es keinen Zuschuss von der Rentenversicherung.
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nach Vollendung des 55. Lebensjahrs in den meisten Fällen unmöglich – selbst wenn Dein Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Private Krankenversicherer bieten über 55-jährigen Mitgliedern aber mehrere Möglichkeiten, den monatlichen Versicherungsbeitrag zu reduzieren. In unserem Ratgeber PKV-Beitrag senken erfährst Du, wie Du die Kosten für Deine Krankenversicherung reduzieren kannst. Zwei Optionen sind für Rentner besonders aussichtsreich.
Gerade für langjährig Privatversicherte ist das Recht des internen Tarifwechsels sehr wichtig. Wenn Du schon lange in Deinem Versicherungstarif bist, kann es sein, dass ein besserer für Dich gefunden werden kann. Dies lohnt sich auch im hohen Alter und bei schlechtem Gesundheitszustand noch. Du solltest allerdings auf keine wichtigen Leistungen verzichten, nur um Deinen Beitrag zu senken.
Eine weitere Möglichkeit ist, in den Basis- oder Standardtarif zu wechseln. Beide Tarife bieten einen abgespeckten Leistungsumfang ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Standardtarif kann recht günstig sein, steht allerdings nur Versicherten offen, die vor dem 1. Januar 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten sind. Der Basistarif ist in der Regel deutlich teurer und bietet nur wenig bessere Leistungen als der Standardtarif. Deshalb lohnt sich der Umstieg nur, wenn Du bereits sehr hohe Beiträge zahlst.