PKV im Alter So senkst Du als Rentner Deine Beiträge zur PKV

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Für privat Krankenversicherte steigen im Alter meist die Beiträge. 
  • Mit Renteneintritt gibt es keinen Ar­beit­ge­ber­zu­schuss mehr zur Kran­ken­ver­si­che­rung. Du kannst aber einen Zuschuss von der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung bekommen. 
  • Auch das Krankentagegeld und der Beitrag dafür fallen mit Rentenbeginn weg.

So gehst Du vor

  • Erhältst Du eine gesetzliche Rente, solltest Du bei der Ren­ten­ver­si­che­rung einen Zuschuss zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) beantragen.
  • Ist Dir Deine PKV dennoch zu teuer, prüfe, ob Deine Ver­si­che­rung einen günstigeren Tarif hat, dessen Leistungen zu Dir passen.
  • Falls nicht, kannst Du in den Basis- oder Standardtarif wechseln.

Mit dem Alter steigen bei vielen privat Krankenversicherten auch die Beiträge. Denn obwohl die Ver­si­che­rung Geld für das Alter zurücklegt, treiben steigende Kosten im Gesundheitssystem und auch die lange Zeit niedrigen Zinsen den Preis der Kran­ken­ver­si­che­rung nach oben. Für privatversicherte Rentner kann es da manchmal eng werden, denn anders als die gesetzliche Ver­si­che­rung passt die private Kran­ken­ver­si­che­rung den Beitrag nicht an das niedrigere Einkommen im Rentenalter an.

Mit welchen Erleichterungen kannst Du rechnen?

Es gibt eine Reihe von Faktoren, die Deine Beitragsbelastung im Alter senken.

Gesetzlicher Zuschlag und Krankengeld fallen weg

Für viele Versicherte gilt: Zwei Anteile ihres Beitrags entfallen einfach. Bis zum 60. Geburtstag zahlen Privatversicherte seit Januar 2000 einen gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent auf ihren Kran­ken­ver­si­che­rungsbeitrag. Dieses Geld wird als sogenannte zusätzliche Altersrückstellungen angespart. Mit diesem Finanzpolster beginnt die Ver­si­che­rung ab dem 65. Geburtstag, Beitragssteigerungen zu vermindern.

Das bedeutet für Dich: Ab dem 60. Geburtstag entfällt der 10-Prozent-Zuschlag und ab dem 65. Geburtstag mildert der angesparte Betrag künftige Beitragserhöhungen.

Bei Einführung des gesetzlichen Zuschlags im Jahr 2000 hatten Altkunden allerdings ein Wi­der­spruchs­recht. Deshalb gibt es auch noch Versicherte, die den Zuschlag nicht zahlen.

Noch ein zweiter Faktor wirkt sich positiv auf Deinen Kran­ken­ver­si­che­rungsbeitrag aus: Mit Renteneintritt endet die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung in aller Regel automatisch. Somit zahlst Du auch keinen Beitrag mehr für das Krankentagegeld – es sei denn, Du arbeitest während der Rente noch in nennenswertem Umfang und entscheidest Dich, das Krankentagegeld fortzuführen.

Zuschuss durch die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung

Sobald Du in Rente gehst, fällt der Zuschuss Deines Arbeitgebers zur Kran­ken­ver­si­che­rung weg. Dafür erhältst Du auf Antrag einen Zuschuss des Ren­ten­ver­si­che­rungsträgers, sofern Du eine gesetzliche Rente beziehst.

Dieser Zuschuss beträgt derzeit 7,3 Prozent Deiner gesetzlichen Rente. Obendrauf kommt noch die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. 2023 sind das 0,8 Prozentpunkte. Der Zuschuss der Ren­ten­ver­si­che­rung liegt damit bei 8,1 Prozent der Rente (Stand 2023). Du bekommst aber höchstens die Hälfte Deines tatsächlichen Beitrags zur Kran­ken­ver­si­che­rung erstattet.

Der Zuschuss wird zusammen mit der Rente ausgezahlt und ist gemäß Paragraf 3 Nr. 14 EStG steuerfrei. Automatisch gibt es den Beitragszuschuss allerdings nicht. Du musst ihn beantragen, am besten gleich zusammen mit Deinem Rentenantrag. Das Antragsformular kannst Du auf der Website der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung herunterladen.

Du erhältst den Zuschuss aber nur, wenn Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung der deutschen Aufsicht oder der Aufsicht eines EU-Mitgliedstaats unterliegt. Lebst Du außerhalb der EU, bekommst Du in der Regel keinen Zuschuss zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung.

Kein Zuschuss für Pfle­ge­ver­si­che­rungsbeiträge

Als privat versicherter Rentner musst Du auch weiterhin die Beiträge für Deine private Pflegepflichtversicherung zahlen. Zu den Pfle­ge­ver­si­che­rungsbeiträgen gibt es keinen Zuschuss von der Ren­ten­ver­si­che­rung.

Wie kannst Du Deinen Beitrag weiter senken?

Eine Rückkehr in die gesetzliche Kran­ken­kas­se ist nach Vollendung des 55. Lebensjahrs in den meisten Fällen unmöglich – selbst wenn Dein Einkommen unterhalb der Jahres­arbeits­entgelt­grenze liegt. Private Krankenversicherer bieten über 55-jährigen Mitgliedern aber mehrere Möglichkeiten, den monatlichen Ver­si­che­rungsbeitrag zu reduzieren. In unserem Ratgeber PKV-Beitrag senken erfährst Du, wie Du die Kosten für Deine Kran­ken­ver­si­che­rung reduzieren kannst. Zwei Optionen sind für Rentner besonders aussichtsreich.

Tarifwechsel innerhalb der eigenen Kran­ken­ver­si­che­rung

Gerade für langjährig Privatversicherte ist das Recht des internen Tarifwechsels sehr wichtig. Wenn Du schon lange in Deinem Ver­si­che­rungstarif bist, kann es sein, dass ein besserer für Dich gefunden werden kann. Dies lohnt sich auch im hohen Alter und bei schlechtem Gesundheitszustand noch. Du solltest allerdings auf keine wichtigen Leistungen verzichten, nur um Deinen Beitrag zu senken.

Mehr dazu im Ratgeber Interner Tarifwechsel

  • Jeder privat Krankenversicherte hat das Recht, bei seinem Anbieter in einen günstigeren Tarif zu wechseln.
  • Unser Mus­ter­schrei­ben für den Tarifwechsel: Mus­ter­schrei­ben

Zum Ratgeber 

Wechsel in den Basis- oder Standardtarif

Eine weitere Möglichkeit ist, in den Basis- oder Standardtarif zu wechseln. Beide Tarife bieten einen abgespeckten Leistungsumfang ähnlich der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung. Der Standardtarif kann recht günstig sein, steht allerdings nur Versicherten offen, die vor dem 1. Januar 2009 in die private Kran­ken­ver­si­che­rung eingetreten sind. Der Basistarif ist in der Regel deutlich teurer und bietet nur wenig bessere Leistungen als der Standardtarif. Deshalb lohnt sich der Umstieg nur, wenn Du bereits sehr hohe Beiträge zahlst.

Autoren
Julia Rieder
Annika Krempel
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