
- günstiger Beitrag für alle, vor allem für Familien
- Best-Leistungs-Garantie, im Tarif als „Erweiterte Vorsorge“ bezeichnet
- Deckungssumme: 50 Mio. € pauschal, je geschädigter Person 10 Mio. €
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Wer im privaten Bereich wegen fahrlässigen Verhaltens Ärger hat, kann diesen oft mithilfe einer Privathaftpflichtversicherung lösen. Für Schäden im beruflichen Kontext ist sie nicht zuständig. Jedoch können gerade hier teure Schäden passieren. In bestimmten Berufen ist deswegen eine berufliche Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Angestellte sind in der Regel über den Arbeitgeber abgesichert. Dies gilt jedoch nicht bei grober Fahrlässigkeit von Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst. Um dadurch entstandene Schäden abzusichern, sollten alle, die im öffentlichen Dienst arbeiten, eine Diensthaftpflicht-, auch Amtshaftpflichtversicherung genannt, abschließen.
Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Denn diese Arbeit geht mit einem besonders großen Maß an Verantwortung einher – dem Dienstherren und der Öffentlichkeit gegenüber. Wenn Beamte oder andere Angestellte im öffentlichen Dienst grob fahrlässig oder gar mit Vorsatz handeln und damit anderen einen Schaden zufügen, sind sie dafür haftbar (§ 839 BGB). Auch wenn den Dienstherren durch Verletzung der Pflichten ein Schaden entsteht, müssen die Verursacher dafür aufkommen. Geregelt ist das für Beamte im Bundesbeamtengesetz (§ 75 BBG) oder für Angestellt im öffentlichen Dienst im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 280 BGB) sowie dem Tarifvertrag (§ 3 Abs. 6).
Aus diesem Grund ist es für bestimmte Berufe sehr empfehlenswert, eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen. Dies betrifft alle, die im öffentlichen Dienst arbeiten und deren Tätigkeit eine große Verantwortung mit sich bringt. Hierzu zählen unter anderem:
Auch bei anderen Berufen können große Schäden entstehen, für die die Verursacher haften müssen (§ 823 BGB). Sie sollten deswegen ebenfalls eine Versicherung abschließen, die solche Schäden übernimmt, die Berufshaftpflichtversicherung. Für einige Berufe ist diese sogar Pflicht, weil Schäden hier besonders groß sein können. Mehr zu dem Thema findest Du im Ratgeber zur Berufshaftpflichtversicherung.
Sie übernimmt die Kosten für Schäden, die durch eine Dienstrechtsverletzung entstehen. Verletzen Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst ihre Pflichten, ist dies eine Dienstrechtsverletzung (unter anderem § 47 Abs. 1 S. 1 BeamtStG; § 77 Abs. 1 S. 1 BBG). Je nachdem, wie diese passierten, ist der Haftungsschutz des Arbeitgebers unter Umständen ausgesetzt und Verursacherin oder Verursacher selbst sind haftbar.
Eine Dienstrechtsverletzung kann passieren durch:
Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz müssen Beamte und öffentlich Angestellte für entstandene Schäden selbst aufkommen. Das können Schäden sein, die direkt dem Arbeitgeber entstanden sind. Wenn Du zum Beispiel Deinen Arbeitsschlüssel verlierst und Dein Arbeitgeber eine komplette Schließanlage austauschen muss, musst Du diese Kosten Deinem Arbeitgeber unter Umständen ersetzen.
Die Schäden können aber auch anderen entstehen, wenn beispielsweise die Lehrerin das Handy eines Schülers einbehält und es ihr dann kaputt geht. Bei hohen Schadenssummen kommt der Dienstherr zunächst auch für Dritten entstandene Schäden auf, damit Geschädigte ihr Geld erhalten ‒ und verlangt dann vom Mitarbeiter die Kosten zurück.
Solche Schäden, für die Du also in Ausübung Deiner Dienstpflicht haftbar gemacht werden kannst, können über eine Diensthaftpflichtversicherung abgesichert werden. Die Versicherung übernimmt bei Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden Kosten, die Du verursacht hast. Diese können sein:
Zudem enthält Deine Diensthaftpflichtversicherung auch einen passiven Rechtsschutz. Das heißt, wenn Du beschuldigt wirst, einen Schaden verursacht zu haben und für diesen aufkommen sollst, dann prüft die Diensthaftpflicht zunächst, ob der Anspruch überhaupt berechtigt ist und wehrt ihn gegebenenfalls auch ab.
Der einfachste Weg, eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen ist, Deinen Privathaftpflichtversicherer zu fragen, ob Du Deine Versicherung um den Schutz erweitern kannst. Oft ist die Diensthaftpflicht als ein Zusatzbaustein zur Privathaftpflicht hinzubuchbar.
Bei unseren Empfehlungen, der Phönix und der Haftpflichtkasse, wirst Du bereits im Antragsformular nach eventueller Betätigung im öffentlichen Dienst gefragt und kannst den Zusatzschutz zu Deiner Privathaftpflicht mit abschließen.
Auch bei anderen Anbietern erhältst Du den Baustein zur Privathaftpflichtversicherung dazu. Es ist also sinnvoll, nicht nur die Mindestkriterien der Privathaftpflicht zu prüfen, sondern auch die der Diensthaftpflichtversicherung. Viele Leistungen sind bei den verschiedenen Anbietern sehr ähnlich. Dennoch kann es einen Unterschied machen, ob Personenschäden mit 50.000 Euro oder 15 Millionen Euro versichert sind.
Welche Leistungen konkret besonders wichtig sind, hängt auch davon ab, welche Tätigkeit Du ausübst. Wer viel direkt mit Menschen zu tun hat, ob als Pflegekraft im Seniorenheim oder als Erzieherin, sollte vor allem auf die Deckungssumme für Personenschäden achten. Für Beamte in bestimmten Behörden kann hingegen eine hohe Versicherungssumme für Vermögensschäden wichtiger sein. Prüfe also am besten, wofür Du besonders Verantwortung trägst und schau dann, ob dieser Bereich in der Versicherung mit abgesichert ist.
Bei der Haftpflichtkasse und der Phönix bekommst Du als Lehrer die Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung ab 15 Euro zusätzlich im Jahr. Die Angebote anderer Anbieter bewegten sich bei unserer Abfrage im Bereich zwischen zehn und 15 Euro pro Jahr zusätzlich. Aber nicht jeder Privathaftpflichtversicherer bietet die Diensthaftpflicht an.
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