Diensthaftpflichtversicherung Wie Beamte, Lehrer und Co im Ernstfall abgesichert sind
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Wer im privaten Bereich wegen fahrlässigem Verhalten Ärger hat, kann diesen oft mithilfe einer Privathaftpflichtversicherung lösen. Schäden können jedoch auch im beruflichen Kontext passieren. In bestimmten Berufen gibt es deswegen sogar eine gesetzliche Vorschrift, sich gegen selbst verursachte Schäden abzusichern. Dabei sind Angestellte in der Regel über den Arbeitgeber abgesichert. Dies gilt jedoch nicht bei grober Fahrlässigkeit von Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst. Um dadurch entstandene Schäden abzusichern, sollten alle, die im öffentlichen Dienst arbeiten, eine Diensthaftpflicht-, auch Amtshaftpflichtversicherung genannt, abschließen.
Behandelt eine Physiotherapeutin eine Patientin falsch und diese hat dadurch Schmerzen, kann eventuell länger nicht arbeiten, muss die Physiotherapeutin für die entstandenen Schäden aufkommen (§ 823 BGB). Im besten Fall hat sie eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die für solche im beruflichen Kontext entstandenen Schäden aufkommt. Für einige Berufe ist diese sogar Pflicht, weil Schäden hier besonders groß sein können. Mehr zu dem Thema findest Du im Ratgeber zur Berufshaftpflichtversicherung.
Angestellte benötigen keine eigenständige Berufshaftpflicht, da sie, beziehungsweise durch sie verursachte Schäden, über den Arbeitgeber abgesichert sind. Dieser Schutz gilt jedoch nicht, wenn Arbeitnehmer aufgrund grober Fahrlässigkeit den Arbeitgeber schädigen. Wenn ein Berufskraftfahrer den Lkw mit Schlüssel unbewacht stehen lässt, und dieser wird gestohlen, kann der Arbeitgeber Schadensersatz fordern.
Die Arbeit im öffentlichen Dienst geht mit einem besonders großem Maß an Verantwortung einher – dem Dienstherren und der Öffentlichkeit gegenüber. Wenn Beamte oder andere Angestellte im öffentlichen Dienst grob fahrlässig oder gar mit Vorsatz handeln und damit anderen einen Schaden zufügen, sind sie dafür haftbar (§ 839 BGB) und müssen den entstandenen Schaden ersetzen. Auch wenn den Dienstherren durch Verletzung der Pflichten ein Schaden entsteht, müssen die Verursacher dafür aufkommen (§ 75 BBG).
Aus diesem Grund ist es für bestimmte Berufe empfehlenswert, eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen. Dies betrifft alle, die im öffentlichen Dienst arbeiten und deren Tätigkeit eine große Verantwortung mit sich bringt. Hierzu zählen unter anderem:
Wenn der Polizeihund durch Unachtsamkeit seines Führers den Lack eines Autos zerkratzt, ein Schüler sich in der Hofpause verletzt, während die Lehrerin gerade kurz weg war oder ein Mitarbeiter im Bauamt eine Frist für einen Antrag nicht eingehalten hat – all das sind Fehler, die Schäden verursachen. Ob Du dafür haften musst, hängt davon ab, ob beziehungsweise wie fahrlässig Du gehandelt hast.
Verletzen Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst ihre Pflichten, ist dies eine Dienstrechtsverletzung (unter anderem § 47 Absatz 1 Satz 1 BeamtStG; § 77 Absatz 1 Satz 1 BBG). Je nachdem, wie diese passierten, ist der Haftungsschutz des Arbeitgebers unter Umständen ausgesetzt und Verursacherin oder Verursacher selbst sind haftbar.
Eine Dienstrechtsverletzung kann passieren durch:
Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz müssen öffentlich Angestellte für entstandene Schäden selbst aufkommen (§ 75 Absatz 1 Satz 1 BBG). Das können Schäden sein, die direkt dem Arbeitgeber entstanden sind. Wenn Du zum Beispiel Deinen Arbeitsschlüssel verlierst und Dein Arbeitgeber eine komplette Schließanlage austauschen muss, musst Du diese Kosten Deinem Arbeitgeber unter Umständen ersetzen.
Die Schäden können aber auch anderen entstehen, wenn beispielsweise die Lehrerin das Handy eines Schülers einbehält und es ihr dann kaputt geht. Bei hohen Schadenssummen kommt der Dienstherr zunächst auch für Dritten entstandene Schäden auf, damit Geschädigte ihr Geld erhalten ‒ und verlangt dann vom Mitarbeiter die Kosten zurück.
Alle Schäden, für die Du also in Ausübung Deiner Dienstpflicht haftbar gemacht werden kannst, können über eine Diensthaftpflichtversicherung abgesichert werden. Die Versicherung übernimmt bei Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden Kosten, die Du verursacht hast. Diese können sein:
Zudem enthält Deine Diensthaftpflichtversicherung auch einen passiven Rechtsschutz. Das heißt, wenn Du beschuldigt wirst, einen Schaden verursacht zu haben und für diesen aufkommen sollst, dann prüft die Diensthaftpflicht zunächst, ob der Anspruch überhaupt berechtigt ist und wehrt ihn gegebenenfalls auch ab.
Der einfachste Weg, eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen ist, Deinen Privathaftpflichtversicherer zu fragen, ob Du Deine Versicherung um den Schutz erweitern kannst. Oft ist die Diensthaftpflicht als ein Zusatzbaustein zur Privathaftpflicht hinzubuchbar.
Bei unserer Empfehlung, der Haftpflichtkasse wirst Du bereits im Antragsformular nach eventueller Betätigung im öffentlichen Dienst gefragt und kannst den Zusatzschutz zu Deiner Privathaftpflicht mit abschließen, genauso wie bei der Degenia.
Auch bei anderen Anbietern erhältst Du den Baustein zur Privathaftpflichtversicherung dazu. Es ist also sinnvoll, nicht nur die Mindestkriterien der Privathaftpflicht zu prüfen, sondern auch die der Diensthaftpflichtversicherung. Viele Leistungen sind bei den verschiedenen Anbietern sehr ähnlich. Dennoch kann es einen Unterschied machen, ob Personenschäden mit 50.000 Euro oder 15 Millionen Euro versichert sind.
Welche Leistungen konkret besonders wichtig sind, hängt auch davon ab, welche Tätigkeit Du ausübst. Wer viel direkt mit Menschen zu tun hat, ob als Pflegekraft im Seniorenheim oder als Erzieherin, sollte vor allem auf die Deckungssumme für Personenschäden achten. Für Beamte in bestimmten Behörden kann hingegen eine hohe Versicherungssumme für Vermögensschäden wichtiger sein. Prüfe also am besten, wofür Du besonders Verantwortung trägst und schau dann, ob dieser Bereich in der Versicherung mit abgesichert ist.
Bei der Haftpflichtkasse bekommst Du als Lehrer in jedem Tarif die Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung für 16 Euro zusätzlich im Jahr mit einer Versicherungssumme von 15 Millionen Euro. Bei der Degenia kostet die Absicherung für Lehrer sogar nur gut 5 Euro im Jahr zusätzlich zur privaten Haftpflicht. Die Angebote anderer Anbieter bewegten sich bei unserer Abfrage in Bereichen zwischen 10 und 15 Euro pro Jahr zusätzlich. Du kannst die Absicherung auch einzeln abschließen, dann kostet die Diensthaftpflicht für Lehrer etwa 25 Euro im Jahr – in unserem Beispiel mit einer Versicherungssumme von 20 Millionen Euro.
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