Diensthaftpflichtversicherung Wie Beamte, Lehrer und Co im Ernstfall abgesichert sind

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, trägt eine besondere Verantwortung. Kommt es durch Fahrlässigkeit zu einem Schaden, müssen Beamte und Angestellte unter Umständen dafür haften.
  • Um bei Schadensersatzforderungen von Dienstherren oder beteiligten Dritten abgesichert zu sein, sollten Mitarbeitende im öffentlichen Dienst eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen.
  • Die Diensthaftpflichtversicherung gibt es für wenig Geld zur Privathaftpflicht dazu.

So gehst Du vor

  • Wenn Du im öffentlichen Dienst arbeitest, solltest Du eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen. 
  • Prüfe zunächst, ob Deine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung einen entsprechenden Zusatzbaustein anbietet.
  • Achte auf die Leistungen und vergleiche die Kosten: Wer mit Menschen arbeitet, sollte auf hohe Ver­si­che­rungs­sum­men bei Personenschäden achten. 
  • Bei unseren Privathaftpflicht-Empfehlungen, der Haftpflichtkasse und der Degenia, gibt es den Zusatz Diensthaftpflicht schon für weniger als 20 Euro im Jahr.

Wer im privaten Bereich wegen fahrlässigem Verhalten Ärger hat, kann diesen oft mithilfe einer Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung lösen. Schäden können jedoch auch im beruflichen Kontext passieren. In bestimmten Berufen gibt es deswegen sogar eine gesetzliche Vorschrift, sich gegen selbst verursachte Schäden abzusichern. Dabei sind Angestellte in der Regel über den Arbeitgeber abgesichert. Dies gilt jedoch nicht bei grober Fahrlässigkeit von Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst. Um dadurch entstandene Schäden abzusichern, sollten alle, die im öffentlichen Dienst arbeiten, eine Diensthaftpflicht-, auch Amtshaftpflichtversicherung genannt, abschließen.

Wer braucht eine Diensthaftpflichtversicherung?

Behandelt eine Physiotherapeutin eine Patientin falsch und diese hat dadurch Schmerzen, kann eventuell länger nicht arbeiten, muss die Physiotherapeutin für die entstandenen Schäden aufkommen (§ 823 BGB). Im besten Fall hat sie eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die für solche im beruflichen Kontext entstandenen Schäden aufkommt. Für einige Berufe ist diese sogar Pflicht, weil Schäden hier besonders groß sein können. Mehr zu dem Thema findest Du im Ratgeber zur Berufshaftpflichtversicherung.

Angestellte benötigen keine eigenständige Berufshaftpflicht, da sie, beziehungsweise durch sie verursachte Schäden, über den Arbeitgeber abgesichert sind. Dieser Schutz gilt jedoch nicht, wenn Arbeitnehmer aufgrund grober Fahrlässigkeit den Arbeitgeber schädigen. Wenn ein Berufskraftfahrer den Lkw mit Schlüssel unbewacht stehen lässt, und dieser wird gestohlen, kann der Arbeitgeber Schadensersatz fordern

Die Arbeit im öffentlichen Dienst geht mit einem besonders großem Maß an Verantwortung einher – dem Dienstherren und der Öffentlichkeit gegenüber. Wenn Beamte oder andere Angestellte im öffentlichen Dienst grob fahrlässig oder gar mit Vorsatz handeln und damit anderen einen Schaden zufügen, sind sie dafür haftbar (§ 839 BGB) und müssen den entstandenen Schaden ersetzen. Auch wenn den Dienstherren durch Verletzung der Pflichten ein Schaden entsteht, müssen die Verursacher dafür aufkommen (§ 75 BBG).

Aus diesem Grund ist es für bestimmte Berufe empfehlenswert, eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen. Dies betrifft alle, die im öffentlichen Dienst arbeiten und deren Tätigkeit eine große Verantwortung mit sich bringt. Hierzu zählen unter anderem:

  • Beamte/Beamtinnen, zum Beispiel in Ämtern und Behörden 
  • Soldaten/Soldatinnen 
  • Richter/Richterinnen
  • Öffentlich-rechtliche Mandatsträger und -trägerinnen, wie Land- und Stadträte oder Bürgermeisterinnen
  • Heil- und Pflegeberufe
  • Lehrer/Lehrerinnen
  • Erzieher/Erzieherinnen
  • Polizisten/Polizistinnen

Was ist bei der Diensthaftpflicht versichert?

Wenn der Polizeihund durch Unachtsamkeit seines Führers den Lack eines Autos zerkratzt, ein Schüler sich in der Hofpause verletzt, während die Lehrerin gerade kurz weg war oder ein Mitarbeiter im Bauamt eine Frist für einen Antrag nicht eingehalten hat – all das sind Fehler, die Schäden verursachen. Ob Du dafür haften musst, hängt davon ab, ob beziehungsweise wie fahrlässig Du gehandelt hast.

Verletzen Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst ihre Pflichten, ist dies eine Dienstrechtsverletzung (unter anderem § 47 Absatz 1 Satz 1 BeamtStG; § 77 Absatz 1 Satz 1 BBG). Je nachdem, wie diese passierten, ist der Haftungsschutz des Arbeitgebers unter Umständen ausgesetzt und Verursacherin oder Verursacher selbst sind haftbar.

Eine Dienstrechtsverletzung kann passieren durch: 

  • leichte Fahrlässigkeit
  • mittlere Fahrlässigkeit
  • grobe Fahrlässigkeit
  • Vorsatz

Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz müssen öffentlich Angestellte für entstandene Schäden selbst aufkommen (§ 75 Absatz 1 Satz 1 BBG). Das können Schäden sein, die direkt dem Arbeitgeber entstanden sind. Wenn Du zum Beispiel Deinen Arbeitsschlüssel verlierst und Dein Arbeitgeber eine komplette Schließanlage austauschen muss, musst Du diese Kosten Deinem Arbeitgeber unter Umständen ersetzen.

Die Schäden können aber auch anderen entstehen, wenn beispielsweise die Lehrerin das Handy eines Schülers einbehält und es ihr dann kaputt geht. Bei hohen Schadenssummen kommt der Dienstherr zunächst auch für Dritten entstandene Schäden auf, damit Geschädigte ihr Geld erhalten ‒ und verlangt dann vom Mitarbeiter die Kosten zurück

Alle Schäden, für die Du also in Ausübung Deiner Dienstpflicht haftbar gemacht werden kannst, können über eine Diensthaftpflichtversicherung abgesichert werden. Die Ver­si­che­rung übernimmt bei Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden Kosten, die Du verursacht hast. Diese können sein: 

  • Schlüsselverlust
  • Schäden durch dienstlich geführte Tiere, zum Beispiel Polizeihunde
  • Verletzung der Aufsichtspflicht
  • Behandlungsfehler
  • Schäden an Maschinen, Fahrzeugen, Geräten
  • fehlerhafte Aussagen
  • verpasste Fristen
  • Datenschutzverstöße

Zudem enthält Deine Diensthaftpflichtversicherung auch einen passiven Rechtsschutz. Das heißt, wenn Du beschuldigt wirst, einen Schaden verursacht zu haben und für diesen aufkommen sollst, dann prüft die Diensthaftpflicht zunächst, ob der Anspruch überhaupt berechtigt ist und wehrt ihn gegebenenfalls auch ab.

Wo bekommst Du eine Diensthaftpflichtversicherung?

Der einfachste Weg, eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen ist, Deinen Privathaftpflichtversicherer zu fragen, ob Du Deine Ver­si­che­rung um den Schutz erweitern kannst. Oft ist die Diensthaftpflicht als ein Zusatzbaustein zur Privathaftpflicht hinzubuchbar

Bei unserer Emp­feh­lung, der Haftpflichtkasse wirst Du bereits im Antragsformular nach eventueller Betätigung im öffentlichen Dienst gefragt und kannst den Zusatzschutz zu Deiner Privathaftpflicht mit abschließen, genauso wie bei der Degenia.

Die Haftpflichtkasse
Tarif Einfach Besser
  • günstiger Beitrag für alle, vor allem für Familien
  • sehr guter Tarif (Stiftung-Warentest-Note 1,0)
  • Best-Leistungs-Garantie, im Tarif als „Erweiterte Vorsorge“ bezeichnet
  • Deckungssumme: 50 Mio. € pauschal, je geschädigter Person 10 Mio. €
Degenia T23-Optimum
Degenia
T23-Optimum
  • günstige Beiträge, vor allem für Alleinerziehende
  • sehr guter Tarif (Stiftung-Warentest-Note 0,9)
  • Best-Leistungs-Garantie
  • Deckungssumme: 50 Mio. € pauschal, je geschädigter Person 15 Mio. €

Auch bei anderen Anbietern erhältst Du den Baustein zur Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung dazu. Es ist also sinnvoll, nicht nur die Mindestkriterien der Privathaftpflicht zu prüfen, sondern auch die der Diensthaftpflichtversicherung. Viele Leistungen sind bei den verschiedenen Anbietern sehr ähnlich. Dennoch kann es einen Unterschied machen, ob Personenschäden mit 50.000 Euro oder 15 Millionen Euro versichert sind. 

Welche Leistungen konkret besonders wichtig sind, hängt auch davon ab, welche Tätigkeit Du ausübst. Wer viel direkt mit Menschen zu tun hat, ob als Pflegekraft im Seniorenheim oder als Erzieherin, sollte vor allem auf die Deckungssumme für Personenschäden achten. Für Beamte in bestimmten Behörden kann hingegen eine hohe Ver­si­che­rungs­sum­me für Vermögensschäden wichtiger sein. Prüfe also am besten, wofür Du besonders Verantwortung trägst und schau dann, ob dieser Bereich in der Ver­si­che­rung mit abgesichert ist.

Was kostet eine Diensthaftpflichtversicherung?

Bei der Haftpflichtkasse bekommst Du als Lehrer in jedem Tarif die Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung für 16 Euro zusätzlich im Jahr mit einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 15 Millionen Euro. Bei der Degenia kostet die Absicherung für Lehrer sogar nur gut 5 Euro im Jahr zusätzlich zur privaten Haftpflicht. Die Angebote anderer Anbieter bewegten sich bei unserer Abfrage in Bereichen zwischen 10 und 15 Euro pro Jahr zusätzlich. Du kannst die Absicherung auch einzeln abschließen, dann kostet die Diensthaftpflicht für Lehrer etwa 25 Euro im Jahr – in unserem Beispiel mit einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 20 Millionen Euro.

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Emp­feh­lungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.