Probesterben mit Trade Republic

  • Ohne Vollmacht und nur mit ggf. länger dauerndem Erbschein ist außerdem zu bedenken, das eine etwaige Erbschaftssteuer m. E. mit Bezug auf den Depotstand zum Todeszeitpunkt berechnet wird. Falls das Depot also auf mehrere Personen verteilt und deswegen verkauft werden muss, wäre es ziemlich dumm gelaufen, wenn der berühmt berüchtigte Crash zufällig gerade nach dem Todeszeitpunkt auftritt. Je nach Konstellation kann das auch bei der Weitergabe an nur einen Erben Probleme machen.

    Das ist jetzt wohl keine Frage der Zeit, bis man den Erbschein hat. Ein Crash kommt (meist) ohne Vorankündigung. Da kann's rauf oder runter gehen.

    Ärgerlich ist's, wenn Erbschaftssteuer anfällt und der Wert des Depots nach dem Tod erheblich gefallen ist. Das wird als sehr ungerecht empfunden. Und Streit/Neid unter den Miterben kann's geben, wenn der Erblasser seinen Depotinhalt unter den Erben verteilt hat und die Werte zwischen Testamentserrichtung und Erbfall bei den Posten sich nicht ähnlich entwickelt haben.

  • Das Beantragen eines Erbscheins ist nicht notwendigerweise lediglich ein zeitliches Problem. Die Beantragung eines Erbscheins kann mitunter als konkludente Annahme der Erbschaft angesehen werden, selbst wenn dieser (Erbschein) nur beantragt wird, um sich Auskunft über die Zusammensetzung des Nachlasses zu verschaffen bspw. des Depots.

    Das kann insbesondere, wenn der Nachlass auch mit Verbindlichkeiten behaftet ist, die ggf. sogar das Vermögen übersteigen (verschuldeter Nachlass), misslich sein. Freilich gibt es auch in dem Fall Lösungen (Begrenzung der Erbenhaftung, Nachlassinsolvenz usw.), das erfordert aber weiteren Aufwand, den man in so einer Zeit sicherlich vermeiden möchte (Trauerphase).

  • Die Beantragung eines Erbscheins kann mitunter als konkludente Annahme der Erbschaft angesehen werden, selbst wenn dieser (Erbschein) nur beantragt wird, um sich Auskunft über die Zusammensetzung des Nachlasses zu verschaffen bspw. des Depots.

    Das kann nicht nur so angesehen werden, das ist zwingend. Im Erbscheinsantrag muss die Annahme der Erbschaft ausdrücklich erklärt werden, sonst kann er nicht erteilt werden. Einen Erbschein "nur zur Auskunft über den Nachlass" gibt's nicht.

  • Ohne Vollmacht und nur mit ggf. länger dauerndem Erbschein ist außerdem zu bedenken, das eine etwaige Erbschaftssteuer m. E. mit Bezug auf den Depotstand zum Todeszeitpunkt berechnet wird. Falls das Depot also auf mehrere Personen verteilt und deswegen verkauft werden muss, wäre es ziemlich dumm gelaufen, wenn der berühmt berüchtigte Crash zufällig gerade nach dem Todeszeitpunkt auftritt. Je nach Konstellation kann das auch bei der Weitergabe an nur einen Erben Probleme machen.

    Es kann auch umgekehrt laufen, wie bei unserer Erbengemeinschaft....8 Monate bis zum Zugriff auf Depot/Konten....guter Börsenanstieg in diesem Zeitraum, der Erbschaftssteuer und sonstige Kosten kompensiert hat.

    Wie immer im Leben, mal gewinnt man - mal verliert man.

  • Es kann auch umgekehrt laufen, wie bei unserer Erbengemeinschaft....8 Monate bis zum Zugriff auf Depot/Konten....guter Börsenanstieg in diesem Zeitraum, der Erbschaftssteuer und sonstige Kosten kompensiert hat.

    Wie immer im Leben, mal gewinnt man - mal verliert man.

    Genau, hier ist man der Glückspilz und hat Vermögenszuwachs, der von der Erbschaftssteuer nicht mehr erfasst wird, im umgekehrten Fall ist man der Pechvogel, das Depot ist weniger Wert und man bezahlt Erbschaftssteuer aus einem höheren Betrag.