Verzinsung Tagesgeldkonto

  • Hi, ich bin neu in dem Metier und habe eine für Euch vielleicht eher lapidare Frage;)

    Wenn ein Tagesgeldkonto für die ersten 3 Monate einen attraktiven Aktionszins bietet, die Verzinsung aber mit jährlich angegeben ist, muss man dann das Geld nach den 3 Monaten weitere 9 Monate mit deutlich niedrigeren Zinsen liegen lassen, um diese attraktiven Aktionszinsen zu erhalten?

    Solche Angaben habe ich bei mehreren Anbietern gesehen, insbesondere auch bei einem Tagesgeldkonto, das ohnehin auf 3 Monate beschränkt ist.

    Lieben Dank für eine Rückmeldung dazu, Nicolina

  • Kater.Ka 2. Februar 2026 um 18:06

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Solche Angaben habe ich bei mehreren Anbietern gesehen, insbesondere auch bei einem Tagesgeldkonto, das ohnehin auf 3 Monate beschränkt ist.

    Du musst hier unterscheiden zwischen dem Zinssatz in einem bestimmten Zeitraum und dem Zahlungzeitpunkt der Zinsen.

    Die ING zum Beispiel zahlt die Zinsen immer am 31. Dezember des Jahres aus.

    Wenn du hier das Lockangebot wahrnimmst, kannst du noch Ablauf des Aktionszinses natürlich dein Geld abziehen. Warten dann bis Silvester…

    Oder das Konto kündigen mit Abwicklung auch der Zinsen.

  • Das geht etwas am eigentlichen Thema vorbei, eine gute Alternative zum Tagesgeldkonto ist ein Geldmarkt-ETF. Damit spart man sich das ständige Wechseln des Tagesgeldkontos und bekommt trotzdem einen annehmbaren Zinssatz.

    Ich bin weder Finanzprofi noch gebe ich Anlageberatungen.
    Meine Beiträge sind als Impulse zu verstehen, um sich selbst zu informieren.

  • Moin, die Zinsen werden immer tagesgenau berechnet. Wenn der Aktionszins nur 3 Monate läuft, die Zinsen aber jährlich ausgezahlt werden, hast du 2 Möglichkeiten.

    1. Das Konto nach Ablauf des Altionszins kündigen, dann bekommst du die Zinsen zum Zeitpunkt der Kündigung ausgezahlt.

    2. Das Konto weiterlaufen lassen, dann bekommst du die Zinsen zum Ende des Jahres ausgezahlt, anteilig 3 Monate in Höhe des Aktionszins, die restlichen Monate mit dem Standardzins.

    Ich selbst wähle immer die Variante 1, auch weil man bei vielen Banken nach 6 Monaten nach der Kündigung wieder als Neukunde gilt und man dem nächsten Aktionszins abgreifen kann. Das Hopping lohnt sich meiner Meinung aber nur, wenn man eID nutzen kann, ansonsten ist das zuviel Aufwand.