Abgaben an Krankenkasse von Direktversicherung in der Steuererklärung

  • Guten Tag,

    Betrachten wir bitte folgende Situation.

    Aus einer Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung (abgeschlossen vor 2005) hat ein Rentner bei der Auszahlung eine relativ anständige Summe kassiert. Um die Rechnung zu vereinfachen, nehmen wir an 60 000 €.

    Der Rentner muss die Abgaben an die Krankenkasse zahlen. 60 000 € geteilt durch 120 Monate ergibt (fiktive) 500 € pro Monat. Im Jahre 2026 ist der Freibetrag für Betriebsrente 197,75 €. Wenn der Rentner einen durchschnittlichen Beitragssatz zur Krankenversicherung von 17,5 % zahlt und den allgemeinen Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,6 % zahlt, ergeben sich folgende Belastungen:

    - Krankenversicherung (500 - 197,75) x 0,175 = 52,89 €

    - Pflegeversicherung 500 x 0,036 = 18,00 €

    Also muss der Rentner monatlich an die Krankenkasse 70,89 € überweisen. OK, klar.

    Frage ist, kann der Rentner das Geld steuerlich in der Steuererklärung geltend machen? Immerhin sind es 850 € im Jahr.

    Wenn JA, wo in der Steuererklärung kann diese Summe angegeben werden? Als welche Ausgaben?

    Für Ihre Hinweise bin ich sehr dankbar.

    Grüße

  • Krankenversicherung kann man steuerlich geltend machen, allerdings sind meistens die anfallenden Beiträge schon über der jährlichen Versicherungspauschale. Muss man den Einzelfall betrachten, wenn du ein Steuerprogramm nutzt, einfach mit eintragen und gucken was passiert.

  • Krankenversicherung kann man steuerlich geltend machen, allerdings sind meistens die anfallenden Beiträge schon über der jährlichen Versicherungspauschale. Muss man den Einzelfall betrachten, wenn du ein Steuerprogramm nutzt, einfach mit eintragen und gucken was passiert.

    Beiträge zur Basis-Krankenversicherung einschließlich PV sollten unbegrenzt absetzbar sein.Zumal der Rentner ja keine Altersvorsorgebeiträge mehr ansetzen kann, und kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Siehe auch hier.


    Die Beiträge gehören in die Anlage Vorsorge, werden aber von der Krankenkasse schon elektronisch ans Finanzamt gemeldet. Darüber sollte es jährlich eine Mitteilung der Krankenkasse geben.