• Wie verhindere ich, dass nach einer Schenkung meiner denkmalgeschützten Immobilie an meine 3 Kinder, diese nach 2 Jahren genötigt werden, mein Haus nach dem GebäudeEnergieGesetz (GEG) zu renovieren. Ich bin 73 Jahre alt und bewohne das Haus zusammen mit meiner Frau.

  • Kater.Ka 14. Februar 2026 um 08:54

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Diese Sanierungspflicht geistert durch die Medien, ist aber maßlos übertrieben dargestellt.

    Im einzelnen gibt es folgende Vorschriften:

    - Dämmung oberste Geschoßdecke

    Ist nur nötig, wenn die Dachhaut selber nicht gedämmt ist. Dann soll die oberste Geschoßdecke gedämmt werden, was insbesondere im Altbau den Wärmeverlust im oberen Geschoß massiv reduziert. Das kann man auch in Eigenleistung machen, einfach Dämmstoffplatten auslegen.

    Kontrollieren tut das niemand, solange kein Bauantrag gestellt wird. Denn das Bauamt bekommt den Eigemtümerwechsel nicht mit, und das Grundbuchamt beim Amtsgericht hat weder Personal noch Sachkunde, um das zu prüfen.

    - Dämmung von Heizungsrohren

    Wenn die Heizung im ungeheizten Keller steht, geht dort über ungedämmte Leitungen Energie verloren. Die Umsetzung kann auch selbst gemacht werden, kostet auch nicht viel. Im Prinzip sollte der Schornsteinfeger das kontrollieren und bemängeln.

    - Heizungsaustausch

    Betrifft nur Altanlagen mit Hochtemperaturkessel. Seit den 90ern sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel mit außentemperaturgeführter Regelung verbaut worden, und die sind nicht austauschpflichtig. Es verbleibt nur ein kleiner Rest an Altanlagen, und für den Tausch gibts entsprechend Förderung bis zu 70%. Wobei du als armer Rentner möglicherweise mehr Förderung bekommst als deine einkommenbeziehenden Kinder.


    Mehr wird nicht verlangt. Insbesondere keine neue Dacheindeckung und keine komplette Fassadensanierung.

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