Schenkung bei Gemeinschaftsdepot

  • Guten Abend,

    wir sind nun am Überlegen als Ehepaar in ETFs zu investieren.

    Ich hatte jedoch gelesen das es bei einem Gemeinschaftsdepot zur Hälfte als Schenkung an den einen Ehepaar gelten kann.

    Jedoch haben wir ein gemeinsames Girokonto von dem wir ein gemeinsames Depot bedienen wollen, gilt das dann dennoch als Schenkung?

    Liebe Grüße

  • Kater.Ka 18. Februar 2026 um 05:33

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Meiner Laienmeinung nach findet bei der Überweisung vom vom Gemeinschaftskonto auf das Gemeinschaftsdepot keine Schenkung statt.

    Jedoch habt ihr das "Schenkungsproblem" trotzdem: Und zwar einen Schritt vorher, an der Stelle, an der ihr beide auf das Gemeinschaftskonto überweist. Aber von welchen Beträgen sprechen wir hier? Ihr habt als Ehepaar ja 500.000 Euro frei innerhalb von 10 Jahren.

  • Meiner Laienmeinung nach findet bei der Überweisung vom vom Gemeinschaftskonto auf das Gemeinschaftsdepot keine Schenkung statt.

    Jedoch habt ihr das "Schenkungsproblem" trotzdem: Und zwar einen Schritt vorher, an der Stelle, an der ihr beide auf das Gemeinschaftskonto überweist. Aber von welchen Beträgen sprechen wir hier? Ihr habt als Ehepaar ja 500.000 Euro frei innerhalb von 10 Jahren.

    Das Thema Gemeinschaftskonto und Gemeinschaftsdepot wurde hier im Forum schon häufig "rauf und runter" thematisiert.

    Wenn du von deinem Einzelkonto einen Betrag auf euer Gemeinschaftskonto (2 Personen) überträgst, dann kann dies dann eine Schenkung sein, wenn ausschließlich Beträge nur von deinem Konto auf dieses Gemeinschaftskonto übertragen werden. Übertragen beide Kontoinhaber von ihren jeweiligen Einzelkonten Beträge (in etwa gleicher Höhe) auf das Gemeinschaftskonto, dann ist die Sache unproblematisch.

    Wenn von einem Gemeinschaftskonto Beträge auf ein weiteres Gemeinschaftskonto/ -depot (Kontoinhaber sind identisch), dann ist das natürlich keine Schenkung.

  • Gemeinschaftskonten zur Vermögensanlage gibt es in der Regel nur bei verheirateten Paaren. Alle anderen möglichen Konstellationen zwischen zwei oder mehreren Personen lasse ich jetzt mal außen vor, denn die haben noch weitere Besonderheiten...

    Eheleute haben untereinander einen Schenkungsteuerfreibetrag in Höhe von € 500.000 innerhalb von 10 Jahren.
    Wenn jetzt z.B. ausschließlich ein Partner (der Eheleute) von seinem eigenen Einzelkonto € 1,5 Mio. auf das gemeinschaftliche Konto überträgt, der andere Partner überträgt nichts, dann hätte der zweite Partner aus diesem Vorgang einen Betrag in Höhe von € 750.000 geschenkt bekommen. Das übersteigt den möglichen Freibetrag und ist nach meinem Verständnis schenkungsteuerpflichtig.

    Angenommen, der zweite Partner würde zeitgleich ebenfalls von seinem eigenen Einzelkonto € 1,5 Mio. auf das gemeinschaftliche Konto übertragen, dann wäre das nach meinem Verständnis nicht steuerpflichtig. Da vorher jeder Partner € 1,5 Mio. allein besaß, ändert sich in diesem Fall (beide zahlen den gleichen Betrag ein) am wirtschaftlichen Wert pro Kopf nichts.

  • Aber von welchen Beträgen sprechen wir hier?

    Das wir hier einiges an Freibeträge haben habe ich auch gelesen, aber die ETFs sollen ja auch ne ganze Weile arbeiten, Stichpunkte Altersvorsorge.

    Da wir aktuell noch unser Kredit bedienen, werden anfangs eher geringere Summen zur Verwendung kommen. Man sollte ja andie Zukunft denken.

    Danke für die Antworten :thumbup:

  • Wie die sich dann vermehren, ist nach meiner Meinung wumpe. Die Schenkung ist das, was übertragen wird. Wenn aus Aktien im Wert von 50.000 Euro dann 5 Mio werden, wurden dennoch „nur“ 50.000 übertragen, also 25.000 geschenkt.

    Nein, ist es nicht.

    Außer du wirst nie etwas aus dem Depot entnehmen.

    Das Finanzamt betrachten jeglichen Transfer als eigenständig.

    In dem obigen Beispiel wären die 5 Mio bei späterer Teilung eine Schenkung in Höhe von 2,5 Mio an die Person die nicht zu dem Vermögen beigesteuert hat. Denn dem FA interessiert nur die Transaktionssumne und woher der Ursprung ist. Wie der Wertzuwachs entstanden ist ist denen egal, zumindest für die Transaktion selbst.

    Ein Beispiel:

    Ich habe vor Jahren ein Haus in guter Lage für 200k gekauft welches heute 600 k wert ist.

    Wenn ich es heute verschenke ist die Schenkung 600 k und nicht die Ursprungssumme.

    Habe ich das Haus zusammen mit meiner Frau gekauft (hälftig) und wir verschenken es, dann schenkt jeder von 300k und nicht die ursprünglichen 100k

  • Angenommen, der zweite Partner würde zeitgleich ebenfalls von seinem eigenen Einzelkonto € 1,5 Mio. auf das gemeinschaftliche Konto übertragen, dann wäre das nach meinem Verständnis nicht steuerpflichtig. Da vorher jeder Partner € 1,5 Mio. allein besaß, ändert sich in diesem Fall (beide zahlen den gleichen Betrag ein) am wirtschaftlichen Wert pro Kopf nichts.

    Auch diese Annahme ist falsch.

    Da verechnet sich nichts oder wird gegenseitig aufgehoben.

    Jegliche Transaktion wird vom FA seperat betrachtet.

    Im obigen Beispiel wären es je 750.000 € Schenkung gewesen, an jeden von beiden von dem jeweiligen anderen und damit schon teilweise steuerpflichtig.

    Ich empfehle Dringend, gerade bei höheren Summen sich schlau zu machen bzw. einen Steuerberater oder das FA zu konsultieren. Denn das sind oft "Laien-Fehler" die sich später nur noch schwer beheben lassen.

  • Auch diese Annahme ist falsch.

    Da verechnet sich nichts oder wird gegenseitig aufgehoben.

    Jegliche Transaktion wird vom FA seperat betrachtet.

    Im obigen Beispiel wären es je 750.000 € Schenkung gewesen, an jeden von beiden von dem jeweiligen anderen und damit schon teilweise steuerpflichtig.

    Ich empfehle Dringend, gerade bei höheren Summen sich schlau zu machen bzw. einen Steuerberater oder das FA zu konsultieren. Denn das sind oft "Laien-Fehler" die sich später nur noch schwer beheben lassen.

    Nach der Logik könnte man dann auch nicht eine größere Summe aufteilen indem man sie hälftig auf die Einzelkonzen überweist, ist das wirklich so?

    Ganz allgemein würde ich einfach getrennte Depots empfehlen um jeglichen potentiellen Ärger zu ersparen, oder gibt es irgendeinen Grund /Vorteil für ein Gemeinschaftsdepot?

  • Nach der Logik könnte man dann auch nicht eine größere Summe aufteilen indem man sie hälftig auf die Einzelkonzen überweist, ist das wirklich so?

    Wenn sie zusammen in gleichen Teilen Aufgebaut wurde und wieder geteilt wird ist das unproblematisch.

    Und ja, Vermögensaufbau sollte dringend getrennt gemacht werden und jeweils immer von eigenen Konto.

    Alles andere "kann", je nach weiteren Verlauf des Lebens/der Partnerschaft früher oder später zu Problemen bei der Teilung führen.

  • Um beim Beispiel Haus zu bleiben: Du hast vor Jahren ein Haus aus eigenem Geld für 200.000 Euro gekauft und Deine Frau zu 50 Prozent ins Grundbuch eingetragen, es ihr also zur Hälfte geschenkt. Du zeigst die 100.000-Euro-Schwnkung ordnungsgemäß beim FA an. Jetzt verkauft Ihr es für 1.500.000 Euro … da soll jetzt noch Schenkungssteuer anfallen? Meines Erachtens hat sich der verschenkte Teil vermehrt und die Erträge aus eigenem Besitz sind eigener Besitz.

    Ist nicht so?

  • Um beim Beispiel Haus zu bleiben: Du hast vor Jahren ein Haus aus eigenem Geld für 200.000 Euro gekauft und Deine Frau zu 50 Prozent ins Grundbuch eingetragen, es ihr also zur Hälfte geschenkt. Du zeigst die 100.000-Euro-Schwnkung ordnungsgemäß beim FA an. Jetzt verkauft Ihr es für 1.500.000 Euro … da soll jetzt noch Schenkungssteuer anfallen? Meines Erachtens hat sich der verschenkte Teil vermehrt und die Erträge aus eigenem Besitz sind eigener Besitz.

    Ist nicht so?

    Deine Ansicht ist völlig korrekt.
    Mehr ist dazu nicht zu sagen.