Familienversicherung : Studentin mit Jobs und Kapitalerträgen

  • Heute nach einer Yoga-Stunde sagte Chantal zu mir, dass ihre 20 jährige studierende Tochter jetzt für ein paar Monate einen Minijob mit 600 Euro machen will. Zusätzlich kämen vielleicht ein paar kurzfristige Tagesbeschäftigungen bei der Messegesellschaft dazu.

    Die Tochter ist familienversichert.
    Eine telefonische Nachfrage bei der Krankenkasse hinterließ nur Verwirrung.

    Die Tochter solle mitteilen, wenn sie mehr als 603 Euro verdienen würde. Werde aber ohnehin jedes Jahr routinemäßig bei den Eltern angefragt wegen Erklärung zur Familienversicherung.

    Problem zusätzlich: die junge Dame wurde von Opa und Oma zum 18.Geburtstag reichlich beschenkt und hat jährlich ca. 1600 Euro Zinsen und Dividenden.


    Lust, in die studentische KV zu rutschen hat keiner. Da würde man ja locker 10 Stunden zum Mindestlohn nur für die KV und PV arbeiten.

  • Sobald Chantals Tochter den Minijob aufnimmt, hat sie ein Problem und darf ca. 150 EUR KV/PV-Beitrag zahlen.

    Durch die Zinsen und Dividenden (abzüglich Sparerpauschbetrag noch 600 EUR / monatlich 50 EUR) kommt sie über die Gesamteinkommensgrenze von 603 EUR.

    Das Einkommen aus den kurzfristigen Beschäftigungen bei der Messegesellschaft gilt als unregelmäßiges Einkommen und wird nicht berücksichtigt (vorausgesetzt der Arbeitgeber meldet es auch so und nicht als werkstudentische Beschäftigung, das wird gerne falsch gemacht).

    Möglichkeit 1:
    Mit dem Arbeitgeber sprechen und Gehalt aus dem Minijob auf 553 EUR begrenzen ... plus 50 EUR Zinsen/Dividenden = 603 EUR - weiter Familienversicherung.

    Möglichkeit 2:
    Mit dem Arbeitgeber sprechen und eine werkstudentische Beschäftigung draus machen. Hier gilt zwar dann grundsätzlich nur eine Gesamteinkommensgrenze von 565 EUR, allerdings kann hier noch die Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) von 1230 EUR im Jahr berücksichtigt werden (dies geht bei Minijobs auf Grund der Pauschalversteuerung in den allermeisten Fällen nicht).

    Da sie die Beschäftigung nur ein paar Monate machen will, können die 1230 EUR auf diese Monate aufgeteilt werden.

    Beispiel:
    Beschäftigung wird 6 Monate lang ausgeübt -> Gesamteinkommensgrenze 565 EUR + 205 EUR (1230 EUR / 6 Monate) = 770 EUR - 50 EUR Zinsen/Dividenden = 720 EUR Gehalt möglich ohne Ausscheiden aus der Familienversicherung

    Zu beachten ist, dass hier Rentenversicherungsbeiträge (hälftig Arbeitnehmerin/Arbeitgeber) zu entrichten sind (bei Minijob kann man sich davon befreien lassen).

    Möglichkeit 3:
    Auf eigene Gefahr einfach die Füße still halten. Es gibt keine automatische Übermittlung von Daten zwischen Minijobzentrale und Krankenkasse oder Finanzamt und Krankenkasse. Deshalb gut möglich, dass die Krankenkasse das gar nicht mitbekommt. Empfehlen kann ich das aber nicht, da man seine gesetzlichen Mitwirkungspflichten verletzt.

  • Für knapp 610 EUR arbeiten (ohne auf die Studierendeneigenschaft hinzuweisen) würde doch auch zu Krankenversicherungsschutz für eine schmale Mark sorgen.

    Die Studentin hat aber schon kostenfreien KV-Schutz.

    Die Sache hat sich jetzt so entwickelt, dass sie im März jetzt für einen Monat zu astronomischen 14,60 Euro Stundenlohn bei einem Automobilzulieferer arbeiten wird. Als kurzfristige Beschäftigung dann völlig sozialversicherungsfrei. Hilft auch dem Arbeitgeber, der (leider) auch wirtschaftlich stark unter Druck steht.

    Die Lage der Automobilzulieferer (gerade in Baden-Württemberg) ist betrüblich und die Pleitewelle läuft weiter.