Enkelkinderdepots mit Vollmacht für Großeltern

  • Guten Tag,


    ich bin auf der Suche nach einer Bank, die folgendes Szenario ermöglicht:


    - Enkelkinddepot/Kinderdepot

    - Freistellungsauftrag der Kinder wird genutzt

    - Vollmacht für Großeltern, sodass diese mit dem Depot handel treiben können


    Hintergrund: Die Großeltern bauen auf diverse Wege Kapital für die Enkelkinder auf, unter anderem durch Aktienhandel.

    Die Großeltern würden nun gerne hierfür auch die Freistellungsaufträge der Kinder nutzen, natürlich zu Ihren Gunsten.

    Wir suchen also eine Bank, bei der die Großeltern mit unserem Einverständnis ein Enkeldepot eröffnen und hier handel treiben sowie den Freistellungsauftrag der Kinder nutzen können, oder alternativ eine Bank, bei der die Eltern Kinderdepots eröffnen und den Großeltern eine Vollmacht erteilen, sodass diese hier in den Depots handel treiben können.


    Ich finde solch eine Bank leider nicht. Kinderdepots sind kein Problem, ich finde aber nichts, was es ermöglicht, dass die Großeltern in den Kinderdepots handel treiben.


    Wäre toll, wenn jemand da einen Tipp hätte.

    Schönes Wochenende zusammen

  • Kater.Ka 21. Februar 2026 um 20:27

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Die Großeltern bauen auf diverse Wege Kapital für die Enkelkinder auf, unter anderem durch Aktienhandel.

    Die Großeltern würden nun gerne hierfür auch die Freistellungsaufträge der Kinder nutzen, natürlich zu Ihren Gunsten.

    Kurz und knapp:

    Das ist wohl illegal.
    Klar auch warum ?

    Das Geld auf den Konten und die Werte in den Depots gehören den Kindern…Zack !

    Googelt mal freundlich oder lasst es euch in diesem Fall sogar von einer KI erklären.

    Opa und Oma „handeln“ mit dem Depot vom Enkelkind rum….

    Montags mal schnell Eli Lilly gekauft und zwei Wochen später dann in LVMH und BioNTech getauscht…

    Nee..


    Und jetzt noch einmal ganz freundlich in einer kurzen Zusammenfassung zum gemütlichen Lesen für den Sonntag:

    Wenn die Großeltern Geld wirksam an das Enkelkind schenken, gehört es rechtlich vollständig dem Kind. Ein Kinderdepot kann dann von den Eltern eröffnet werden; eine Handlungsvollmacht für Großeltern ist bei vielen Banken möglich – allerdings nur zur Verwaltung im Interesse des Kindes. Der Freistellungsauftrag darf selbstverständlich genutzt werden, aber ausschließlich für Erträge, die dem Kind zustehen. Problematisch wird es, wenn spekulativ oder mit „exotischen“/hochriskanten Werten gehandelt wird: Eltern unterliegen der Vermögenssorgepflicht (§§ 1626, 1638 BGB) und müssen das Kindesvermögen vor unangemessenen Risiken schützen. Reine Trading-Strategien oder übermäßige Risiken können zivilrechtlich angreifbar sein. Fazit: Schenkung und Verwaltung fürs Kind ist zulässig – aber keine Spielwiese für riskantes Trading.

  • Hintergrund: Die Großeltern bauen auf diverse Wege Kapital für die Enkelkinder auf, unter anderem durch Aktienhandel.

    Da ist es doch das Einfachste und das Beste, wenn die Großeltern auf ihren eigenen Namen ein Depot anlegen. Da können sie dann handeln, wie sie möchten, müssen niemanden um Erlaubnis fragen und können eines Tages, wenn sie dazu bereit sind, das Vermögen an die Enkelkinder übertragen.

    Was nicht geht, ist den Freistellungsauftrag der Enkelkinder zu nutzen.
    Was auch nicht geht ist, dass sie von den Depots, die auf den Namen der Enkelkinder lauten, Verfügungen treffen.
    Was auch nicht geht, ist dass die Eltern mal eben irgendeiner dritten Person -egal ob Großeltern oder einer anderen Person- die Vollmacht auf dem (Enkel-)Kinderdepot einräumen.

    Manchmal gibt es eben Dinge, die gibt es nicht.....
    ... und das ist auch gut so ...

  • Hi zusammen und danke für eure Antworten,


    wir haben da vielleicht etwas naiv gedacht. Das Geld soll rechtlich den Kindern gehören und eben der Sparerpauschbetrag genutzt werden. Wenn ich euch richtig verstehe, dann können Kinder (weil sie ja nunmal nicht handeln können), diesen also nur passiv über Zinsen nutzen?


    Ich hätte erwartet, dass das möglich ist, weil ich als Elternteil/Erziehungsberechtigter ja auch in dem Depot quasi für die Kinder handeln kann.


    Wenn es hier keinen legalen Weg gibt, wird es wohl bleiben wie bisher.


    Danke euch allen!

  • wir haben da vielleicht etwas naiv gedacht. Das Geld soll rechtlich den Kindern gehören und eben der Sparerpauschbetrag genutzt werden. Wenn ich euch richtig verstehe, dann können Kinder (weil sie ja nunmal nicht handeln können), diesen also nur passiv über Zinsen nutzen?

    Nein, das ist nicht richtig - selbstverständlich können auch Wertpapiere erworben werden.
    Wenn ein Depot und das dazugehörende Verrechnungskonto auf den Namen der minderjährigen Kinder lautet, dann wird auch deren Sparerpauschbetrag entsprechend für die Erträge genutzt.
    Also, jedes Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 pro Kalenderjahr. Die Erträge können Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen sein.

    Ich hätte erwartet, dass das möglich ist, weil ich als Elternteil/Erziehungsberechtigter ja auch in dem Depot quasi für die Kinder handeln kann.

    Das könnt ihr auch - ihr könnt Wertpapiere an- und verkaufen, solange die Umsätze über das Verrechnungskonto des Kindes laufen.
    Also, wenn der Gegenwert aus einem Wertpapierverkauf aus dem Kinderdepot auf dem dazugehörigen Konto des Kindes landet, dann ist alles in Ordnung.
    Was nicht geht, ist z.B. die Gutschrift des Gegenwertes auf dem Konto eines Eltern- oder gar Großelternteils.

    [ ... ]

    - Vollmacht für Großeltern, sodass diese mit dem Depot handel treiben können
    Hintergrund: Die Großeltern bauen auf diverse Wege Kapital für die Enkelkinder auf, unter anderem durch Aktienhandel.

    Die Großeltern würden nun gerne hierfür auch die Freistellungsaufträge der Kinder nutzen, natürlich zu Ihren Gunsten.


    Dein ursprünglicher Beitrag zielte z.B. auch darauf hinaus, dass die Großeltern auf dem Depot des Kindes handeln sollen - das geht NICHT !!!

    Wenn die Großeltern für die Enkel etwas anlegen möchten, dann sollen sie es bitte auf ihren eigenen Depots machen oder sie übertragen einen Geldbetrag auf das Verrechnungskonto des Kindes und die Eltern können entsprechend Wertpapiere ankaufen.

    Bei den Wertpapieren sollte es sich NICHT um "Zockerpapiere" handeln, z.B. Optionsscheine etc. Diese sind sicherlich nicht für die Vermögensanlage von Kindern geeignet.

  • Hallo LinksimPark,

    Tomarcy hatte es schon kurz erwähnt, aber etwas deutlicher. Eltern (und Großeltern) dürfen mit dem Geld ihrer Kinder nicht machen, was sie wollen, selbst wenn sie dieses Geld den Kindern geschenkt haben. Dieses Geld muss risikoarm angelegt werden. Verluste müssen weitgehend ausgeschlossen sein. Früher sprach man von mündelsicherer Anlage. Ganz genau genommen sind dann nur Fest- und Tagesgelder, Sparbücher und Staatsanleihen möglich. Inzwischen hat sich wohl die Meinung durchgesetzt, dass die Anlage in marktbreite ETF gerade so noch diesem Kriterium entspricht. (Wird interessant sein, nach einem großen und langdauernden Börsencrash die Klagen der inzwischen volljährigen Kinder gegen ihre ehemals vermögensverwaltenden Eltern zu beobachten.) Traden mit dem Geld der Kinder ist definitiv ausgeschlossen.

    Gruß Pumphut