In Genossenschaftsanteilen anlegen

  • Großartig. Die ursprüngliche Frage war doch, ob die Streuanlage in Genossenschaftsanteile einen nennenswerten positiven Beitrag zur Vermögensbildung leisten kann.


    Die Antwort war: Nein, kann sie nicht.


    Oder habe ich etwas verpasst?


    Viele Grüße, Guido

  • Also der langfristige ETF-Sparplan wird höchstwahrscheinlich mehr abwerfen als die Genossenschaftsanteile, soweit besteht wohl Konsens.


    Falls mir aber nicht nur an Kapitalvermehrung, sondern auch an Einfluss auf die die Anlageentscheidungen gelegen ist, dann haben die Genossenschaftsanteile wieder etwas für sich, sofern ich davon ausgehe, dass ich über Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung tatsächlich Einfluss nehmen kann.

  • Falls mir aber nicht nur an Kapitalvermehrung, sondern auch an Einfluss auf die die Anlageentscheidungen gelegen ist, dann haben die Genossenschaftsanteile wieder etwas für sich, sofern ich davon ausgehe, dass ich über Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung tatsächlich Einfluss nehmen kann.

    Klar kann an der Vertreterversammlung teilgenommen und dort auch Fragen gestellt werden. Aber bisher habe ich es noch nicht erlebt, daß vorgeschlagene Beschlüsse vom Vorstand von der Vertreterversammlung abgelehnt wurden.

  • Natürlich geht der Sinn von Genossenschaften über die Dividendenzahlung hinaus und auch kann man versuchen als einfaches Mitglied positiven Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen.


    Aber ich hatte die Frage hier im Finanztip-Forum ganz bewusst auf die Aspekte der Eignung als Finanzanlage gelenkt. Und da:


    • Genossenschaftsanteile sind Unternehmensbeteiligungen. Es droht der Totalverlust der Anlage. Vielleicht sogar eine Nachschusspflicht.
    • Es gibt etliche unseriöse Angebote, die sich mit dem guten Ruf von Genossenschaften zu schmücken versuchen.
    • Die "Witwen-und-Waisen-Anlage"-Genossenschaften mit den "wirklich sicheren" Erträgen ermöglichen keine Anlagebeträge, die einen nennenswerten Beitrag zum Vermögensaufbau leisten könnten.
    • Eine Streuinvestition in verschiedene Genossenschaften ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand für den Anleger verbunden (und Genossenschafts-ETF lassen auf sich warten ;) )


    Meint Guido,

    der sich selbst jedes Jahr auf die 78,50 € pünktlich zum Geburtstag von der Volksbank seiner Kindheit freut

  • Genossenschaftsanteile sind Unternehmensbeteiligungen. Es droht der Totalverlust der Anlage. Vielleicht sogar eine Nachschusspflicht.

    In einem vorherigen Beitrag wurde geschrieben, daß ggf. die Nachschusspflicht fällt.

    Mit bis zu 5+1 Jahren Kündigungsfrist auch noch ausgesprochen illiquide

    Dieses hängt aber auch von der Genossenschaft ab.

    Andererseits arbeitet die Genossenschaft mit dem Geld (Genossenschaftsanteile) der Genossenschaftsmitglieder und Kredite werden selten nur für ein Jahr vergeben.

  • Und dieses Jahr warte ich schon seit 4 Monaten auf die Einladung zur Versammlung. Das ist sicher Korona geschuldet.

    Als Geldanlage sehe ich das dezeit nicht, weil die Dividende, genauso wie Zinsanlagen, niedrig sind. Auch sind bei meiner Bank die Genossenschaftsanteile auf 20 Stück begrenzt.

    Gruß


    Altsachse

  • Anika S. Könnt Ihr mal dieser Info (Abschaffung Nachschusspflicht) nachgehen. Könnt Ihr dieses so bestätigen?

    Da die Anerkennung von Haftsummenzuschlägen als Ergänzungskapital beim bankaufsichtlichen Eigenkapital von Kreditgenossenschaften (Meldewesen) ab 01.01.2022 vollständig wegfällt hätte die Nachschusspflicht in der Satzung keine relevanten Vorteile mehr für die Bank. Was bleibt wäre lediglich eine abschreckende Wirkung, negatives Bild/ Image (?) und Erklärungsbedarf bei Interessenten sowie Mitgliedern. Die Nachschusspflicht wurde m.W. noch nie in Anspruch genommen. Da die Satzung gemäß § 6 Nr. 3 GenG eine Aussage zur Nachschusspflicht treffen muss, ist § 40 ferner nicht ersatzlos streichbar, sondern entsprechend anzupassen. Insoweit bedingt dies die Änderung der Mustersatzung. Inwiefern die einzelne Genossenschaft dies in ihrer Satzung übernimmt ist deren Sache. Eine gesetzliche Pflicht gibt es daher nicht, aber eine geschäftspolitische Sinnhaftigkeit.


    Zur Stärkung des Eigenkapitals wird immer mal wieder von den Genossenschaftsbanken das Thema Geschäftsguthaben fokussiert. Es bleibt aber ein teures Kapital für die Genossenschaft, d.h. auch die regelmäßige Limitierung auf wenige Anteile pro Anleger. Eine Verbundenheit zu seiner Bank soll gestärkt werden, aber nicht zu viel kosten (lieber Alle ein paar Euro statt wenige große Investoren).


    Zum Thema einer gestreuten Investition bleibt auch zu bedenken, dass manche Genossenschaften auch Anträge auf Mitgliedschaften ablehnen, sofern lediglich diese als einzige Geschäftsbeziehung zur Bank geplant ist/ bzw. Mitglieder später ausschließt und Beteiligungen gekündigt (wenn z.B. nur noch ein Geschäftsguthaben besteht).


    Thema Einflussnahme: Selbst als gewählter Vertreter würde ich die tatsächliche Einflussnahme in Frage stellen. Man wird gehört, ja. Nutz dieses Recht jmd? Ändert das was? Hier müsste man m.E. schon in den Aufsichtsrat gewählt werden.


    Finanziell: Alles in allem hat das Thema wohl keine monetäre Relevanz für den Anleger. Wenn man bei einer Genossenschaftsbank Kunde ist und eine Mitgliedschaft zeichnen kann, schön, man bekommt eine prozentual attraktive Dividende auf ein paar hundert Euro bei einem theoretischen Risiko. Zudem kann man oft, mittlerweile auch bundesweite, Mitgliederrabatte nutzen. Allerdings ist der Anlagebetrag nicht sehr liquide (Stichwort: Kündigungsfrist).


    Ist meines Erachtens nicht der große Wurf :) Viele Grüße!

  • Anika S. Könnt Ihr mal dieser Info (Abschaffung Nachschusspflicht) nachgehen. Könnt Ihr dieses so bestätigen?

    In den Satzungen einiger Genossenschaftsbanken findet man eine sogenannte „Nachschusspflicht“. Die meisten haben diese bereits ganz herausgenommen. Was ist darunter zu verstehen? Theoretisch muss ein Mitglied im Falle der Insolvenz der Bank pro Anteil noch einmal den gleichen oder sogar einen höheren Beitrag „nachschießen“. Da es aber noch nie eine Pleite einer Genossenschaftsbank gegeben hat, musste das bisher keine einzige Person tun. Einige Banken haben diese Pflicht auch deshalb noch drin, weil sie ab 2022 ohnehin bundesweit abgeschafft wird. Das gilt dann für alle angelegten Gelder.


    https://www.biallo.de/geldanla…videnden-bei-volksbanken/

  • Die Versammlung ist 30 km von mir entfernt. Da währe ich ohnehin nicht hin gefahren.

    Gruß


    Altsachse

    also ich fahre auch 80km mit der Bahn (kostenfreies Jobticket!) für eine unterhaltsame Abendveranstaltung mit Showprogramm und lecker Essen ;)


    Und für ein schönes Wochenende mit Übernachtung sogar auch nach Hamburg, München, Berlin, Frankfurt, Düsseldorf ... oder JWD...sehr gerne mit Begleitung

  • Was genau Pan123 meinst Du damit?

    Die ausgegebenen Geschäftsguthaben können als hartes Eigenkapital im Rahmen der Eigenkapitalanforderungen von Banken angerechnet werde (Bankenregulierung).


    Nachstehend mal ein paar ggf. hilfreiche Links. Wenn man so mag, die Voraussetzung der Kreditvergabe. Die Banken müssen, zumindest in ihrem klassischem Geschäftsmodel, aufgrund der stark unter Druck stehenden Zinsspanne immer mehr Kredite vergeben um den gleichen Ertrag zu erwirtschaften (die Gewinnspanne zw. Einlagen und Kreditvergabe schrumpft massiv). Zur Erfüllung der Eigenkapitalanforderungen müssen die Banken gleichzeitig über entsprechendes Eigenkapital verfügen. In diesem Kontext kommt das Thema Geschäftsguthaben immer mal wider auf. Was dagegenspricht sind vor allem die Kosten (Dividendenzahlungen), was dafür spricht, die Imagestärkung/ zumindest vermeintliche Kundenbindung und die Anrechnung als hartes Eigenkapital im Meldewesen der Bank. Wobei Letzteres zwar schön für die Bank ist aber bei den Summen/ Alternativen auch nicht wirklich eine Rolle spielt. Das sind regulatorische Vorschriften, Meldungen die eine Bank regelmäßig nachweisen muss (für den Kunden irrelevant und auch ohne personenbezogenen Daten, sind Statistikdaten der Bank, sie soll im Prinzip klären ob die Bank überschuldet ist/ sich übernommen hat könnte man denke ich zu samenfassend sagen - Stichwort Finanzmarktkrise). Da sind wir wieder bei der Frage, geht eine Genossenschaft - an der ich mich beteilige - pleite? Plus, reicht der eigene Rettungstopf der Genossenschaften nicht aus?

    Insoweit spielen bei dem Thema Geschäftsguthaben bei Banken aufsichtsrechtliche, bilanzielle und (vor allem) vertriebsorientierte Überlegungen eine Rolle. Bilanziell sind Geschäftsguthaben jedenfalls Eigenkapital, eine Erhöhung/ Ausgabe neuer Anteile = Stärkung des Eigenkapital. Was der Bank eben unter anderem auch etwas im statistischen Meldewesen (BaFin) bringt.


    Hoffe ich konnte meinen Gedankengang hinter der Aussage verständlich umreisen. :)

    Beste Grüße!


    https://www.bundesfinanzminist…10-18-basel-drei-faq.html

    https://de.wikipedia.org/wiki/Basel_III

    https://de.wikipedia.org/wiki/Basel_IV

  • Durch den Kauf von Genossenschaftsanteilen entsteht für Dich ein Geschäftsguthaben bei der Genossenschaft. Aus Sicht der Genossenschaft ist das denn Eigenkapital, das bei der Höhe der möglichen Kreditvergabe = Geldschöpfung eine entscheidende Rolle spielt. Deshalb auch die langen Kündigungsfristen für Genossenschaftseinlagen, sonst würde es nicht als Eigenkapital zählen. Ich nehme an, dass durch eine satzungsgemäße Nachschusspflucht noch zusätzliches virtuelles Eigenkapital erzeugt wird.