E Auto Prämie

  • Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage zur aktuellen E Auto Prämie.

    Die Prämie ist ja an Einkommengrenzen gekoppelt, aber was heißt genau "zu Versteuerndes Haushaltseinkommen".

    Ist es das Bruttoeinkommen aller Personen in einem Haushalt oder der Wert den das Finanzamt bei einer Steuererklärung festsetzt?
    Bei zusammenveranlagung dann ja auch 2 Personen.

    Vielleicht kann jemand Licht ins Dunkel bringen.

    Danke

  • Kater.Ka 15. März 2026 um 16:07

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Das zvE wird dir im Rahmen der Steuererklärung über den Steuerbescheid final durch das Finanzamt bescheinigt. Es werden verschiedene Sachverhalte verrechner, also Einkommen, Steuerklasse, Freibeträge, Kinder....

    Für die Prämie werden die beiden letzten Steuerbescheide herangezogen, und der Durchschnitt errechnet. In den Bescheiden stehen die zvE drin. Bei verheirateten entsprechend zusammen veranlagt.

  • Es werden verschiedene Sachverhalte verrechner, also Einkommen, Steuerklasse, Freibeträge, Kinder....

    Die Steuerklasse hat nichts mit dem Steuerbescheid zu tun und wird da auch nicht irgendwie beim zvE berücksichtigt. Die Steuerklasse beeinflusst lediglich die monatlichen Abschlagszahlungen an das Finanzamt bei nichtselbstständiger Tätigkeit.


    Die Prämie ist ja an Einkommengrenzen gekoppelt, aber was heißt genau "zu Versteuerndes Haushaltseinkommen".

    Ist es das Bruttoeinkommen aller Personen in einem Haushalt oder der Wert den das Finanzamt bei einer Steuererklärung festsetzt?
    Bei zusammenveranlagung dann ja auch 2 Personen.

    Wenn da "zu versteuern des Haushaltseinkommen" steht, dann ist da auch das zvE aller Personen im Haushalt gemeint. Bei vergeirateten mit gemeinsamer Veranlagung ist das noch einfach, da dieses in einer Summe auf dem Steuerbescheid steht. Bei unverheirateten Paaren müssen beide Steuerbescheide zusammengerechnet werden. Wie sich das bei einem Mehrgenerationenhaushalt verhält, kann ich nicht genau sagen. Gehe aber davon aus, dass dann auch die eigenen (Schwieger)Eltern und (falls das schon der Fall ist) die eigenen Kinder mit berücksichtigt werden müssen, solange es sich nur um einen Haushalt handelt.


    PS: Genau genommen zählen auch Kapitalerträge zum zvE, auch wenn diese auf Grund der Abgeltungssteuer nicht mehr erklärt werden müssen (sofern der Steuerabzug korrekt über die Banken erfolgt ist).

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