E-Auto Förderung 2024 Umweltbonus weg: So gibt’s noch Zuschüsse für ein E-Auto
Finanztip-Experte für Energie
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Ab 2035 möchte das EU-Parlament keine neuen Verbrenner mehr auf die Straßen lassen. Damit der Umstieg auf E-Mobilität vorangeht, hatte der Staat einst einen satten Zuschuss gezahlt – den Umweltbonus. Doch diese E-Auto-Förderung wurde Ende 2023 eingestellt. Trotzdem gibt es bei Elektroautos weiterhin finanzielle Vorteile, die Du Dir nicht entgehen lassen solltest. In diesem Ratgeber findest Du eine Übersicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023 entschieden, dass die Regierung die ungenutzten 60 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht wie geplant für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) nutzen darf. Über den KTF werden viele klimapolitische Projekte finanziert und gefördert, darunter der Umweltbonus, oft E-Auto-Prämie genannt. Aus diesem Grund musste die Bundesregierung einen neuen Haushalt für 2024 beraten und hat entschieden, die Förderung für Elektroautos früher als bisher geplant auslaufen zu lassen. Das bedeutet für Dich: Das Förderprogramm für E-Autos wurde zum 17. Dezember 2023 eingestellt.
2024 gibt es damit keine staatliche Förderung der E-Mobilität mehr. Einige Autohersteller haben aber angekündigt, zumindest einen Teil des bisherigen Umweltbonus vorübergehend freiwillig zu zahlen. Voraussetzung ist oft, dass Du das Auto bereits bestellt hattest, bevor der Umweltbonus gestoppt wurde. Einige Beispiele:
Laut ADAC haben manche Hersteller ihre Preise für E-Autos jetzt außerdem gesenkt. Du kannst also 2024 ein E-Auto zum vergünstigten Preis bekommen, auch wenn Du den Umweltbonus nicht mehr beantragen kannst. Erkundige Dich auf jeden Fall bei Deinem Autohändler, ob es spezielle Rabattaktionen gibt.
Wenn Du zu spät vom Ende des Umweltbonus erfahren hast und vom Kauf des Autos zurücktreten möchtest, könntest Du die Widerrufsfrist nutzen. Diese gilt allerdings nur, wenn Du das Auto komplett online bestellt hast, also weder für den Bestellprozess noch für die Unterschrift bei einem Händler vor Ort warst. Wenn das der Fall ist, hast Du die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Wenn Du Dein Auto nicht online bestellt hast, aber über einen Kreditvertrag mit dem Händler finanzierst, hast Du ebenfalls ein 14-tägiges Widerrufsrecht für den Kreditvertrag. Wenn Du das nutzt und der Kreditvertrag damit ungültig wird, wird in der Regel ebenso der Kaufvertrag rückabgewickelt.
Auch einen Leasingvertrag kannst Du innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen. Das gilt allerdings nicht für das sogenannte Kilometerleasing, bei dem sich die monatliche Leasingrate nach Deinen gefahrenen Kilometern richtet.
Möchtest Du also den kürzlichen Kauf oder das Leasing Deines Autos rückgängig machen, dann prüfe in Deinen Verträgen genau, ob das möglich ist.
Trotz des Wegfalls des Umweltbonus für Elektroautos kannst Du andere finanzielle Vorteile gegenüber Autos mit Verbrennungsmotoren weiterhin nutzen: die Steuervorteile und die THG-Quote.
Dein E-Auto ist für maximal zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, wenn es bis Ende 2025 auf Dich zugelassen wird (§ 3d Abs. 1 KraftStG 2002). Der Zeitraum verkürzt sich dabei, je später das Auto auf Dich zugelassen wird – denn die Befreiung soll Ende 2030 auslaufen. Das heißt: Kaufst Du 2024 ein E-Auto, kannst Du höchstens sieben Jahre von der Kfz-Steuer befreit sein.
Kaufst Du ein Elektroauto gebraucht, profitierst Du auch von der Steuerbefreiung, wenn die zehn Jahre seit Erstzulassung noch nicht abgelaufen sind (§ 3d Abs. 2 KraftStG 2002).
Wenn Du Deinen Verbrenner zu einem E-Auto umrüstest, kommst Du ebenfalls in den Genuss der Steuerbefreiung (§ 3d Abs. 4 KraftStG 2002).
Nach Ablauf der zehn Jahre, spätestens ab dem 1. Januar 2031, wird die Steuer nach dem Gesamtgewicht Deines E-Autos berechnet. Im Vergleich zu Verbrennern ist die Kfz-Steuer dann immer noch 50 Prozent günstiger. Die Steuer ist je nach Gesamtgewicht gestaffelt und gilt pro angefangene 200 Kilogramm.
Gesamtgewicht | Kfz-Steuer pro angefangenene 200 kg |
---|---|
bis 2.000 kg | 5,625 Euro |
2.001 bis 3.000 kg | 6,01 Euro |
3.001 bis 3.500 kg | 6,39 Euro |
Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (28. Februar 2023)
Wiegt Dein Auto beispielsweise 2.200 Kilogramm, zahlst Du für die ersten 2000 Kilogramm 5,625 Euro Kfz-Steuer pro angefangene 200 Kilogramm. Für die weiteren 200 Kilo zahlst Du 6,01 Euro. Insgesamt fällt also eine jährliche Kfz-Steuer in Höhe von 62,26 Euro an.
Für einen Plug-in-Hybrid musst Du dagegen von Anfang an Kfz-Steuern zahlen. In aller Regel hast Du aber dennoch einen Steuervorteil. Die Kfz-Steuer berechnet sich wie bei Verbrennern aus Hubraum und CO2-Emissionen. Da ein Hybrid im Vergleich zu einem Verbrenner weniger Schadstoffe ausstößt, musst Du für ihn auch geringere Steuern zahlen.
Ende 2016 ist zudem das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität in Kraft getreten und wurde Ende 2019 verlängert. Der Staat fördert Elektroautos und Plug-in-Hybride damit auch über die Lohnsteuer.
Und das funktioniert so: Gewährt Dir Dein Arbeitgeber einen der folgenden Vorteile, bleiben diese steuerfrei – zumindest bis 31. Dezember 2030:
Ist Dein Arbeitgeber sogar bereit, Dir zeitweise eine Ladesäule komplett zu überlassen, ist auch das lohnsteuerfrei. Übergibt Dein Chef die Ladevorrichtung dauerhaft kostenlos oder verbilligt, muss der sogenannte geldwerte Vorteil versteuert werden. Aber nicht mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz, sondern mit pauschal 25 Prozent Lohnsteuer.
Um das Elektroauto zuhause zu laden, solltest Du ein spezielles Ladegerät – eine Wallbox – anschaffen. Lädst Du Deinen Dienstwagen auf eigene Kosten, kann Dir Dein Arbeitgeber die Auslagen steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Die monatliche Pauschale beträgt für reine E-Autos 30 Euro und für Plug-in-Hybride 15 Euro, wenn Du das Auto auch in der Firma laden kannst. Hast Du keine Möglichkeit, das Fahrzeug am Arbeitsplatz zu laden, beträgt die monatliche Pauschale 70 Euro für reine E-Autos und 35 Euro für strombetriebene Hybrid-Fahrzeuge.
Du kannst außerdem mit Deinem E-Auto Geld verdienen – über die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). 2024 kannst Du voraussichtlich eine THG-Prämie in dreistelliger Höhe kassieren. Die Prämie kannst Du jedes Jahr aufs Neue beantragen, 2023 waren rund 300 Euro drin.
Der Hintergrund: Mineralölfirmen sind gesetzlich verpflichtet, immer weniger Emissionen zu verursachen. Dazu müssen sie eine gesetzlich vorgeschriebene Quote erreichen. Unter anderem können sie sich die CO2-Einsparungen aus Autostrom auf ihre Quote anrechnen lassen. Das funktioniert über den Kauf von THG-Zertifikaten, die sich Halter eines E-Autos einmal im Jahr ausstellen lassen können. Den Verkaufsprozess übernehmen bestimmte Dienstleister, Stromanbieter oder Automobilclubs.
Am besten vergleichst Du bei mehreren Anbietern, wo Du die höchste THG-Prämie bekommen kannst. Besonders einfach funktioniert das über Vergleichsportale, welche Dir die aktuellen THG-Prämien auflisten. In unserem jüngsten Vergleich hat Verivox am besten abgeschnitten.
Bis Ende 2023 hat der Staat den Kauf oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs mit einem einmaligen Zuschuss gefördert, dem sogenannten Umweltbonus. Damit sollte der Umstieg auf schadstoffarme Fahrzeuge vorangetrieben werden.
Der Umweltbonus bestand aus einem Anteil, den der Hersteller zahlte (Herstelleranteil) und einem Bundesanteil. Den Herstelleranteil verrechnete der Hersteller direkt mit dem Neupreis. Du konntest das Auto dadurch zu einem günstigeren Preis erwerben. Der Bundesanteil musste beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragt werden.
Der Umweltbonus wurde bis 17. Dezember 2023 vom Staat für batteriebetriebene Fahrzeuge (BEV) und Pkw mit Brennstoffzelle (FCEV) gezahlt. Das Bafa gab dafür eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge heraus. Plug-in-Hybride erhielten bereits seit dem 1. Januar 2023 keine Förderung mehr.
Du konntest die Umweltprämie bekommen, wenn Du einen Neuwagen kaufst oder least. Aber auch für ein gebrauchtes Elektrofahrzeug konntest Du den Bonus abstauben. Wichtig war, dass Du der Halter des Fahrzeugs bist. Das Fahrzeug musste in Deutschland mindestens zwölf Monate auf Dich zugelassen werden.
Folgende Zuschüsse gab es bis 17. Dezember 2023 für den Kauf eines neuen Elektroautos:
Fahrzeug | Nettolisten- preis | Bundesanteil (verdoppelt) | Hersteller- anteil | Umweltbonus (incl. Innovations- prämie) |
---|---|---|---|---|
Elektroauto | bis zu 40.000 € | 4.500 € | 2.250 € | 6.750 € |
Elektroauto | >40.000 bis 65.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Stand: 28. Dezember 2022)
Folgende Förderung gab es bis 17. Dezember 2023 für geleaste E-Autos, die für mindestens zwölf Monate gehalten wurden:
Leasing- dauer | Nettolisten- preis | Bundesanteil (verdoppelt) | Hersteller- anteil | Umweltbonus (incl. Innovations- prämie) |
---|---|---|---|---|
12-23 Monate | bis zu 40.000 € >40.000 - 65.000 € | 2.250 € 1.500 € | 1.125 € 750 € | 3.375 € 2.250 € |
ab 24 Monate | bis zu 40.000 € | 4.500 € 3.000 € | 2.250 € 1.500 € | 6.750 € 4.500 € |
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Stand: 28. Dezember 2022)
Auch für einen gebrauchtes E-Auto konntest Du die Umweltprämie bekommen. 2023 gab es einmalig 3.000 Euro und vom Hersteller 1.500 Euro, insgesamt also einen Umweltbonus von 4.500 Euro.
Das gebrauchte E-Auto musste bei einem Händler erworben werden und der Wagen durfte weder den Umweltbonus noch eine vergleichbare staatliche Förderung im Ausland bekommen haben. Die erste Zulassung des jungen Gebrauchtwagens durfte höchstens zwölf Monate zurückliegen und der Kilometerstand höchstens 15.000 Kilometer betragen. Wie bei Neuwagen musste auch der Gebrauchte mindestens zwölf Monate auf Dich zugelassen werden.
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